Die im hessischen Heusenstamm beheimatete PIM Gold GmbH verkaufte zahlreichen Anlegern in den letzten Jahren Goldanteile mit vermeintlich hohen Renditeaussichten. Das in Fachkreisen bereits seit längerem kritisierte Geschäftsmodell entpuppte sich als vermeintliches Schnellballsystem. Bei PIM Gold haben Anleger mutmaßlich in Gold investiert, das es nicht oder nicht vollständig gibt. Statt der erhofften Gewinnmargen müssen die betroffenen Anleger neben dem Verlust ihrer getätigten Goldeinlagen sogar mit Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters rechnen.
Insolvenzverfahren PIM Gold: Unser Leistungspaket
Das Amtsgericht Offenbach hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH am 1. Dezember 2019 eröffnet. Der Termin für die Gläubigerversammlung wurde mehrfach verschoben. Den letzten geplanten Präsenztermin am 22. September 2020 hat das zuständige Amtsgericht Offenbach abgesagt und ein schriftliches Verfahren angeordnet.
Wir helfen betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Unser Leistungspaket umfasst:
- form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen,
- juristische Abwehr der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters,
- Vertretung auf der Gläubigerversammlung und anschließende ausführliche Information und Berichterstattung
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen wegen Betruges und gegen Vermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelte nach Angaben des Handelsblattes bereits seit 2018 wegen gewerbsmäßigen Betruges und anderer Strafdelikte gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH und weiterer involvierter Firmen. Zudem berichtete das Handelsblatt, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Führungskräfte von PIM Gold ermittelt. Im Juli und September 2019 fanden Durchsuchungen der Büro- und Geschäftsräume der PIM Gold GmbH statt. Die Justizbehörden verhängten nach der zweiten Durchsuchung einen Vermögensarrest und beschlagnahmten umfangreiche Vermögenswerte. Am 20. Oktober 2020 beginnt vor dem Landgericht Darmstadt der Prozess gegen zwei Verantwortliche der PIM Gold GmbH. Das berichtet unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern schweren Betrug vor. Verhandlungstermine sind bis in den April 2021 vorgesehen.
Infolge der Beschlagnahme sämtlicher Vermögenwerte hat das Amtsgericht Offenbach mit Beschluss vom 30. September 2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet; das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH wurde dann am 1. Dezember 2019 eröffnet und wird sich nach Angaben des Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja vermutlich „mehrere Jahre“ hinziehen. Der Insolvenzverwalter hat FAQs mit Informationen für Gläubiger veröffentlicht.
Update Februar 2021: Knapp eineinhalb Jahre nach Insolvenzanmeldung haben Gläubiger eine Abschlagszahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass die Verwertung der sichergestellten Edelmetallbestände im Wesentlichen abgeschlossen sei. Rund 7000 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von knapp 180 Millionen Euro angemeldet. Die Quote der ersten Auszahlung liege bei 7,5%, angestrebt werde eine Quote von 15-20 %. Ein Großteil des Kundengoldes ist nicht vorhanden; somit reicht der Wert der vorhandenen Bestände bei weitem nicht, die Rückforderungen der PIM-Gold-Kunden zu erfüllen.
Das Geschäftsmodell von PIM Gold
Die frühere PIM Gold und Scheideanstalt GmbH verkaufte seit 2008 unter verschiedenen Namen das Edelmetall Gold an Anleger. Mit den angebotenen „Bonusgoldkauf-Plus“-Verträgen wurde den Kunden das Gold aber nicht zum Marktwert verkauft. Angaben von Stiftung Warentest zufolge verlangte PIM Gold rund 30 Prozent über Marktpreis für das Gold, auch um ein teures Provisionssystem zu finanzieren. Bei der Variante „Depot“ versprach PIM Bonusgold in Höhe von meist 0,6% der Einmalzahlung als eine Art Verzinsung. Den Kunden wurde darüber hinaus in Aussicht gestellt, dass Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung möglich seien. Das versprochene Bonusgold wollte PIM durch den Goldhandel und insbesondere durch den Ankauf und das Recycling von Altgold verdienen. Bei der Vertragsvariante „Sofortlieferung“ wählten Anleger hingegen die Übergabe des Goldes und verzichteten so auf das Bonusgold. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wählten die meisten Anleger allein schon aus praktischen Gründen Verträge mit Depotoption.
Wird das Gold dem Anleger nicht Zug um Zug gegen Bezahlung übergeben, so birgt auch die vermeintlich sichere Veranlagung hohe Risiken, die sich für PIM Gold Anleger nun realisiert haben. Denn es ist schwer zu überprüfen, ob für die geleistete Zahlung das Gold tatsächlich erworben wurde und ob es jederzeit hätte übergeben werden können. Auf dieses und weitere Risiken hätten der Prospekt und die Vermittler im Falle von PIM Gold im Rahmen eines Beratungsgespräches hinweisen müssen. Bereits das hohe Renditeversprechen lässt das Anlagemodell nicht plausibel erscheinen, denn der Gold-Kurs steigt oder fällt je nach Marktlage.
Nach Angaben des Brancheninformationsdienstes GoMoPa hat PIM Gold ab Januar 2018 Gesamteinnahmen in Höhe von 73,1 Mio. EUR verzeichnet, 55,2 Millionen Euro davon aus Geld neuer Kunden; eine Dokumentation der vertragsgemäßen Verwendung findet sich nur für 41,2 Mio. EUR. Die Staatsanwaltschaft vermutet demnach, dass ein großer Teil in Provisionen geflossen sein könnte. Vermittler sollen internen Unterlagen zufolge in zweieinhalb Jahren hohe sechsstellige Summen kassiert haben, so GoMoPA. Im schlimmsten Fall handelt es sich um ein Schneeballsystem, bei dem das Bonusgold in Wirklichkeit aus der Anlage von Neukunden stammt.
