Porsche Abgasskandal
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Porsche Abgasskandal: Da Porsche auch zum VW-Konzern gehört, war beim Sportwagenhersteller schnell klar: Auch Dieselfahrzeuge von Porsche sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Mitte des Jahres 2017 hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Porsche wegen Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Manipulation der Abgasnachbehandlung aufgenommen. Unter anderem wurde eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Entwicklungsabteilung im Hinblick auf die Emissionen von Fahrzeugen im Zeitraum ab 2009 festgestellt. Porsche zahlte ein Bußgeld in Höhe von 535 Mio. EUR.
Im Herbst 2018 hat Porsche verkündigt, keinerlei Dieselfahrzeuge mehr zu bauen und künftig nur noch Benziner-Motoren sowie Hybrid-Antriebe und Elektrofahrzeuge anzubieten.
Betroffene Porsche-Fahrer stellen sich die Frage, wie sie am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Die Manipulationen an den Motoren hat Porsche bislang nicht eingestanden. Der erste Rückruf wurde am 22. Januar 2018 veröffentlicht. Das Kraftfahrtbundesamt ruft aufgrund der Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung 6855 Fahrzeuge in Deutschland zurück:
Dieser Rückruf betrifft den Motor „EA897“, der auch in 3,0 Liter-Modellen von VW und Audi verbaut wurde. Im Rahmen der Rückrufaktionen der Audi A6- und A7-Modelle wurden die Abschalteinrichtungen in den 3,0 l- und 4,2 l-Dieselmotoren bekannt.
Der zweite Rückruf wurde am 2. November 2018 veröffentlicht. Der Rückruf betrifft weltweit 60432 Autos, davon 13658 in Deutschland:
Die dritte Rückrufaktion erfolgte am 18. März 2020: Betroffen vom Porsche Abgasskandal sind dieses Mal weltweit 12861 Fahrzeuge, davon 5241 in Deutschland:
Der vierte Rückruf wurde am 2. September 2020 veröffentlicht. Betroffen sind weltweit 7008 Autos und davon 3636 in Deutschland:
Einen weiteren Rückruf wegen „Konformitätsabweichung CO2-Emissionswerte“ veröffentlichte das KBA am 01.11.2022. Betroffen sind weltweit über 20.000 Fahrzeuge und in Deutschland knapp 4.500:
Am 20.11.2024 veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt weitere Rückrufe wegen einer „Konformitätsabweichung bzgl. AES/BES-Dokumentation“, der „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung“ oder wegen einer „Konformitätsabweichung CO2-Emissionswerte“. Weltweit sind von den Rückrufen rund 2300 Fahrzeuge betroffen, davon in Deutschland vermutlich rund 550:
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat gegen Porsche ein Verfahren wegen falscher Verbrauchsangaben bei Benzinmotoren eingeleitet. Das berichtet zuerst das Magazin „Business Insider“ im Juni 2021. Messungen des KBA haben ergeben, dass die CO2-Werte einiger Porsche-Modelle mit Benzinmotoren auf dem Prüfstand höher gewesen seien, als der Hersteller angegeben habe. Dies könnte den Rückruf von mehreren tausend Fahrzeugen zur Folge haben. Betroffen seien europaweit etwa 20.000 Fahrzeuge der Modelle Porsche Macan und Porsche Boxter Spyder 981. Im August 2020 war bekannt geworden, dass Porsche mit einer internen Untersuchung dem Verdacht auf Abgas- und Verbrauchsmanipulationen bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren nachgehen soll. Mehr dazu im Newsbeitrag:
Zugunsten der vom Porsche Abgasskandal betroffenen Autofahrer gibt es zahlreiche Urteile, die den Geschädigten einen Anspruch auf Schadensersatz zusprechen. Dabei handelt es sich entweder um Urteile gegen die Porsche AG als Fahrzeughersteller oder gegen die Audi AG als Motorenhersteller. Zuletzt hat unsere Kanzlei ein Urteil für einen Fahrer eines Porsche Cayenne S 3.0 l Diesel Euro 6 Sechszylinder mit Erstzulassung 2014 erstritten (Urteil vom 26.01.2021, Az. 15 O 456/20). Das Landgericht Stuttgart hat die Audi AG weg vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Ausführliche Informationen zur Entscheidung lesen Sie im Newsbeitrag Urteil zum Motor EA 897evo im Porsche Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Audi AG zum Schadensersatz.
Mittlerweile gibt es eine Reihe entschiedener Gerichtsverfahren im Porsche Abgasskandal. Im Folgenden finden Sie einen Auszug der Urteile gegen die Porsche AG oder Audi AG zugunsten betroffener Porsche-Fahrer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen.
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Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen.
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Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.
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