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Diesel-Abgasskandal: Aktuelles Urteil bringt erneut Erfolg für Mercedes-Käufer

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 25. September 2024

Schriftzug Mercedes Benz

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Stuttgart einem Geschädigten im Mercedes-Abgasskandal erneut Schadensersatz in Form des sog. Differenzschadens zugesprochen (Urteil vom 20.09.2024, Az. 11 0 167/24, noch nicht rechtskräftig).

Urteil im Mercedes Abgasskandal: Darum ging es

Der Fall betraf einen Mercedes-Benz CLS 250 Diesel, den unser Mandant im Jahr 2015 als Gebrauchtfahrzeug erworben hatte. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs OM 651 ausgestattet. Er machte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend: Sein Fahrzeug sei mit verschiedenen Manipulationen, der Thermofenster-Technik sowie einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ausgestattet, die den Schadstoffausstoß im realen Fahrbetrieb erhöhten, während auf dem Prüfstand niedrige Emissionen vorgetäuscht würden.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger weitgehend Recht. Es stellte fest, dass dem geschädigten Mercedes-Käufer wegen der Kühlmitteltemperaturregelung ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Richter beriefen sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum so genannten Differenzschaden. Der Differenzschaden bemisst sich nach der Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs, der durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gemindert wurde. Diesen Schaden bezifferte das Gericht auf 15 % des Kaufpreises, konkret 8.700,- Euro. Als Differenzschaden sprach es dem Kläger nach Anrechnung einer Nutzungsentschädigung und Berücksichtigung des Restwertes des Fahrzeuges einen Betrag von 7.576,10 Euro nebst Zinsen zu.

Das Urteil zeigt erneut, dass die Gerichte Käufern von Dieselfahrzeugen, die von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen sind, Schadensersatz zusprechen können. Für betroffene Fahrzeughalter, die entsprechende Ansprüche geltend machen wollen, ist es wichtig, die geltenden Verjährungsfristen zu beachten und sich umfassend rechtlich beraten zu lassen. Der Diesel-Abgasskandal hat inzwischen zahlreiche Urteile hervorgebracht, die den Geschädigten in vielen Fällen zumindest Recht geben.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal

Betroffene Autokäufer können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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