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Venture Plus (V+) Fonds: Feststellungsklagen zulässig? Info und Tipps für Betroffene

Veröffentlicht von Christopher Kress am 01. Februar 2023

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Gesellschaftern und Gesellschafterinnen der Venture Plus (V+) Fonds V + GmbH & Co. Fonds 1, V + GmbH & Co. Fonds 2 und V + GmbH & Co. Fonds 3 werden aktuell Feststellungsklagen vom Landgericht und vom Amtsgericht Landshut zugestellt. Die Fonds befinden sich in der Liquidation. Der Liquidator geht nun gerichtlich gegen diejenigen Anleger*innen vor, die noch offene Ratenzahlungsverpflichtungen haben. Mit dieser Klage des Fonds, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Unzicker, soll festgestellt werden, dass die offene Einlagenforderung gegen Gesellschafter*innen bei der Liquidation der Fonds zu berücksichtigen ist. Sollte diese Klage für den Fonds erfolgreich sein, könnte dies Zahlungsansprüche für die Betroffenen auslösen.

Venture Plus (V+) Fonds: Zweifel an der zu Zulässigkeit der Feststellungsklagen

Der Fonds hat noch keinen Auseinandersetzungsplan in Form einer Liquidationsbilanz erstellt. Ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Raten besteht jedoch nur, wenn die Zahlungen für die Abwicklung erforderlich sind. Als Nachweis hierfür ist ein Liquidationsplan erforderlich. Über den Umweg der Feststellungsklage soll nun das Versäumnis des Fonds zu Lasten der Gesellschafter*innen gehen. Dieses Verhalten ist unserer Rechtsauffassung nach treuwidrig und unzulässig.

  • Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen die Feststellungsklage zur Wehr zu setzen.
  • Sollte Ihnen eine Feststellungsklage zugestellt worden sein, ist es wichtig, schnell zu handeln und die Fristen zu beachten. Die Frist zur Verteidigungsanzeige bei Gericht beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift. Wird diese Frist versäumt, kann ein Versäumnisurteil ergehen. Ist ein Versäumnisurteil bereits ergangen, ist sofortiges Handeln erforderlich, um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Wir beraten und vertreten Fondsanleger*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Senden Sie uns bitte umgehend die Klageschrift unter Angabe des Zustellungsdatums zu.

Für Fragen oder weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.

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