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KGAL Alcas 185 European Real Estate: Urteil gegen die Volksbank Kassel Göttingen eG

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 08. April 2019

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 4. April 2019 hat das Landgericht Kassel die Volksbank Kassel Göttingen eG zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Beteiligungen verurteilt. Dem Kläger wurde zudem entgangener Gewinn zugesprochen. Denn das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers, dass er eine sichere Alternativanlage getätigt hätte. Bei den Beteiligungen handelte es sich um die geschlossenen Fonds KGAL Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG (PropertyClass Value Added 1) und Turkon – Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG.

KGAL Alcas 185 European Real Estate: Sachverhalt und Entscheidung des Landgerichts Kassel

Dem Kläger wurden Beteiligungen an den geschlossenen Fonds KGAL Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG (PropertyClass Value Added 1) und Turkon – Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG als sichere und risikolose Kapitalanlagen empfohlen. Die Bank klärte den Kläger nachweislich nicht über die hinter seinem Rücken von der Bank vereinnahmten Provisionen auf, so dass die beratende Bank parteiisch und eigennützig handelte, ohne den Kläger hierüber ordnungsgemäß aufzuklären.

Nach Ansicht des Gerichts hat die Bank den Kläger aufgrund eines Anlageberatungsvertrages falsch beraten. Die Pflichtverletzung der Nichtaufklärung über die von der beratenden Bank tatsächlich vereinnahmten Provisionen ist gegeben, da die Bank diese dem Kläger nicht offengelegt hat. Die Beklagte hat ein erhebliches Eigeninteresse an den Provisionen, das der Kläger deshalb nicht beurteilen konnte.

Die Volksbank Kassel Göttingen eG hat den Kläger nicht darüber aufgeklärt, dass sie das jeweils gezahlte Agio und darüber hinaus weitaus höhere Provisionen bzw. Vergütungen erhält, wenn sie dem Kläger gerade die beiden hochriskanten Fonds – und nichts anderes – empfiehlt.

Das Landgericht Kassel entscheidet für die Verbraucher

Das Landgericht Kassel hat der Klage stattgegeben und die Volksbank Kassel Göttingen eG verurteilt, dem Kläger vollen Schadensersatz in Höhe von 74.868,86 € (Schaden und entgangene Zinsen für eine sichere Alternativanlage) zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volksbank Kassel Göttingen eG die beiden hochriskanten Anlagen rückabwickeln.

Zugunsten des Anlegers wird vermutet, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Provisionen der Bank eine derart risikoreiche Anlage nicht erworben hätte (sog. „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“). Dass immer über erhaltene Provisionen aufgeklärt werden muss, ist seit Jahrzehnten höchstrichterliche Rechtsprechung.

Das Urteil stärkt erneut die Position wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fonds, die hochriskante Kapitalanlagen über eine Bank erworben haben und dabei nicht ordnungsgemäß über die Provisionen der Bank aufgeklärt wurden. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für ihre Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof erstritten hat.

Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?

Geschädigten Anlegern empfehlen wir, ihre Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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