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Aufheizstrategie in VW Touareg V6 3.0 TDI: Urteil gegen Audi AG im Abgasskandal

Veröffentlicht von Christopher Kress am 15. Dezember 2023

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In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Ingolstadt ein Urteil zugunsten eines im Audi Abgasskandal geschädigten Audi-Kunden gefällt (Urteil vom 14.12.2023, Az. 82 O 3171/21, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht spricht dem Kläger 2.295,80 Euro zu, da zum Kaufzeitpunkt das Fahrzeug von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen war, die erst nach Kauf mit einem Software-Update entfernt wurde. Das Fahrzeug ist von dem Makel betroffen, ein Abgasskandalfahrzeug zu sein.

Aufheizstrategie in VW Dieselauto ist unzulässige Abschalteinrichtung

Auch in dem vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelten Fall hat das Kraftfahrbundesamt  festgestellt, dass in dem Dieselauto eine Aufheizstrategie zum Einsatz kommt und dies eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Das KBA hat daraufhin einen amtlichen Rückruf erlassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass die Audi AG wegen der sogenannten Aufheizstrategie, auch schnelle Motoraufwärmfunktion genannt, den Käufern und Käuferinnen der Fahrzeuge haftet (Beschluss vom 16.05.2022, Az. VIa ZR 440/21). Der BGH hat auch in mehreren Urteilen entschieden, dass die Audi AG im VW-Abgasskandal auch dann haftet, wenn die Konzernmutter VW den Motor entwickelte und Audi die Motoren dann einbaute. Die Audi AG wurde von den meisten Oberlandesgerichten und Landgerichten wegen dieses Sachverhaltes verurteilt. Die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt reiht sich damit in eine Vielzahl an für Verbraucher positiven Urteilen ein.

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