Private Equity Fonds
Risiken der Kapitalanlage und rechtliche Möglichkeiten für Rückabwicklung der Beteiligung.
Private Equity bedeutet die Eigenkapital-Beteiligung an Unternehmen, sogenannten Portfoliogesellschaften. Private-Equity Fonds umfassen jede Form der Unternehmensfinanzierung. Dabei geht es in aller Regel um Investitionen in vermeintlich aussichtsreiche junge Unternehmen. Diese werden finanziell gezielt gefördert und somit im Optimalfall in die Lage versetzt, weit überdurchschnittliche Renditen zu erwirtschaften. Es ist demnach die Beteiligung an einem Unternehmen, das zunächst Kapital von Investoren benötigt um zu einem späteren Zeitpunkt den wirtschaftlichen Erfolg mit den Kapitalgebern zu teilen. Das Konzept Private Equity ist eine Kapitalunterstützung auf Zeit. Die erworbenen Anteile an den Unternehmen werden anschließend entweder gewinnbringend verkauft, oder das jeweilige Zielunternehmen wird an die Börse gebracht. Private Anleger solcher Fonds partizipieren im Erfolgsfall sowohl an den Gewinnen der Zielgesellschaft während der Laufzeit der Anlage, als auch an dem abschließenden Gewinn durch den Anteilsverkauf oder die Platzierung an der Börse.
Lange Zeit waren Private Equity Fonds professionellen Investoren und sehr vermögenden Privatinvestoren vorbehalten. Inzwischen tauchen immer öfter Angebote für Normal- und Kleinanleger auf, teilweise in Form von Rateneinzahlungsplänen. Da es sich bei der Struktur um eine eindeutig risikobehaftete unternehmerische Beteiligung handelt, eignet sich die Investition nicht für private Investoren welche kein Totalverlustrisiko der Kapitalanlage eingehen wollen oder können. Keinesfalls ist diese Form der Kapitalanlage zur Altersabsicherung geeignet.
Im Unterschied zu einer Direktinvestition in ein Unternehmen welches direkt an der Börse platziert ist und die Geschäftsberichte regelmäßig offen legt, sind die Anleger von Private-Equity-Fonds auf die Prospektangaben zu den Zielunternehmen angewiesen und können die Informationen zu den Unternehmen im Zweifel nicht nachvollziehen oder überprüfen. – Üblicherweise steht bei Platzierung des Fonds noch nicht fest, in welche Unternehmen konkret investiert werden soll (sogenanntes „Blind-Pool-Risiko“). – Währungsrisiko, wenn in Unternehmen im Ausland investiert wird – Zudem ist ein langer Atem bei dieser Investitionsart erforderlich. Dies liegt daran, dass das investierte Geld im Allgemeinen für mehrere Jahre fest angelegt wird und wenig Flexibilität vorhanden ist. Im Notfall kann ein Anleger nicht direkt auf sein investiertes Kapital zugreifen und ein Totalverlust des Fonds eintreten. Im schlimmsten Fall ist alles verloren. Die Entwicklung von Unternehmen ist regelmäßig schwer vorhersehbar. Auch sind derartige Anteile nicht wie z.B. eine Aktie täglich handelbar. Ein geregelter Zweitmarkt besteht nicht. Während der Laufzeit muss der Anleger auf das Können der Fondsmanager vertrauen. Ein Mitspracherecht der Anleger bei den Investitionskriterien und Ausstiegszenarien ist in aller Regel nicht vorgesehen.
Betroffene Anleger von Private-Equity-Fonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Außerdem besteht für die Anleger die Möglichkeit rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung sich über Ergebnisse von Musterklagen der Fonds zu informieren oder sich bei Sammelklagen der Private-Equity-Fonds nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz anzuschließen.
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