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Wohnmobile im Abgasskandal: Schadensersatz und Rückabwicklung prüfen lassen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 10. Februar 2021

Mehrere-Wohnmobile-auf-Stellplätzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in mehreren Gutachten festgestellt, dass  Fiat Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Zuvor war Verdacht der Abgasmanipulation bei Dieselautos von Fiat Chrysler und Iveco bekannt geworden. Damit hat der Dieselskandal auch die Caravan- und Reisebranche erreicht.

Update: BGH bestätigt Schadensersatz für Wohnmobile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Fiat Chrysler – heute Stellantis – als Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils im Abgasskandal haftet, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung im Wohnmobil verbaut ist. Betroffene haben Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises (Urteil vom 27.11.2023, Az. VIa ZR 1425/22).

Wohnmobil Abgasskandal erreicht die boomende Caravan- und Reisebranche: Das Fahrzeugsegment der Reisemobile und Caravans ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Hinzu kommt, dass bedingt durch die eingeschränkten Reisemöglichkeiten während der Corona-Pandemie Wohnmobile zusätzlich an Attraktivität gewonnen haben. Vielen Besitzern von Wohnmobile ist gemein, dass sie Wert auf eine intakte Umwelt und damit auch umweltfreundliche Fahrzeuge legen. Umso größer der Schock für die Geschädigten, ein Fahrzeug gekauft zu haben das Umweltstandards in Wahrheit gar nicht einhält. Denn viele Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato, er ist das beliebteste Basisfahrzeug für Wohnmobile.

Erschreckende Messergebnisse zeigten sich erneut in späteren Abgasmessungen im Auftrag der DUH. Ein im Juli 2019 zugelassenes Wohnmobil Carthago auf Basis des Fiat Ducato hat den geltenden Stickoxid-Grenzwert um das 16-fache überschritten. Auch weitere Messungen der DUH belegten erneut extrem hohe Stickoxid-Emissionen im Realbetrieb bei einem Wohnmobil auf Fiat Ducato-Basis. Im Test des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) wies das Wohnmobil auf Fiat Ducato Basis, 180 Multijet der Abgasnorm Euro 5, einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß von 2.056 mg/km aus. Der für das Fahrzeug geltende Grenzwert liegt bei 280 mg/km.

Wohnmobile Abgasskandal: Welche Wohnmobile und welche Basisfahrzeuge sind betroffen?

Nahezu alle Wohnmobile stehen unter Verdacht, über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen. Vorab steht die Frage, welche Basisfahrzeuge betroffen sind.

