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Vorfälligkeitsentschädigung zurück von Volks- und Raiffeisenbanken: Urteil bestätigt Fehler in Musterformular des Genossenschaftsverlages

Veröffentlicht von Valentina Hemmerich am 10. Januar 2023

Beratungssituation-nur-Hände

Das Landgericht Bonn hat in einem Fall zur Vorfälligkeitsentschädigung geurteilt, dass eine Formulierung in den Musterformularen des DG Verlags der Fassung September 2017 nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Urteil vom 22.12.2022, Az. 17 O 89/22, noch nicht rechtskräftig). Verwendet haben diese Formulare viele Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken, aber auch andere Kreditinstitute. Damit sind tausende Immobilienkreditverträge von diesem Fehler betroffen. In der Folge ist es noch einfacher, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Vorfälligkeitsentschädigung zurück: Darum ging es im Fall vor dem Landgericht Bonn

Die Kläger schlossen im Jahr 2019 einen Immobiliendarlehensvertrag bei der Volksbank Köln Bonn eG zur Finanzierung einer Immobilie, die sie rund zwei Jahre später wieder verkauften. Die Volksbank verlangte die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung des Darlehens in Höhe von mehr als 15.000,- Euro.- Die Kläger waren der Meinung, dass die Bank unter anderem deswegen keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung habe, weil die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Formulare der Volksbank enthalten fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken und Sparkassen Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank dazu unzureichende oder falsche Angaben, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Im Fall vor dem Landgericht Bonn bestätigte das Gericht, dass die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Das Gericht verurteilte die Volksbank Köln Bonn zur Rückzahlung der bereits bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Fehler der Volksbank liegt in der unzureichenden Information zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und ganz konkret darin, dass es für die Ermittlung des Zinsverschlechterungsschadens durch die Bank nicht auf die restliche Laufzeit des Vertrages, sondern auf den Zeitraum der gesicherten Zinserwartung ankommt. Im Fall vor dem LG Bonn ist dies der Zeitraum der Sollzinsbindung.

Vorfälligkeitsentschädigung zurück von Volks- und Raiffeisenbanken: Tausende Verträge enthalten denselben Fehler

Das aktuelle Urteil betrifft tausende Immobiliendarlehensverträge der letzten Jahre. Erst im November 2022 hatte das Landgericht Kiel in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine Klausel im Formular des Deutschen Sparkassenverlags in der Fassung vom März 2016 nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch dieses Urteil betrifft tausende Darlehensverträge verschiedenster  Sparkassen, da diese dasselbe Formular verwenden.

Ziehen Sie den Vorfälligkeitsjoker und sparen Sie viel Geld – bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden und auch bei bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.

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Haben Sie weitere Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung zurück von Volks- und Raiffeisenbanken oder wünschen Sie sich oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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Valentina Hemmerich

Autorin

Valentina Hemmerich, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann