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Aquila Capital-Fonds: Wie Anleger eine Rückabwicklung erreichen können

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 16. August 2019

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Die Hamburger Aquila Capital Gruppe wurde 2001 gegründet und ist auf alternative Investments und Sachwertanlagen für institutionelle Investoren und Privatanleger spezialisiert. Zu den Sachwerten zählen erneuerbare Energien wie Solarenergie, Wasserkraft, Landwirtschaft, Infrastruktur und Immobilien. Der Fokus von Aquila Capital liegt vor allem auf „grünen“ bzw. ökologischen Fonds wie Solar- und Wasserkraftfonds, aber auch auf Investitionen in die Landwirtschaft. Unsere Kanzlei betreut Anleger verschiedener geschlossener Fonds von Aquila, die eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung anstreben. Für einen geschädigten Anleger des Fonds Aquila HydropowerINVEST IV haben wir bereits ein Urteil erstritten.

Von Aquila Capital aufgelegte Fonds

Die Aquila Capital Gruppe hat unter anderem folgende Fonds aufgelegt:

Landwirtschaft

  • AgrarINVEST II
  • AgrarINVEST III
  • AgrarINVEST IV
  • AgrarINVEST I/2009

Erneuerbare Energien

  • HydropowerINVEST II
  • HydropowerINVEST III
  • HydropowerINVEST IV
  • SolarINVEST I
  • SolarINVEST II
  • SolarINVEST III
  • SolarINVEST IV
  • SolarINVEST V
  • SolarINVEST VI
  • SolarINVEST VII
  • WindpowerINVEST II

Weitere geschlossene Fonds

  • KlimaschutzINVEST
  • KlimaschutzINVEST II
  • KlimaschutzINVEST III
  • Private Equity Opportunity
  • PrivateEquityINVEST I
  • PrivateEquityINVEST II
  • RealEstateINVEST I
  • RealEstateINVEST II
  • WaldInvest
  • WaldINVEST III
  • Ocean Partners Shipping INVEST
  • Ocean Partners Shipping INVEST III

Tochterfirmen sind auch die im Jahr 2007 gegründete Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Luxemburg und die Ocean Partners Shipping Invest.

Finanztest berichtet über Ökofonds

Finanztest hat bereits Ende 2013 viele geschlossene Ökofonds als riskant und gefährlich eingestuft. Unter den getesteten Fonds befinden sich auch Aquila Fonds. Der Aquila Capital Solarinvest VII erhielt im Test die Note 5,0 mangelhaft. 14 der 24 getesteten Fonds fielen bereits nach einer Vorprüfung durch, weil sie für Anleger schlicht zu riskant waren, darunter auch der Fonds Aquila Hydropowerinvest IV.

Risiken und mögliche Schadensersatzansprüche

Ob „grünes“ Investment oder nicht: Mit den von Aquila Capital aufgelegten Fonds beteiligen sich Anlegerinnen und Anleger immer an einem Unternehmen. Solche unternehmerischen Beteiligungen sind risikobehaftete Investments und für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Problematisch für Anleger können die langen, teilweise ungewissen Laufzeiten und die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung sein. Einen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt es nicht.

Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Beratung anleger- und anlagegerecht sein. Der Anleger muss von der Bank oder dem Vermittler über die allgemeinen und speziellen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds sind dies beispielsweise das Totalverlustrisiko, die langen Laufzeiten, die eingeschränkte Handelbarkeit oder die Höhe der Nebenkosten (sog. weiche Kosten).

Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung kommen auch aus Prospekthaftung gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds in Betracht. Der Verkaufsprospekt darf keine falschen Angaben enthalten. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle.

Beim Vertrieb geschlossener Fonds muss die beratende Bank stets auf Rückvergütungen hinweisen. Deshalb kann der Anleger im Falle der Zahlung verdeckter Provisionen, so genannter Kick-Backs, und mangelnder Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. In der Regel wird der Anspruchsteller bei erfolgreicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen so gestellt, als hätte er die Beteiligung nie erworben.

Erfolgreiche Klage beim Aquila HydropowerINVEST IV

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Celle einen freien Anlagevermittler zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Fondsbeteiligung am Aquila HydropowerINVEST IV verurteilt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Emissionsprospekt zur Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG fehlerhaft sei und der Anlagevermittler hierfür zu haften habe. Ausführliche Informationen können Sie im Artikel zum Urteil lesen. Das Urteil stärkt die Position aller Gesellschafter der HydropowerINVEST-Fonds, da festgestellte Prospektfehler die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatz enorm erhöhen.

Achtung Verjährung

Sofern Anleger erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein.

Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Unsere Kanzlei betreut bereits mehrere hundert Anleger verschiedener Aquila Fonds. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann