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Geld zurück von der SDK: Gericht urteilt zu Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 04. Dezember 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Darmstadt Beitragserhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. (SDK) teilweise für unwirksam erklärt (Urteil vom 29.11.2024, Az. 26 O 201/23, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält rund 1.140,- Euro nebst Zinsen wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen in verschiedenen Tarifen zurück.

Geld zurück von der SDK: Hintergrund des Rechtsstreits

Unser Mandant und seine beiden Kinder sind bei der SDK in mehreren Tarifen privat krankenversichert. Er wandte sich gegen Beitragserhöhungen in den Jahren 2015 bis 2021. Nach Ansicht des Klägers entsprachen die Mitteilungen über diese Erhöhungen nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Begründungen seien zu pauschal gewesen und hätten nicht die „maßgeblichen Gründe“ benannt, die zur Prämienanpassung geführt hätten.

Das Urteil des LG Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt entschied zugunsten des Klägers, dass einige der Beitragserhöhungen formell unwirksam waren. Es stellte fest, dass die Mitteilungen in mehreren Fällen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, da sie wesentliche Informationen, wie z.B. den Schwellenwertmechanismus, nicht ausreichend erläuterten. Konkret stellte das Gericht fest, dass die folgenden Erhöhungen formell unwirksam waren:

  • im Tarif S101 die Anpassung zum 01.01.2018 für die Zeit von Januar 2020 bis 30.04.2022,
  • im Tarif ASO die Anpassung zum 01.01.2016 für die Zeit von Januar 2020 bis 31.12.2020,
  • im Tarif AZ75 die Anpassung zum 01.01.2015, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 für die Zeit von Januar 2020 bis 30.04.2022,
  • im Tarif A80 die Anpassung zum 01.01.2016 für die Zeit von Januar 2020 bis 31.12.2020,
  • im Tarif AZ75 die Anpassung zum 01.01.2015, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 für die Zeit von Januar 2020 bis 30.04.2022.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) müssen bei Beitragserhöhungen die Gründe konkret benannt werden. Pauschale Hinweise auf gestiegene Kosten oder gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus. Vielmehr müssen die Mitteilungen so gestaltet sein, dass die Versicherungsnehmer erkennen können, welche Berechnungsgrundlage sich konkret geändert hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Beitragsanpassungen

Das Urteil zeigt: Fehlerhafte oder unzureichende Mitteilungen können zu Rückforderungsansprüchen führen, sofern diese innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann