Lebensversicherungsfonds
Gerät ein Lebensversicherungsfonds in Schieflage, müssen Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Wir prüfen kostenfrei Ihre Möglichkeiten auf Rückabwicklung einer solchen Beteiligung.
Lebensversicherungsfonds investieren in „gebrauchte“, sprich bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dabei dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Der Status des Versicherungsnehmers bleibt durch den Verkauf unangetastet.
Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor: Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds.
Die in Deutschland am häufigsten zu findende Variante sind Kapitallebensversicherungsfonds. Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen über externe Provider (z. Bsp. Cash Life und BC Net) und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den Versicherten weiter und kassiert im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.
Lange Zeit galten Beteiligungen in deutsche, britische oder US-amerikanische Lebensversicherungsfonds unter deutschen Anlegern als eine hohe Rendite versprechende Anlageform. Gelockt von Renditeversprechen in teils zweistelliger Höhe haben sich seit Beginn des neuen Jahrtausends bis zu 200.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von ca. 5 Milliarden € an geschlossenen Lebensversicherungsfonds beteiligt. Zwischenzeitlich sind etliche der in den Ankauf von Lebensversicherungspolicen auf den jeweiligen Zweitmärkten spezialisierte geschlossene Beteiligungsmodelle infolge Fehlkalkulationen, hohen Verbindlichkeiten und Missmanagement in wirtschaftliche Schieflage geraten. Statt in den Genuss von zum Teil in zweistelliger Höhe prognostizierter Renditen zu kommen, droht nun einer Vielzahl von Lebensversicherungsfonds Anlegern sogar der Totalverlust ihrer einstmals sicher eingestuften Einlagen.
Die Gründe, warum sich derzeit auch die zu Beginn des neuen Jahrtausends als vermeintlich renditestark hoch gelobten Lebensversicherungsfonds in wirtschaftlicher Talfahrt befinden, sind vielschichtiger Natur und können nachfolgend lediglich rudimentär dargestellt werden:
Neben einer in Deutschland gesetzlich festgeschriebenen und sich aus den Sparanteilen der Prämie zusammensetzenden Garantieverzinsung erhält der Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Die Folge für die Fondsanleger: Sie erhalten deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.
Im Gegensatz zu einer deutschen Kapitallebensversicherung hat der Versicherungsnehmer einer britischen Kapitallebensversicherung keinen Anspruch auf eine Garantieverzinsung. Der Versicherungsnehmer hat bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme, deren Höhe sich maßgeblich an den ausgezahlten und seitens der Versicherungsgesellschaften jährlich ermittelten Prämienausschüttungen („Boni“) sowie einem bei Vertragsende zu leistenden Schlussbonus orientiert. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.
Der in den USA vorherrschende Lebensversicherungsfonds-Typus ist die Risikolebens- bzw. Todesfallversicherung. Im Gegensatz zu Deutschland dient die Lebensversicherung in den USA vornehmlich der Absicherung privater Risiken. Die Ablaufleistung wird in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Im Zusammenhang mit in US amerikanische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds ist oftmals von einer „Wette auf den Tod“ die Rede.
Hintergrund: Die Rentabilität bemisst sich vorliegend am Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Denn nur bei einem möglichst frühen Ableben des Versicherungsnehmers profitiert die in diesem Falle keine weiteren Prämien mehr auskehrende Fondsgesellschaft.
Derzeit leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds unter bereits zum Zeitpunkt der Auflage veralteten Sterblichkeitsannahmen. Infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Neben der verlängerten Fortzahlung der Versicherungsprämien leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds darüber hinaus unter zum Teil hohen Darlehensverbindlichkeiten. Folge für die Anleger: Auch in diesem Fall müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.
Anleger, die ihr Geld in Britische oder US-Amerikanische Policen investierende Lebensversicherungsfonds angelegt haben, wurden zudem in der Regel nicht über die Besonderheiten sowie die hiermit verbundenen Risiken dieser Beteiligungsformen aufgeklärt. Typische Risiken in britische und US-amerikanische Policen investierender Lebensversicherungsfonds sind beispielsweise:
Sollten Anleger geschlossener Lebensversicherungsfonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank bzw. Sparkasse nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Des Weiteren kommt für die Anleger von Lebensversicherungsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen muss. Deshalb kann bei einer Bankberatung im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Das Kapitalanlagerecht bietet verschiedene Möglichkeiten, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Wir vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von verschiedenen geschlossenen Lebensversicherungsfonds. Beispielhaft sind hier zu nennen: MPC Lebensversicherungsfonds, Ideenkapital Lebensversicherungsfonds, König & Cie Lebensversicherungsfonds, Lloyd Lebensversicherungsfonds, BAC Life Trust Lebensversicherungsfonds u.a. In vielen Fonds betreuen wir schlagkräftige Anlegergemeinschaften, begleiten diese bei wichtigen Entscheidungen und nehmen an Gesellschafterversammlungen teil. Außerdem werden unsere Mandanten rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über die Ergebnisse von Musterklagen informiert oder haben die Möglichkeit sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen und profitieren so von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken.
Betroffene Anleger von in Schieflage geratenen Lebensversicherungsfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.
Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung sämtlicher Ihrerseits gezeichneten geschlossenen Fondsbeteiligungen! Füllen Sie hierfür einen der folgenden Fragebögen aus und lassen uns selbigen mitsamt den darin erbetenen Unterlagen schnellstmöglich zukommen.
Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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