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Solarfonds und Energiefonds

Wo liegen die Probleme für Anleger?

Solaranlage-Windanlagen

Solarfonds, auch als „Sonnenenergiefonds“ bezeichnet, werden dem wirtschaftlichen Marktsegment der „ERNEUERBAREN ENERGIEN“ zugeordnet. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff Solarenergiefonds benutzt.

Ein Solarfonds investiert das Geld der Anleger in den Bau und Betrieb sog. Photovoltaik-Anlagen, um aus der Energie der Sonne Strom zu gewinnen. Verwandte Bereiche sind die Gewinnung von Energie aus Wasser- und Wind. In diesem Bereich können Anleger in Windkraftfonds investieren. Durch den Verkauf des gewonnen Stroms an die Industrie und bisher staatlich garantierte Einspeisungen sollen Gewinne erwirtschaftet werden. Geschlossene Solarfonds bzw. Energiefonds sind auf mehrere Jahre angelegt.

Für Anleger von Solarfonds galten Solarfonds bisher als vermeintlich sichere Anlage mit hohen Renditechancen.

Wichtig: Erneuerbare Energien sind unverändert stark von staatlichen Förderungen abhängig und oft noch nicht wirtschaftlich selbstragend. So war zum 01.04.2000 das sog. „Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG“ in Deutschland verabschiedet worden, das staatliche Förderungen garantiert. Viele Solarfonds setzen massiv auf diese staatlichen Subventionen. Jedoch zeigt die Staatspraxis beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien teils stark abweichende Unterschiede in der Förderung der Solarenergie.

So senkte Spanien beispielsweise im Jahr 2012/2013 die Förderung derartiger Anlagen sogar rückwirkend, mit drastischen Folgen für die Anleger. Die als renditeträchtig angepriesenen spanischen Solarfonds hatten plötzlich massive Probleme, da die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausgesetzt worden war.

So wurden auch in Deutschland im Jahre 2012 Kürzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien vorgenommen, in Italien kam es 2014 gesetzlich zur Streichung der garantierten Mindestvergütung, die sog. „Ritiro Dedicato“.

Die Streichung der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und als deren Ersatz nur noch eine Zuzahlung zu den regulären Strommarktpreisen als Investitionszulage führen dazu, dass die Fondsgesellschaften weniger bis gar kein Kapital mehr erwirtschaften und laufende Darlehen nicht mehr bedient werden können. Da die Einspeisevergütungen bisher die Erlöse des Solarstroms für bis zu 25 Jahre staatlich garantiert hatten und nun wegfallen, ist die Folge dann unausweichlich oftmals der Totalverlust des Anlegerkapitals oder das Ausbleiben der versprochen Renditen.

So wurden beispielsweise schon im Jahr 2013 bei den Solarparkfonds des bekannten Emissionshauses MPC die Auszahlungen ausgesetzt oder Solarfonds des Emittenten DCM büßten teilweise bis zu 70% ihres Kurswertes ein, u.a. DCM Energy Solar Fonds 1 am 10.07.2012 noch 30%, am 04.06.2015 nur noch 26% (Quelle: Zweitmarkt.de). Noch schlimmer bei den SolEs-Solarfonds: Es wurde in Photovoltaik-Kraftwerke in Italien und Spanien investiert, die finanzierenden Banken verweigerten den Anleger aufgrund der wirtschaftlichen Risiken die versprochenen Auszahlungen aus den Fonds.

Wind schlägt Sonne

Anders als der strauchelnden Solar- und Photovotalikbereich befindet sich die Windkraft derzeit sogar im Aufwind. Wie die SZ in deren Onlineausgabe vom 08.02.2017 berichtet, erleben Windkraftanlagen in jüngster Zeit einen regelrechten Boom: So wurden zuletzt 2000 neue Anlagen genehmigt.

Solarfonds: Totalverlust ist harte Realität

Solarfonds sind Wirtschaftsunternehmen. Im Jahre 2007 wurde ein Gesamtvolumen von 726,9 Mio. Euro in erneuerbare Energien investiert, wobei alleine auf Solarfonds 42,5% entfallen. Wer eine Beteiligung an einem solchen Solarfond hat, ist Mitunternehmer.

Mit allen Konsequenzen:

  • Erwirtschaftet das Unternehmen Gewinne, profitiert der Anleger des Solarfonds.
  • Wird das Unternehmen jedoch von den bereits genannten Risiken getroffen, ist im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge.
  • Geht es dem Solarfonds „nur“ schlecht, droht die Rückzahlung bisher erhaltener Gelder aus dem Fonds für den betroffenen Anleger.

Unterschiedliche Risiken & Kapitalbindung

Ist meine Altersvorsorge sicher? Ich brauche mein Geld, wo kann ich die Beteiligung verkaufen?

So oder ähnlich lauten die Fragen, die sich viele Anleger von Solarfonds stellen müssen, wenn Ihnen der Solarfonds als sichere Anlage und/oder Altersvorsorge verkauft worden war. Auch wenn das investierte Geld dringend benötigt wird, stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt.

Je nach Konzeption des Solarfonds treffen die Risiken den Anleger von Solarfonds unterschiedlich:

  • Wenn der Fonds eine Solaranlage (auf dem Erdboden oder auf Gebäudedächern) errichtet hat, trägt der Fonds das Risiko des Ausfalls des General-/Bauunternehmers mit allen Konsequenzen. – Behördliche Genehmigungen können verwehrt werden. – Die Einspeisevergütungen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes sinken jährlich bzw. können gänzlich wegfallen. – Aber auch Engpässe bei der Produktion von Solarzellen für die Solaranlagen können dazu führen, dass das Fondskonzept nicht aufgeht.
  • Betreibt der Fonds hingegen eine Solaranlage, dann ist zu berücksichtigten, dass die Anlagen störanfällig sein können und die Technik der Solarmodule mit zunehmender Laufzeit an Leistung verliert. – Aber auch Wetterveränderungen, der Klimawandel und der hohe Wartungsbedarf solcher — Anlagen sind teilweise unüberschaubare Risiken.
  • Errichtet und betreibt der Solarfonds die Solaranlage, dann vervielfachen sich schnell die wirtschaftlichen Risiken. Kommt dann noch ein sog. „Blind-Pool“ hinzu, das bedeutet, der Anleger weiß zum Zeitpunkt des Fondsbeitritt noch gar nicht, wohin sein Kapital fließen wird, ist schnell das Ende der Fahnenstange erreicht. – Zudem führen im Ausland oft langwierige Behördenverfahren, Landessprache, politische Instabilitäten, ein anderes Rechtssystem, usw. schnell dazu, dass die oftmals vorhandene hohe Sonneneinstrahlung aufgrund fehlender Anlage gar nicht genutzt werden kann.
  • Kommt es dann noch zu sonnenarmen Jahren, hat der Solarfonds ein massives Problem.
  • Da es anders als bei Aktien keine offizielle Handelsbörse gibt, stellt sich zudem das Problem, dass man als Anleger die Beteiligung oft nicht oder nur schwer verkaufen kann und dies auch massiv von Angebot und Nachfrage abhängig ist – oftmals bleibt man daher auf seiner Beteiligung sitzen und stellt zudem fest, dass sie wertlos und unverkäuflich ist.

Wer haftet mir für mein verlorenes Kapital?

  • Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Solarfonds bzw. geschlossenen Energiefonds aufgeklärt worden sein, so bestehen bei einer Falschberatung zum Solarfonds bzw. Solarenergiefonds möglicherweise Schadensersatzansprüche.
  • Des Weiteren kommt für die Anleger von Solarfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
  • In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
  • Erfolgte eine Bankberatung zum Solarfonds muss die Bank somit auch über die an sie bezahlten Provisionen bzw. Kick-Backs aufklären.

Das Kapitalanlagerecht bietet verschiedene Möglichkeiten, um rechtliche Schritte einzuleiten

Wir vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von verschiedenen geschlossenen Solarfonds bzw. Energiefonds. Beispielhaft sind hier zu nennen: MPC Solarparkfonds, SolEs Solarfonds, DCM Solarfonds, Hannover Leasing Solarfonds, KGAL Solarfonds, GSI Solarfonds, White Owl Capital Solarfonds, diverse Solarfonds in Deutschland, Italien und Spanien u.a.

In vielen Fonds betreuen wir schlagkräftige Anlegergemeinschaften, begleiten diese bei wichtigen Entscheidungen und nehmen an Gesellschafterversammlungen teil. Außerdem werden unsere Mandanten rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über die Ergebnisse von Musterklagen informiert oder haben die Möglichkeit sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen und profitieren so von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken.

Wo finde ich als Anleger Hilfe?

Betroffene Anleger von Solarfonds bzw. Energiefonds haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.

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