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Beitragserhöhungen der HUK-Coburg: LG Stuttgart erklärt Anpassungen teilweise für unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 05. Dezember 2024

Taschenrechner-Stift

Das Landgericht Stuttgart hat die HUK-Coburg-Krankenversicherung AG verurteilt, einem von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmer überzahlte Prämienanteile in Höhe von 3.036,52 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten (Urteil vom 29.11.2024, Az. 18 O 500/21, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund und Inhalt des Urteils wegen Beitragserhöhungen der HUK-Coburg

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der HUK-Coburg privat krankenversichert. Im Rahmen seiner Versicherung wurden im Laufe der Jahre in mehreren Tarifen Beitragserhöhungen vorgenommen. Unser Mandant klagte gegen die Beitragsanpassungen und machte geltend, die von der DKV vorgenommenen Beitragsanpassungen genügten nicht den formellen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG und seien daher unwirksam.

Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger teilweise Recht. Das Gericht stellte fest, dass mehrere Beitragserhöhungen in den betroffenen Tarifen formell unwirksam seien, weil die Begründungspflicht nicht erfüllt worden sei. Nach § 203 Abs. 5 VVG muss eine Beitragsanpassung mitgeteilt werden, wobei die konkreten Gründe wie Änderungen der Rechnungsgrundlagen (z.B. Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten) nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Die HUK-Coburg hat in einigen Fällen nur allgemein informiert, ohne die konkrete Veränderung zu benennen, die die Anpassung ausgelöst hat. Dies sei unzureichend, da der Versicherungsnehmer die Gründe für die Erhöhung nachvollziehen können müsse.

Der Kläger erhielt Erstattungsansprüche für die Zeiträume, in denen die Beitragserhöhungen unwirksam waren und keine Heilung durch spätere Anpassungen erfolgte. Das Gericht entschied, dass dem Kläger ein Betrag in Höhe von 3.036,52 Euro zusteht, der sich aus verschiedenen unwirksamen Beitragserhöhungen in seinen Tarifen zusammensetzt.

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Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungsnehmer*innen und zeigt, dass diese Rückerstattungsansprüche haben können, wenn die Begründungspflicht nicht erfüllt wird. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Dabei sind Verjährungsfristen zu beachten, die in der Regel drei Jahre betragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann