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Urteil des OLG Rostock zu PKV-Beitragserhöhungen – Kläger erhält über 7.000,- Euro zurück

Veröffentlicht von Medya Erdem am 11. März 2025

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Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat in einem von unserer Kanzlei zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragsanpassungen geführten Verfahren die Generali Deutschland Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen verurteilt (Urteil vom 05.03.2025, Az. 4 U 76/24, noch nicht rechtskräftig).

Urteil des OLG Rostock zu PKV-Beitragserhöhungen: Sachverhalt und Entscheidung

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG privat krankenversichert und hatte gegen mehrere Beitragserhöhungen der letzten Jahre geklagt. In erster Instanz hatte das Landgericht Schwerin entschieden, dass die von der Versicherung vorgenommenen Beitragsanpassungen überwiegend unwirksam seien. Hinsichtlich einer konkreten Beitragserhöhung im Jahr 2019 wies das Landgericht die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass diese nicht als Beitragserhöhung im Sinne des § 203 VVG anzusehen sei. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim OLG Rostock ein. Insbesondere wandte er sich gegen die Auffassung des Landgerichts, dass seine Rückzahlungsansprüche verjährt seien.

Das OLG Rostock hat dem Kläger teilweise Recht gegeben und die Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen zum großen Teil bestätigt. Das Gericht änderte das erstinstanzliche Urteil teilweise ab und verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG dazu, an den Kläger 7.218,26 Euro nebst Zinsen zu zahlen.

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Das OLG Rostock hat zugunsten des klagenden Versicherungsnehmers entschieden und eine erhebliche Rückzahlungsverpflichtung der Generali Deutschland Krankenversicherung AG bestätigt. Gleichzeitig zeigt das Urteil aber auch, dass es bei der Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen auf die konkrete Begründung und den jeweiligen Versicherungsvertrag ankommt.

Haben Sie selbst Beitragserhöhungen in Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und möchten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Für Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann