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Apollo Medienfonds geraten in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. November 2010

Mausefalle zugeschnappt mit Geldscheinen

Filmfonds und Medienfonds bieten Tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Rückflüsse und hohe Verwaltungskosten haben viele der seit Ende der 90er Jahre aufgelegten Fonds schnell in die wirtschaftliche Schieflage geraten lassen. Die als Lockmittel verwendeten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieben für die meisten betroffenen Anleger ein unerfüllter Traum. Anders als die mit ihrem Geld finanzierten Filmproduktionen können auch die Anleger der Apollo Media Fonds derzeit nicht mit einem „Happy End“ rechnen.

Die Apollo Medienfonds

Insgesamt dreizehn Filmfonds mit einem Gesamtvolumen von 155 Millionen Euro wurden von der Apollo Media Gruppe in den Jahren 1999 bis 2001 aufgelegt. Die überwiegend über Kreditinstitute vertriebenen Filmfonds wurden den Anlegern der Apollo Media als vermeintlich risikoarme Anlage mit hohem Steuersparpotential angepriesen.

Die in den einzelnen Filmfonds an die Anleger ausgehändigten Fondsprospekte wurden zwischenzeitlich von unserer Kanzlei umfassend ausgewertet und auf etwaige Prospektmängel überprüft. In den Fondsprospekten der Apollo Media & Co. 1. bis 5. Filmproduktion KG findet sich beispielsweise ein Hinweis auf eine zwischen den jeweiligen Fonds und der New England International Surety (NEIS) abgeschlossene Erlösausfallversicherung. Bei der NEIS handelt es sich um eine in Panama ansässige Gesellschaft, die nach Mitteilung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) keine Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland besaß. Entsprechende Warnungen des BAV vor der NEIS gab es bereits 1997.

Mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Hat der Anlageberater den Kunden im Rahmen des Verkaufsgesprächs nicht über die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Warnhinweise aufgeklärt, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.

Mögliche schadensersatzbegründende Prospektfehler im Rahmen der Apollo Media Beteiligungen können sich auch daraus ergeben, dass die Anleger hier in der Regel nicht oder nicht hinreichend über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Filmfondsbeteiligung bestehenden steuerlichen Risiken aufgeklärt worden sind. Im jeweils gesondert zu prüfenden Einzelfall können Haftungsansprüche auch dann bestehen, wenn in den Prospekten zu positiv über die Wertentwicklung vergleichbarer Vorgängerfonds der Apollo Media Gruppe berichtet worden ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Betroffenen Anlegern der Apollo Media wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umgehend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der stets zu beachtenden kurzen Verjährungsfristen ist ein unverzügliches Handeln geboten. Über unser Kontaktformular haben Apollo Media-Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Handlungsoptionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann