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Beitragserhöhungen private Krankenversicherungen: Urteil gegen Landeskrankenhilfe

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 04. März 2022

Waage-Justitia

Urteil gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. In einem von der Kanzlei AKH-H erstrittenen Urteil hat das Landgericht Stuttgart in einem Verfahren wegen unrechtmäßiger Beitragserhöhungen dem Kläger die Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Prämien zugesprochen (Urteil vom 23.02.2022, Az. 18 O 315/21). Update 13.06.2022: Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.

Urteil gegen Landeskrankenhilfe: Sachverhalt und Entscheidung

Unser Mandant unterhält seit 1995 bei der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) eine private Krankheitskostenversicherung. Für das Jahr 2011 war der monatliche Beitrag auf 408,22 Euro angesetzt. Im Rahmen des streitgegenständlichen Krankenversicherungsvertrages erhob die LKH die Prämienerhöhungen, die unser Mandant regelmäßig und vollständig zahlte. Streitpunkt war, ob die Beitragserhöhungsschreiben zumindest formell und auch materiell rechtmäßig waren bzw. sind.

Aktuell gibt es sehr viele juristische Streitigkeiten zwischen privaten Krankenversicherern und Versicherten – oft bis hin zum Bundesgerichtshof. Dabei geht es grundsätzlich darum, ob die Beitragserhöhungen formell und materiell wirksam waren. Verlangen private Krankenversicherungen höhere Beiträge, müssen sie aber strenge Regeln beachten. Ansonsten ist die PKV Erhöhung unwirksam. Der Versicherungsnehmer kann dann zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen und darauf bestehen, dass die zukünftigen Prämienzahlungen auf den Stand von vor bis zu zehn Jahren zurückgesetzt werden. Einseitige Prämienerhöhungen durch die Versicherungsunternehmen unterliegen einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung durch die Zivilgerichte (BGH, Beschluss vom 23.06.2021, Az. IV ZB 23/20).

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart liegt nun im vorliegenden Fall der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. für die Beitragserhöhung einzelner Jahre keine ausreichende Begründung vor. Dabei wendet das Landgericht die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an.

Die Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung kann nämlich laut ständiger Rechtsprechung des BGH unwirksam sein, wenn der Versicherer sie nicht ausreichend begründet hat (Urteile vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19).

Fazit zum Urteil gegen Landeskrankenhilfe

Das Urteil gegen die Landeskrankenhilfe zeigt, dass auch lediglich formelle Fehler eine Erstattung von zu viel gezahlten Beitragserhöhungen zur Folge haben können. Wir raten Betroffenen, die Beitragserhöhungsschreiben der Privaten Krankenversicherung überprüfen zu lassen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann