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AKJ-Gesellschaften: Falsche Helfer
Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 31. Dezember 2004
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Anlegerinnen und Anleger der AKJ-Firmen vor neuen Abzockmethoden warnen: Geschädigte der von Wilhelm Just gegründeten AKJ-Firmen sollten auf keinen Fall Beiträge an selbsternannte Selbsthilfegruppen wie die Internationale Wirtschaftsfahndung H. Krügel in München zahlen. Diese nur auf den ersten Blick seriösen Vereine werden den Geschädigten kein Geld sichern können, da die Erlöse aus den Vermögenswerten der insolventen Firmen der AKJ-Gruppe grundsätzlich in die Insolvenzmasse fließen.
Urteile gegen Wilhelm Just
Der Insolvenzverwalter der AKJ-Gruppe, Rechtsanwalt Hans-Jörg Graf von der Kanzlei Reuss & Partner in Friedberg, hat bereits Urteile in Höhe von rund 50 Millionen Euro gegen Wilhelm Just erwirkt. Diese Urteile könnten vollstreckt werden, wenn noch Vermögenswerte beschlagnahmt werden können. Das sichergestellte Geld würde dann an die rund 27.000 Anlegerinnen und Anleger verteilt, die durch Beteiligungen oder Aktienkäufe an AKJ-Gesellschaften geschädigt wurden. Wilhelm Just, der derzeit in Rio de Janeiro in Auslieferungshaft sitzt, wird nach seiner Auslieferung sicherlich einiges zum Auffinden seiner Vermögenswerte beitragen können.
Die Wirtschaftsfahndung H. Krügel oder andere Interessengemeinschaften haben keinen vollstreckbaren Titel, um – zumindest legal – an das Vermögen von Wilhelm Just zu gelangen. Im Gegenteil: Wenn diese Detektei oder andere Personen ohne vollstreckbaren Titel an das Vermögen von Wilhelm Just gelangen, machen sie sich strafbar. Dennoch fordert die Detektei in Briefen Anleger auf, einer so genannten Interessengemeinschaft beizutreten. Jedes Mitglied soll zunächst 3 bis 5 % seiner Schadenssumme als Aufwandsentschädigung an Krügel zahlen. Im Gegenzug will diese Firma Anlegergelder zurückholen, was aus den oben genannten Gründen überhaupt nicht möglich ist. Wir verweisen hierzu auch auf eine Warnung der Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe 2/2003 (Seite 44).
AKJ-Gesellschaften: Werfen Sie kein gutes Geld schlechtem hinterher
Unsere Kanzlei vertritt bereits Dutzende von geschädigten Anlegern diverser AKJ-Gesellschaften, die allesamt von sogenannten Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern mit falschen und unvollständigen Verkaufsargumenten zum Beitritt bzw. Erwerb von Anteilen überredet wurden. In diesem Zusammenhang haben wir für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche gegen diese Vermittler bzw. die dahinter stehenden Gesellschaften geltend gemacht und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchweg Erfolge erzielen können. Bei außergerichtlichen Vergleichen konnten in allen Fällen zwischen 80 % und 90 % des investierten Kapitals zurückerlangt werden. Die Einzelfälle, die mangels Einigung vor Gericht geklärt werden mussten, konnten alle gewonnen bzw. mit Vergleichen in der oben genannten Höhe abgeschlossen werden.
Sollten auch Sie auf solche falschen oder unvollständigen Versprechungen eines solchen Anlageberaters oder -vermittlers hereingefallen sein, raten wir Ihnen dringend, mögliche Schadenersatzansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In den meisten Fällen zeigt sich, dass es genügend Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gibt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die drohende Verjährung solcher Schadenersatzansprüche zum 31.12.2004 hin.