  • Der Fiat Ducato gilt als beliebtestes Basisfahrzeug für Wohnmobile. Die Deutsche Umwelthilfe hat Ende 2020 ein Gutachten zu Straßenmessungen an zwei Wohnmobilen von Fiat Chrysler (FCA) veröffentlicht. Bei den untersuchten Modellen handelt es sich um einen Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, beide mit der Abgasnorm Euro 5. Ergebnis der Messungen durch die DUH: Die Messwerte für die Wohnmobilmotoren sind dramatisch hoch. Bei den Straßenmessungen hat die DUH eine Sieben- bis Zehnfache Überschreitung des Grenzwertes für die Luftschadstoffe Stickoxide (NOx) ermittelt. Nach eigenen Angaben stellt die DUH die detaillierten Abgasmessungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Verfügung, die gegen Fiat Chrysler im Zusammenhang mit möglichen Abgasmanipulationen ermittelt.
    Bereits im Juli 2020 hatten Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt den Sitz von FCA Deutschland in Frankfurt durchsucht. Auch die Büros von Iveco in Ulm sowie weitere Objekte in Italien und der Schweiz wurden durchsucht. Damit war auch Fiat Chrysler Automobiles N.V. (FCA) in den Fokus des Abgasskandals gerückt. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Fiat Chrysler und Iveco hatten die Ermittler Käufer der unter Verdacht stehenden Fahrzeuge aufgerufen, sich bei der Polizei als Zeugen zu melden. Laut einem Bericht des „Spiegel“ betrifft der Verdacht der Abgasmanipulation folgende Dieselmotoren aus den Jahren 2014 bis 2019:1,3 Liter Multijet – 1,3 Liter 16V Multijet – 1,6 Liter Multijet – 1,6 Liter – 2,0 Liter Multijet – 2,0 Liter – 2,2 Liter Multijet II – 2,3 Liter – 2,3 Liter Multijet – 3,0 LiterDie genannten Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem auch in Modellen von Iveco verbaut.  In Deutschland sollen bei FCA mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen sein. Von den etwa 300 vorliegenden Anzeigen ginge es in etwa 90 Prozent der Fälle um Wohnmobile.
  • Besitzer von Wohnmobilen auf Basis des Iveco Daily lässt ein KBA-Rückruf vom 05.02.2021 aufhorchen. Betroffen vom amtlichen Rückruf sind weltweit etwa 20.000 Transporter Iveco Daily. Grund des Rückrufs ist laut dem KBA eine Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Viele Hersteller von Wohnmobilen setzen auf den Fiat Ducato und den Iveco Daily. Der Rückruf ist unter der Referenznummer 010493 auf der Seite des KBA einsehbar. Bei den Wohnmobilen geht es um die Modelle Daily HI-MATIC, Daily 4×4 und Eurocargo.
  • Für den Mercedes Sprinter und Mercedes Vito gab es ebenfalls Rückrufe durch das das Kraftfahrtbundesamt wegen der Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
  • Bei den Modelle T5 und T6 von Volkswagen wurden illegale Abgasmanipulationen festgestellt. Mit der Begründung „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-5 bzw. 6-Grenzwertes für Stickoxide“ wurden rund 120.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen. Die Volkwagen AG wurde bereits in Fällen um einen VW Bus zum Schadensersatz verurteilt. Wegen der Entfernung einer unzulässiger Abschalteinrichtungen wurden auch zehntausende VW Crafter zurückgerufen. Betroffen ist somit auch das in der Camperbranche beliebte Modell VW California.

Um sich gegen negativen Folgen schützen zu können, können Betroffene Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung im Wohnmobil Abgasskandal prüfen lassen.

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Urteile im Wohnmobile Abgasskandal

Nachdem in 2020 die ersten Klagen im Wohnmobile Abgasskandal eingereicht wurden, liegen zwischenzeitlich auch die ersten Urteile zugunsten der Geschädigten vor.

