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Aquila Capital – Fonds

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 16. August 2019

Die Hamburger Aquila Capital Unternehmensgruppe wurde im Jahr 2001 gegründet und ist auf alternative Investments und Sachwertinvestitionen für institutionelle Investoren und Privatanleger spezialisiert. Die Sachwerte belaufen sich auf erneuerbare Energien wie beispielsweise Solarenergie, Wasserkraft, Landwirtschaft, Infrastruktur und Immobilien. Schwerpunkte von Aquila Capital liegen vor allem bei „grünen“ Fonds oder Ökofonds wie Solar- und Wasserkraftfonds, aber auch bei Investitionen in die Landwirtschaft. Unsere Kanzlei betreut Anleger verschiedener Aquila Fonds, die eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung anstreben. Wir haben bereits ein Urteil für einen geschädigten Anleger des Fonds Aquila HydropowerINVEST IV erstritten.

Von Aquila Capital aufgelegte Fonds

Die Aquila Capital Gruppe hat unter anderem folgende Fonds aufgelegt:

Landwirtschaft

  • AgrarINVEST II
  • AgrarINVEST III
  • AgrarINVEST IV
  • AgrarINVEST I/2009

Erneuerbare Energien

  • HydropowerINVEST II
  • HydropowerINVEST III
  • HydropowerINVEST IV
  • SolarINVEST I
  • SolarINVEST II
  • SolarINVEST III
  • SolarINVEST IV
  • SolarINVEST V
  • SolarINVEST VI
  • SolarINVEST VII
  • WindpowerINVEST II

Weitere geschlossene Fonds

  • KlimaschutzINVEST
  • KlimaschutzINVEST II
  • KlimaschutzINVEST III
  • Private Equity Opportunity
  • PrivateEquityINVEST I
  • PrivateEquityINVEST II
  • RealEstateINVEST I
  • RealEstateINVEST II
  • WaldInvest
  • WaldINVEST III
  • Ocean Partners Shipping INVEST
  • Ocean Partners Shipping INVEST III

Tochterfirmen sind auch die im Jahr 2007 gegründete Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Luxemburg und die Ocean Partners Shipping Invest.

Finanztest berichtet über Ökofonds

Finanztest hat bereits Ende 2013 viele geschlossene Ökofonds als riskant und gefährlich eingestuft. Auch Aquila Fonds sind unter den getesteten Fonds zu finden. Aquila Capital Solarinvest VII erhielt im Test die Note 5,0 mangelhaft. 14 der 24 geprüften Fonds fielen schon nach einer Vorprüfung durch, weil sie für Anleger schlicht und einfach zu riskant waren, darunter auch der Fonds Aquila Hydropowerinvest IV.

Risiken und mögliche Schadensersatzansprüche

Ob „grünes“ Investment oder nicht: Bei den von Aquila Capital aufgelegten Fonds beteiligen sich Anleger stets an einem Unternehmen. Solche unternehmerischen Beteiligungen sind risikoträchtige Anlagen und für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet. Problematisch für Anleger können die langen, teils ungewissen Laufzeiten und die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung sein. Es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile.

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund Falschberatung. Die Beratung muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anleger- und anlagegerecht sein. Der Anleger muss von der Bank oder dem Vermittler über die allgemeinen und speziellen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds sind dies beispielsweise das Totalverlustrisiko, die langen Laufzeiten, die eingeschränkten Handelbarkeit oder die Höhe der Nebenkosten (die sogenannten weichen Kosten).

Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung kommen auch aus der Prospekthaftung gegen die Initiatoren und gegen den Vertrieb des Fonds in Betracht. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle.

Die beratende Bank muss beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren stets offen legen. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Provisionen, den sogenannten Kick-Backs, und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen. Generell gilt, dass im Ergebnis einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Kläger so gestellt wird, als hätte er die Beteiligung nie erworben.

Erfolgreiche Klage beim Aquila HydropowerINVEST IV – In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Celle einen freien Anlagevermittler zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Fondsbeteiligung am Aquila HydropowerINVEST IV verurteilt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Emissionsprospekt zur Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG fehlerhaft sei und der Anlagevermittler hierfür zu haften habe. Ausführliche Informationen können Sie im Artikel zum Urteil lesen. Das Urteil stärkt die Position aller Gesellschafter der HydropowerINVEST-Fonds, da festgestellte Prospektfehler die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatz enorm erhöhen.

Achtung Verjährung

Sofern Anleger erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein.

Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Unsere Kanzlei betreut bereits mehrere hundert Anleger verschiedener Aquila Fonds.
Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular