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Deutsche Oel & Gas aktuell: Helena Verwaltungsgesellschaft pleite – Vorsicht bei Aufforderung zu weiteren Einzahlungen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 17. Mai 2024

Die Geschäftstätigkeiten der früheren Energy Capital Invest und Deutsche Oel & Gas sowie der Helena Energy Gesellschaften haben sich für viele Anleger*innen, die über geschlossene Fonds, Nachrangdarlehen, Aktien oder Schuldverschreibungen Geld investiert haben, als großer Flop erwiesen. Immer wieder bieten Gesellschaften aus dem Firmengeflecht um Kay Rieck Geldanlagen an und sammeln bei bestehenden Anleger*innen weiteres Geld ein – unter anderem seit rund fünf Jahren für eine Schadensersatzklage in den USA. Wir raten Betroffenen zur Vorsicht und zur Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Helena Verwaltungsgesellschaft pleite – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Der Brancheninformationsdienst „kapital markt intern“ (kmi) berichtet im März 2024, dass über das Vermögen der Helena Verwaltungsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Diese Information erhielt kmi von Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi, der die Gesellschaft rechtlich vertritt. Zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es jedoch nicht gekommen: Das Amtsgericht Stuttgart hat am 14.05.2024 veröffentlicht, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde (Az. 6 IN 9/24). Abweisung mangels Masse ist ein Rechtsbegriff aus dem Insolvenzrecht gemäß § 26 InsO. Ein Insolvenzverfahren kann vom Insolvenzgericht abgewiesen werden, wenn das Vermögen des Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Die Anleger*innen wurden bislang hierzu nicht informiert.

Die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH war persönlich haftende Gesellschafterin verschiedener Helena-Gesellschaften wie der Helena Pump Jack 4 GmbH & Co. KG, Helena Bohrloch-Zementierung 9 GmbH & Co. KG, der Helena Horizontalbohrung 4 GmbH & Co. KG, der Helena Horizontalbohrung 7 GmbH & Co. KG, der Helena Ingenieurleistungen 8 GmbH & Co. KG, der Helena Vertikalbohrung 11 GmbH & Co. KG. Die vorgenannten Gesellschaften sind inzwischen aufgelöst und ohne Abwicklung gelöscht worden. Die Auflösung ohne Abwicklung setzt voraus, dass die Gesellschaft kein Vermögen mehr hat, das zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung an die Gesellschafter in Betracht kommt.

Darüber hinaus fungierte die Helena Verwaltungsgesellschaft auch als Emittentin von Inhaberschuldverschreibungen wie der 6% Inhaberschuldverschreibung Chittim Ranch Field I oder der 7% Inhaberschuldverschreibung Helena Injector I.

Helena Kapitalanlagen – Projekt „Big Wells“ gescheitert

Bei den Helena Energy Investments beteiligten sich die Anleger in Form von Namensschuldverschreibungen an der Gesellschaft Helena Energy LLC. Die Anlegergelder wurden in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen an die Helena Energy LLC, die Inhaberin der Förderrechte, weitergeleitet. Die Gelder wurden in den Erdöl- und Erdgasmarkt bzw. in die Infrastruktur zur Erdölexploration in Texas, USA (Projekt „Big Wells“) investiert.

Zu diesem Zweck wurden in den Jahren 2016 bis 2019 verschiedene Namensschuldverschreibungen emittiert. Im Jahr 2020 wurden im Rahmen eines „Absicherungsprogramms 1 (AP1)“ Inhaberschuldverschreibungen begeben, die ebenfalls in das Projekt „Big Wells“ investiert wurden. Darüber hinaus wurden wertlose Aktien der DOGSA durch Tausch- und Abtretungsverträge in Helena-Schuldverschreibungen umgewandelt.

Direktinvestments von RAW Energy Investment

Im Jahr 2022 wurden die Anleger*innen von Helena Energy darüber informiert, dass die Investition in das Projekt „Big Wells“ gescheitert sei, nachdem ein vorrangiger Investor das Projekt wegen zahlreicher Verzögerungen vollstreckt habe. Die Investitionen der Anleger*innen sollen nun durch eine „Schuldübernahme und die Einrichtung des Pfandrechts“ an den Pachtrechten eines neuen Projekts namens „West Tiger“ „abgesichert“ werden. Ob und vor allem wann das eingezahlte Kapital zur Rückzahlung an die Investoren gelangt, bleibt fraglich.

In einem Statusbericht wirbt die Helena Verwaltungsgesellschaft für Investments der RAW Energy Investment Company, LLC mit Sitz in Alaska. Dort heißt es: „Wenn Sie Interesse an einer Anlage im Projekt „West Tiger“ haben, würden wir uns freuen Ihnen weiterführende Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen.“ Anleger sollten bedenken, dass frühere Kapitalanlagen u.a. von der Helena Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Deutschland begeben wurden. Die Anbieterin RAW Energy ist jedoch in Alaska registriert, was den Zugriff auf das Unternehmen deutlich erschwert.

BaFin-Meldung zu Helena Verwaltungsgesellschaft und RAW Energy Investment

Mit Veröffentlichung vom 14.12.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gemacht, dass sie gegen die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen hat. Konkret geht es dabei um die Direktinvestments des Projekts „West Tiger“ der RAW Energy Investment Company, LLC. Nach Angabe der BaFin ist die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH Ihrer nach § 19 Abs. 1, S. 1 VermAnlG obliegenden Pflicht, angeforderte Auskünfte an die BaFin zu übersenden bzw. die ersuchten Informationen zu übermitteln, nicht nachgekommen. Hintergrund ist die Überprüfung Direktinvestments des Projekts „West Tiger“ der RAW Energy Investment Company, LLC im Hinblick auf ein öffentliches Angebot ohne Prospekt von Vermögensanlagen an Anlegerinnen und Anleger im Deutschland.

Deutsche Oel & Gas aktuell: Schadensersatzklage in den USA

Kay Rieck hat Ende September 2019 weitere Zahlungen beantragt, um eine Schadensersatzklage gegen Energy Capital Partners (ECP) in den USA führen zu können. Im Chapter 11-Verfahren sei festgestellt worden, dass ECP für irreparable Schäden in zwei Gasfördergebieten Anfang 2019 verantwortlich sei. Viele Jahre nach dem ersten Aufruf werden Anlegerinnen und Anleger der ehemaligen Energy Capital Invest und Deutsche Oel & Gas sowie der Helena Energy erneut aufgefordert, die Klage finanziell zu unterstützen – in Form einer „Prozessfinanzierung“. Dazu hat die Alecto Capital LCC im April 2024 Anleger*innen zur Teilnahme an Webinaren eingeladen, infolge derer sich unsere Mandanten u.a. folgende Fragen stellen:

  • Die DOGSA befindet sich seit November 2023 in einem Konkursverfahren nach luxemburgischem Recht. An der Generalversammlung 2022 wurde beschlossen, dass bei einem positiven Ausgang des Prozesses in den USA die Anleger*innen nach Abzug der Verbindlichkeiten eine Rückzahlung erhalten.
  • Wie kann sichergestellt werden, dass die Anleger*innen im Falle eines erfolgreichen Prozesses in den USA auch Gelder ausbezahlt erhalten und nicht alles von den bestehenden Verbindlichkeiten aufgefressen wird? Derzeit liegen den Anleger*innen keine aktuellen Jahresabschlüsse vor.
  • Zudem ist unklar, warum jetzt noch einmal Geld ausbezahlt werden soll, wenn die Anleger*innen ohnehin einen Anspruch auf Rückzahlung haben.
  • Die von Kay Rieck gegründeten Gesellschaften haben über viele Jahre Millionen von Anlegergeldern eingesammelt und die Anleger immer wieder auf die Rückzahlung vertröstet. Wo sind die Anlegergelder geblieben?

Die früheren Erfahrungen mit verlustreichen Kapitalanlagen von Energy Capital Invest bzw. Deutsche Oel & Gas S.A. (DOGSA) wiederholen sich bei Helena Energy. Es ist fraglich, ob das eingezahlte Kapital jemals zurückgezahlt wird. Seit Jahren erhalten die Anlegerinnen und Anleger von der Geschäftsführung keine konkreten Informationen über die wirtschaftliche Situation ihrer Kapitalanlage. Stattdessen werden sie in Newslettern und Statusberichten mit vagen Terminen und vielen Eventualitäten vertröstet. Statt klarer Rückzahlungsaussagen werden sie zu neuen Finanzierungsrunden animiert. Für die Anleger der verlustreichen Kapitalanlagen ECI, DOGSA und Helena sind viele Vorgänge und Informationen nach wie vor nicht nachvollziehbar. Aufgrund der ungewöhnlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Umwandlung der Kapitalanlagen, der verzögerten und ausgesetzten Auszahlungen und der unzureichenden Informationslage raten wir den Betroffenen, keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Zudem raten wir Betroffenen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und zu verfolgen, solange liquide Gegner vorhanden sind. Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger*innen bundesweit seit fast 30 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Sollten Sie in eine der zahlreichen Helena oder Deutsche Oel & Gas Gesellschaften investiert haben, können Sie Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung unverbindlich prüfen lassen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann