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Erfolg für Versicherungsnehmer: OLG Frankfurt am Main erklärt Beitragsanpassungen der Generali für unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 22. März 2024

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen entschieden, dass ein Versicherungsnehmer der Generali Beitragserhöhungen von mehr als 10.000,- Euro zuzüglich Zinsen erstattet bekommt (Urteil vom 21.03.2024, Az. 14 U 181/23, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen und stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer*innen.

Darum ging es im Fall

Unser Mandant ist seit 2006 bei der Central Krankenversicherung AG privat krankenversichert. Das Unternehmen gehört bereits seit dem Jahr 2000 zur Generali Gruppe und firmiert seit 2020 als Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Im Laufe der Jahre kam es zu mehreren Beitragserhöhungen, unter anderem im Tarif CVP500, den unser Mandant monatlich an die Generali zahlte. Der Versicherer kündigte die Beitragserhöhungen jeweils im Voraus durch Mitteilungs- und Informationsschreiben an. Unser Mandant ließ die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei prüfen und wehrte sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen. In erster Instanz hatte er zunächst keinen Erfolg. Daraufhin legte er mit Erfolg Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.

Beitragsanpassungen der Generali teilweise unwirksam

Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass die von der Generali Deutschland Krankenversicherung AG im Tarif CVP500 jeweils zum 1. Januar der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2020 vorgenommenen Beitragsanpassungen unwirksam sind. Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass die Mitteilungen über die Beitragsanpassungen nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügten. Dem Versicherungsnehmer sei nicht hinreichend transparent gemacht worden, dass und warum eine Überschreitung des festgelegten Schwellenwertes zu den Beitragsanpassungen geführt habe. Damit waren die Mitteilungen formell unwirksam, was letztlich zur Unwirksamkeit der gesamten Beitragsanpassung führte.

Im Ergebnis hat das OLG Frankfurt am Main die Generali Deutschland Krankenversicherung AG verurteilt, an den Versicherten 10.768,68 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus muss der Versicherer die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 9. August 2021 gezogenen Nutzungen herausgeben.

Die Entscheidung macht deutlich, dass Versicherungsunternehmen ihre Pflichten gegenüber den Versicherungsnehmern ernst nehmen und diese klar und verständlich über die Gründe für Beitragsanpassungen informieren müssen. Für Versicherungsnehmer*innen, die ähnliche Beitragsanpassungen erfahren haben, gibt es Möglichkeiten, gegen diese vorzugehen und eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit zu fordern.

Kostenfreier Online-Check für Privatversicherte

Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen die Versicherer die gezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten ihre Beitragserhöhungen überprüfen lassen. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

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