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Urteil Luckydays: Geld zurück vom Online Casino

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 17. Juli 2023

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In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Nürnberg-Fürth das Online Casino Luckydays dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen (Urteil vom 16.05.2023, Az. 19 O 6485/22, noch nicht rechtskräftig). Er erhält seine Spielverluste in Höhe von über 38.000,- Euro zzgl. Zinsen zurück.

Urteil Luckydays: Darum ging es

Unser Mandant hatte im ersten Halbjahr 2021 im Online-Casino Luckydays gespielt und dabei 38.242,- Euro verloren. Die Betreiberin verfügte lediglich über eine wirksame Lizenz aus Curaçao. Eine Glücksspiellizenz nach deutschem Recht hatte und hat sie nicht. Unser Mandant ließ seine Erfolgsaussichten durch unsere Kanzlei prüfen und klagte anschließend auf Rückzahlung seiner verlorenen Einsätze. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass das Casino aufgrund der Rechtslage verpflichtet ist, dem geschädigten Kunden seinen Spielverlust zu ersetzen.

Gericht verurteilt Online Casino zur Rückzahlung

Das Online Glücksspiel war in den vergangenen Jahren mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Hintergrund ist der Schutz der Spieler*innen. Daher hätte das Casino – so wie alle anderen Online Casinos auch seine Glücksspiele, Slotmaschinen, etc. in Deutschland nicht anbieten dürfen.

Das Casino scheiterte mit der Argumentation, dass die Frage der Legalität des Online-Glücksspiels in den deutschen Medien seit Jahren breit diskutiert worden ist und sich im Internet zahlreiche, über Suchmaschinen wie etwa Google ohne Weiteres auffindbare Beiträge zu dieser Thematik finden lassen, sodass der Kläger hätte wissen müssen, dass das Angebot des Online Casinos an ihn verboten ist.

Weiter hält das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen fest, dass das Casino aufgrund des Suchtschutzgedankens sein Spielangebot nicht hätte anbieten dürfen und deshalb die zugrunde liegenden Spielverträge zwischen dem Kläger und das Casino gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen, wonach das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist. Zwar besteht nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 inzwischen die Möglichkeit der Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele der streitgegenständlichen Art im Internet. Eine solche Erlaubnis hat das Casino zum Zeitpunkt, in welchem der Kläger gespielt hat, nicht besessen.

Das Casino kann sich auch nicht auf seine verbraucherfeindlichen überraschenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen, mit welchen das Casino versucht, die Verantwortung, auf den Kunden abzuwälzen. Das Landgericht argumentierte unter anderem damit, dass das „Wegklicken“ umfangreicher Klauseln in Online-Registrierungsmasken ohne vorherige Kenntnisnahme der zur Verfügung gestellten Rechtstexte gerichtsbekannt weit verbreitet ist.

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Luckydays hat die Einzahlungen der Spieler*innen ohne gültige Lizenz und damit ohne Rechtsgrund vereinnahmt. Durch dieses Urteil wird erneut klar, dass sich alle Betroffenen gegen Casinos mit Sitz auf Curaçao wehren können. Wichtig ist die Unterstützung durch eine erfahrene spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Wir unterstützen Betroffene deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückzahlungsansprüche stellen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurück zu erhalten.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann