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AKJ-Gesellschaften / Falsche Helfer

Veröffentlicht am 31. Dezember 2004

Aus aktuellem Anlass wollen wir alle Anleger der AKJ-Gesellschaften vor neuen Abzockmethoden warnen: Geschädigte der von Wilhelm Just gegründeten AKJ-Gesellschaften sollten in keinem Fall Beiträge an selbsternannte Selbsthilfegruppen wie die internationale Wirtschaftsfahndung H. Krügel in München zahlen. Diese lediglich auf den ersten Blick seriösen Vereine werden den Geschädigten kein Geld sichern können da Erlöse aus Vermögenswerten der Pleitegesellschaften der AKJ-Gruppe grundsätzlich in die Insolvenzmasse fließen.

Urteile gegen Wilhelm Just

Der Insolvenzverwalter der AKJ-Gruppe Herr RA Hans-Jörg Graf von der Friedberger Anwaltskanzlei Reuss & Partner hat bereits Gerichtsurteile über etwa EUR 50 Mio. gegen Wilhelm Just erstritten. Diese Urteile könnten vollstreckt werden, wenn noch Vermögenswerte sichergestellt werden können. Das sichergestellte Geld würde dann an die rund 27.000 durch Beteiligungen oder Aktienkäufen an AKJ-Gesellschaften geschädigten Anleger verteilt. Wilhelm Just der derzeit in Rio de Janeiro in Auslieferungshaft sitzt wird nach seiner Auslieferung sicherlich einiges zum Auffinden seiner Vermögenswerte aussagen können.

Die Wirtschaftsfahndung H. Krügel oder andere Interessengemeinschaften haben keinen vollstreckbaren Titel um – zumindest legal – an das Vermögen von Wilhelm Just heranzukommen. Im Gegenteil: Zieht diese Detektei oder andere Personen ohne Vollstreckungstitel Vermögen von Wilhelm Just ein, machen sie sich strafbar. Dennoch fordert die Detektei Anleger in Briefen auf einer sogenannten Interessengemeinschaft beizutreten. Jedes Mitglied soll zunächst 3 5 % seiner Schadenssumme für Spesen an Krügel zahlen. Dafür will diese Gesellschaft als Gegenleistung Anlegergelder zurückholen was aus den vorgenannten Gründen überhaupt nicht möglich ist. Wir verweisen insoweit auch auf eine Warnung im Finanztest in dessen Ausgabe 2/2003 (Seite 44).

Werfen Sie kein gutes Geld schlechtem hinterher

Unsere Kanzlei vertritt bereits dutzende geschädigter Anleger diverser AKJ-Gesellschaften die allesamt durch sogenannte Anlageberater oder -vermittler mit falschen und unvollständigen Verkaufsargumenten zu ihren Beitritten oder Aktienkäufen überredet worden sind. Wir haben hierbei für unsere Mandanten Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Vermittlern bzw. den dahinterstehenden Firmen geltend gemacht und konnten sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Wege durchgängig Erfolge erzielen. Im Falle außergerichtlicher Vergleichsabschlüsse konnte in allen Fällen zwischen 80 % und 90 % des investierten Kapitals zurückgeholt werden. Einzelne Fälle die mangels Einigung vor Gericht geklärt werden mussten, konnten allesamt gewonnen werden bzw. wurden durch Vergleiche in der o.g. Höhe abgeschlossen.

Sollten auch Sie auf solche falschen bzw. unvollständigen Versprechungen eines solchen Anlageberaters oder -vermittlers hereingefallen sein raten wir dringendst an die eventuell vorhandenen Schadenersatzansprüche durch eine/n fachkundige/n Rechtsanwältin / Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Es zeigt sich in den meisten Fälle, dass genügend Ansatzpunkte für einen Schadenersatzanspruch bestehen. Wir weisen insoweit auch auf die drohende Verjährung solcher Schadenersatzansprüche zum 31.12.2004 hin.

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