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Wölbern Frankreich 04 – Anleger sehen Verlusten entgegen

Veröffentlicht am 06. November 2015

Hochhaus-Immobilie

Wie den Anlegern des S.C.I. Vierter IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich mit Schreiben der Treuhänderin vom 19.10.2015 mitgeteilt wurde, ist der Verkauf der Fondsimmobilie zwischenzeitlich abgeschlossen. Das für die Anleger bestehende Haftungsrisiko konnte jedoch nicht endgültig abgewendet werden.

Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung erfolgte die Übertragung der Immobilie, die Zahlung des Kaufpreises sowie die Ablösung der Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft planmäßig zum 30. Juli 2015. In diesem Zusammenhang hat die Fondsgeschäftsführung nach eigenen Angaben unter anderem eine Vereinbarung mit der finanzierenden HSH Nordbank AG getroffen. In dieser verpflichtet sie sich, auf die Inanspruchnahme der persönlichen Haftung der Gesellschafter zu verzichten. Im Gegenzug hat sie die Ansprüche aus der Klage gegen Bird & Bird LLP bis zur Höhe der noch offenen Forderung an die HSH Nordbank abgetreten.

Wölbern Frankreich 04: Keine weiteren Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals zu erwarten

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Gesellschafter nicht mit einer Rückzahlung ihres eingesetzten Kommanditkapitals rechnen können und sich mit dessen Verlust abfinden müssen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Insolvenz der Fondsgesellschaft bis zur planmäßigen Liquidation abgewendet werden kann. In diesem Fall könnte der Verkauf der Immobilie durch das Insolvenzgericht rückabgewickelt werden. In diesem Zusammenhang besteht das grundsätzliche Risiko, dass außerplanmäßige Aufwendungen und Aufwendungen aus der Abwicklung der Wölbern-Gruppe das für die Liquidation der Fondsgesellschaft zur Verfügung stehende Budget übersteigen. Da die noch offenen Ansprüche aus der Klage gegen Bird & Bird LLP möglicherweise erst in einigen Jahren realisiert werden können, besteht weiterhin das Risiko der Insolvenz der Fondsgesellschaft. Dies hat zur Folge, dass die Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme der Gesellschafter durch einen Insolvenzverwalter weiterhin besteht.

Was können betroffene Anleger tun?

Wenn Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Vertrieb geschlossener Fonds auf Rückvergütungen hinweisen muss.

Nach Recherchen unserer Kanzlei haben Banken und Sparkassen einen Großteil der Wölbern Frankreich 04 – Beteiligungen vertrieben. Für Anleger bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Betroffene Anleger der problematischen Wölbern-Fonds haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.