Ende 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 33/18), dass sich die heutige PIM Gold GmbH und damalige PIM Gold und Scheideanstalt GmbH nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Im Urteil wurde auch festgestellt, dass weitere Aussagen wie z.B. PIM Gold sei Deutschlands größtes Goldportal, unlautere irreführende Werbung darstelle. Im Zeitverlauf gab es mehrere Umfirmierungen: Zunächst lautete der Name PIM Vertriebsgesellschaft mbH, dann PIM Handelsgesellschaft mbH, ab Ende 2014 dann PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH.
PIM Gold – ein Schneeballsystem?
PIM Gold steht im Verdacht, Edelmetall verkauft zu haben, das die Firma gar nicht besaß. Für den Haftbefehl gegen den Geschäftsführer hat die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten Lieferverpflichtungen über 3,38 Tonnen angegeben, was aktuell einem Wert von knapp 150 Millionen Euro entspricht. Bei ihrer ersten, zunächst nicht öffentlich bekannt gewordenen Durchsuchung hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt nur über 200 kg Gold gefunden. In einer bundesweit durchgeführten erneuten Durchsuchung an verschiedenen Standorten konnten weitere Bestände sichergestellt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Renald Metoja kann die Anleger aber nur bedingt beruhigen: „Wir gehen mindestens von der doppelten Menge an Gold aus.“
Einem Bericht das Handelsblatt Ende März 2020 zufolge, stehen Forderungen in Höhe von etwa 130 Mio. EUR bislang ein Vermögen von knapp 32,5 Mio. EUR gegenüber, die Insolvenzverwalter Metoja gesichert hat.
Sollte sich herausstellen, dass es sich bei PIM Gold um ein Schneeballsystem handelt, werden wahrscheinlich erhaltene Zahlungen bis vier Jahre vor dem Insolvenzantrag von PIM-Kunden zurückgefordert werden.
Das können Anleger jetzt tun
-
Direktanspruch auf Rückzahlung
Bei Bonusgoldkauf-Plus-Verträgen mit „Depotoption“ besteht grundsätzlich ein Direktanspruch gegen PIM Gold auf Rückzahlung des investierten Geldes. Aufgrund der Beschlagnahme des Vermögens und der Insolvenz der Gesellschaft ergeben sich für Anleger über diesen Weg jedoch keine Erfolgsaussichten.
-
Ansprüche im Insolvenzverfahren
Eine der wichtigsten Fragen für Anleger ist, ob sie Eigentum an Goldbeständen erworben haben, denn Eigentümer werden im Insolvenzverfahren bevorzugt behandelt. Hoffnung gibt es für Anleger, die nachweisen können, dass sie Eigentum an einem bestimmten Goldbarren erworben haben, der auch vorhanden ist. Dieser könnte im Zuge der sogenannten Aussonderung aus der Insolvenzmasse gesichert werden. Dies wirft eine Reihe von komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen auf. Dass dieser Nachweis gelingt, scheint nach aktuellem Stand sehr problematisch. Dennoch muss dieser Aspekt in jedem Einzelfall geprüft werden.
Für die zahlreichen Anleger könnte sich der finanzielle Verlust daher noch weitreichender auswirken als ursprünglich angenommen: Investoren müssen sogar mit Rückzahlungsforderungen seitens des Insolvenzverwalters rechnen.
§ 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen Bonusgoldkauf+ sieht vor: „Als Sicherheit für den Auslieferungsanspruch nach § 4 (2) übereignet die PIM dem Kunden Miteigentumsanteile an dem im Eigentum der PIM befindlichen und in den Tresorbehältnissen lagernden Beständen an 999/1.000 Goldbarren sowie Altgoldgegenständen in den Tresorbeständen der PIM.“ Auch dies schwächt die Position der Anleger, denn dem Kunden werden lediglich Miteigentumsanteile übertragen.
Im Falle einer Insolvenz helfen wir betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Wir übernehmen für unsere Mandanten auch die form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen. Das ist möglich, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Gegebenenfalls übernehmen wir die juristische Abwehr der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters.
Hinweis: Als Anleger sollten Sie sich zunächst bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt mit ihrem Namen, Anschrift und Vertragsdaten melden.
Anlegern können Ansprüche auf Schadensersatz in zweierlei Hinsicht zustehen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, haben Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus dem sogenannten Deliktsrecht, dem Recht der unerlaubten Handlungen.
Für Anleger, denen die Investments über Vermittlerfirmen oder einzelne Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Hintergrund dessen ist, dass die meisten Anleger nicht oder nicht hinreichend über Risiken der abgeschlossenen Goldanlage informiert beziehungsweise aufgeklärt wurden. Hierbei ist ferner zu prüfen, inwiefern der jeweilige Vermittler ab welchem Zeitpunkt Kenntnis von dem betrügerischen System hatte.
Seit dem 1. Januar 2013 besteht eine Versicherungspflicht für eine Haftpflichtversicherung der Finanzdienstleister. Falls über das Vermögen des Finanzdienstleisters ein Insolvenzverfahren eröffnet, mangels Masse abgelehnt, oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, hat der Anleger einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.
Schadensersatz erhalten nur diejenigen, die ihre Ansprüche geltend machen! Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Online-Formular
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.
Kontaktformular