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Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Nahezu Totalverlust bei ProReal Europa 9 und 10: Das können Anleger jetzt tun

Die Forderungen gegen die insolvente SC Finance Four wurden verkauft. Inzwischen steht fest, dass die Anleger einen Kapitalverlust von 95 Prozent erleiden werden. Um mögliche finanzielle Verluste zu minimieren, raten wir den Anlegern dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.

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Desaster bei ProReal Europa 9 und 10: Anleger verlieren über 95 % ihres Kapitals

Die Emittentinnen haben in einer Pflichtmitteilung zu ProReal Europa 9 und einer Pflichtmitteilung zu ProReal Europa 10 bekannt gegeben, dass Anleger nahezu einen Totalverlust erleiden werden. Sie erhalten weniger als fünf Prozent des Nominalbetrags zurück.

Hintergrund ist der Verkauf ihrer Forderungen gegen die insolvente SC Finance Four für insgesamt 17 Millionen Euro – deutlich weniger als das ursprünglich eingesammelte Nachrangkapital von 280 Millionen Euro. Nach Abzug der Kosten verbleiben den Anlegern weniger als 5 Prozent ihres Kapitals. Ein früherer Versuch, die Forderungen der SC Finance Four weiter zu verkaufen, war gescheitert.

Nach dem Verkauf wurden die Forderungen aus der Insolvenztabelle gestrichen und die Einstellung des Insolvenzverfahrens beantragt. Käufer der Forderungen ist offenbar der Schweizer Investor Vicenda, der die Summe in Raten bis 2027 zahlen will.

Was können Betroffene jetzt tun?

Eine Möglichkeit, das in Nachranganleihen investierte Geld zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei gilt: Wer bei der Beratung nicht umfassend über Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde, kann Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Geldanlage verlangen.

Interessenten müssen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Anlageberater und -vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben. Sie müssen auch über die fehlende Eignung zur Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wird nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften die Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus haben Gerichte in der Vergangenheit in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind.

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Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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