  • Das Landgericht Koblenz hat Fiat im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Versäumnisurteil vom 01.03.2021, Az. 12 O 316/20). Nach dem Klägervortrag schalte die Motorsteuerung des Ducato 2.2-Turbodiesel mit 150 PS von 2017 die Abgasreinigung nach 22 Minuten völlig ab. So halte das nach der Norm Euro 6 zugelassene Wohnmobil die Grenzwerte während der etwa 20 Minuten langen Messung des Schadstoffausstoßes für die Typzulassung ein. Anschließend steige er allerdings weit darüber hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Auch das Landgericht Stade hat Fiat Chrysler wegen Abgasmanipulation im Dieselskandal zum Schadensersatz verurteilt (Versäumnisurteil vom 15.04.2021, Az. 2 0 12/21). Es ging um ein Wohnmobil des Herstellers Forster mit einem 2.3-Liter-Motor der Euronorm 6b. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei aktuelleren Urteilen handelt es sich nicht mehr um Versäumnisurteile.
  • Die Landgerichte Landau, Meiningen, Ravensburg und Landshut haben ebenfalls zugunsten der Geschädigten entschieden, den Einsatz von illegalen Abschalteinrichtungen bestätigt und den Besitzern von Wohnmobilen Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 06.12.2021, Az. 2 O 169/21, Urteil vom 21.01.22, Az. 1 O 425/21, Urteil vom 31.01.2022, Az. 2 O 114/21, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21).
  • Das Landgericht Dessau hat FCA zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Urteil vom am 14.04.2022, Az. 4 O 315/21, noch nicht rechtskräftig). Der Besitzer eines Wohnmobils des Herstellers Knaus erhält rund 43.000 Euro und gibt sein manipuliertes Fahrzeug zurück.
  • Das Landgericht Stuttgart verurteilte neben FCA auch den Hersteller Knaus Tabbert im Abgasskandal. Der Kläger erhält Schadensersatz in Höhe von knapp 50.000,- Euro und gibt im Gegenzug das Wohnmobil zurück (Urteil vom 12.05.2022, Az. 20 O 58/21, noch nicht rechtskräftig).
  • Das Landgericht Köln hat dem Besitzer eines Wohnmobils Lido S35 SP von Sun Living Schadensersatz im Abgasskandal zugesprochen (Urteil vom 09.06.2022, Az. 15 O 19/21). Der Kläger erhält Schadensersatz in Höhe von über 33.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Das Landgericht Leipzig  hat zugunsten eines Geschädigten im Wohnmobile Dieselskandal entscheiden und Schadenersatz zugesprochen (Urteil vom 15.07.2022, Az.: 3 O 689/21, noch nicht rechtskräftig). Es ging um ein Wohnmobil Lido S35 SP von Sun Living auf Basis eines Fiat Ducato mit 2.3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5b.
  • Das Landgericht Köln hat Fiat mit Urteil vom 12. August 2022 zum Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt (Az. 10 O 30/21, noch nicht rechtskräftig). Es ging um ein Wohnmobil von Carthago des Typs Malibu Van 640 LE auf Basis des Fiat Ducato.

Auch die ersten Oberlandesgerichte haben sich zugunsten der Geschädigten im Wohnmobile Abgasskandal geäußert: Das Oberlandesgericht Köln kündigte an, die Berufung von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Beschluss vom 24.02.2022, Az. 28 U 55/21). Zuvor hatte das Landgericht Aachen in einem Versäumnisurteil gegen Fiat dem Käufer eines Wohnmobils Chausson Twist Schadenersatz zugesprochen. Auch das OLG München hat zwei Hinweisbeschlüsse erlassen und eine Verurteilung von Fiat im Abgasskandal angekündigt (Hinweisbeschluss vom 03.08.2022, Az. 36 U 3000/22 und Az. 36 U 3802/22).

Wohnmobile Abgasskandal: Was können Betroffene tun?

Auch den Besitzern von Wohnmobilen drohen im Dieselskandal Fahrverbote oder Stilllegungen des Fahrzeuges. Zudem belasten sie der Wertverlust und die erschwerte Widerverkäuflichkeit eines manipulierten Fahrzeuges. Grundsätzlich gilt: Ist im Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden, haben Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Mit der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erhält der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. In der Regel wird für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Kunden, die ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehens- oder Leasingvertrages prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Kunden erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Tipp: Rückabwicklung über den Widerruf – BGH entscheidet verbraucherfreundlich in zwei Widerrufsfällen gegen die FCA Bank

Fehlerhafte Autokredit-und Leasingverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Fahrern von »Schummeldieseln« bietet sich damit eine effektive Möglichkeit, dem wenig kinderfreundlichen Verhalten der Autokonzerne entgegenzutreten. Denn die Folge eines erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrages ist die sogenannte Rückabwicklung: Betroffene Kunden erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.
Am 27. Oktober 2020 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zwei Urteile (XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19) in Verfahren gegen die die Land Rover Bank und die Jaguar Bank zugunsten der Verbraucher verkündet. Beide sind Zweigniederlassungen der FCA Bank Deutschland GmbH. In diesen Fällen konnten die Autofahrer ihre Finanzierungen widerrufen und ihre Zahlungen von der Bank zurückverlangen.

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Zusammengefasst haben Besitzer von Reise- oder Wohnmobilen und Caravans folgende Möglichkeiten:

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Kunden auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Fahrzeug behalten möchten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit Wohnmobile im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie haben.

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