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Goldkauf und Goldzinsen – Vorsicht bei Renditeversprechen des Anbieters

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 17. Juni 2020
Aktualisiert am 10. Februar 2025
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Sowohl in Krisenzeiten als auch in Zeiten niedriger Zinsen scheint Gold für einige Verbraucherinnen und Verbraucher eine attraktive Anlageform zu sein. In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen aus dem Jahr 2019 stimmten 87 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Gold in unsicheren Zeiten eine sichere Anlageform sei. Diese Aussage ist jedoch nur bedingt richtig: Gold wird in einem gewissen Umfang zur Risikostreuung im Anlagemix empfohlen. Als reine Geldanlage ist es jedoch kein sicheres Investment. In den letzten zwei Jahrzehnten war der Goldpreis starken Schwankungen unterworfen. Gold ist also keine sichere, sondern im Gegenteil eine spekulative Geldanlage. Wie bei allen Anlagen gilt: Hohe Sicherheit und hohe Renditeversprechen oder Goldzinsen passen nicht zusammen.

Achtung Widerspruch – der Begriff Goldzinsen

Gold bringt keine laufenden Erträge, also keine Zinsen oder Dividenden, sondern nur einen einmaligen Erlös beim Wiederverkauf. Nach Angaben eines Rohstoffexperten in einem Artikel von wallstreet:online vom 02.06.2020 liegt die Gewinnmarge im Goldhandel bei etwa einem Prozent. Ein Anbieter, der eine laufende Rendite oder Zinsen beim Goldkauf verspricht, muss erklären können, wie er diese dauerhaft erwirtschaften will.

Achtung ist daher geboten bei Anbietern, die hohe

  • Goldzinsen
  • Bonus-Gold
  • Gold-Rabatt

in Aussicht stellen. Hohe Renditeversprechen sind unserer Erfahrung nach zumindest fragwürdig. Und: Angaben der Verbraucherzentrale zufolge war die langfristige Wertentwicklung von Gold über Jahrzehnte hinweg nach Abzug der Inflationsrate nur in wenigen Zeiträumen höher als bei anderen Geldanlagen.

Anlegerinnen und Anleger müssen daher bei Goldinvestments auf steigende Goldpreise setzen. Wie stark der Goldpreis schwanken kann, zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000. Bis Anfang der 2010er Jahre stieg der Goldpreis stark an und erreichte Werte von durchschnittlich rund 1.300,- EUR pro Feinunze Gold. Im Jahr 2014 fiel der Goldpreis dann wieder auf rund 880,- EUR. Bis 2020 ist dann wieder ein Anstieg auf rund 1.500,- EUR zu verzeichnen. Neben den Schwankungen des Goldpreises sollten Anleger auch das Währungsrisiko beachten. Da Gold in US-Dollar gehandelt wird, sind Anleger aus dem Euroraum zusätzlich von der Entwicklung des Dollarkurses abhängig.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Anleger auch den Nebenkosten beim Goldkauf widmen. Beim Kauf von Gold müssen Anleger einen Aufschlag bezahlen. Dieser ist umso höher, je kleiner die Stückelung des Goldes ist. Hinzu kommen Lagerkosten und gegebenenfalls Versicherungskosten. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die Kunden Gold in kleinen Stückelungen verkaufen, später aber in größeren Barren ausliefern. Denn die hohen Mehrkosten für die kleinen Stückelungen sehen die Kunden oft nicht wieder und landen in den Taschen des Anbieters.

Goldkauf: Über Schadensersatzansprüche zur Rückabwicklung

Durch die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können Anleger die Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage erreichen. Im Ergebnis wird der Anleger dann so gestellt, als hätte er die Kapitalanlage nie getätigt. Für Anleger, denen die Kapitalanlage über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt wurde, besteht die Möglichkeit, Ansprüche wegen Falsch- oder Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Denn in vielen Fällen wurden die Anleger nicht oder nicht ausreichend über die abgeschlossene Goldanlage bzw. deren Risiken aufgeklärt. Bei der Vermittlung von Goldanlagen müssen Vermittler unter anderem darauf hinweisen, dass der Kauf von Gold weder Zinsen noch Dividenden abwirft. Zwar gilt Gold gerade in Krisenzeiten, in denen vermeintlich in keine anderen Finanzprodukte investiert werden kann, weil die Aktienmärkte stark einbrechen oder die Zinsen niedrig sind, als „sicher“. Ein Vermittler sollte aber gerade in dieser Situation auch darauf hinweisen, dass in solchen Zeiten eine Spekulationsblase entstehen kann. Eine Spekulationsblase kann aufgrund der Knappheit des Rohstoffs Gold zu erheblichen Verlusten führen. Zudem können Ansprüche wegen verschwiegener Provisionen bestehen.

Jeder Berater oder Vermittler ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung der von ihm empfohlenen Kapitalanlagen durchzuführen. Da Vermittler seit Anfang 2013 eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, besteht heute auch nicht mehr das Risiko, dass ein erstrittenes Urteil mangels Zahlungsfähigkeit des Vermittlers nicht vollstreckt werden kann.

Schadensersatzansprüche können sich aber auch aus der Prospekthaftung ergeben. Der Verkaufsprospekt darf keine falschen Angaben enthalten. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle. Der Emittent ist im Rahmen der Prospekthaftung für geschlossene Fonds in vollem Umfang für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Erleidet beispielsweise ein Anleger aufgrund falscher oder fehlender relevanter Angaben im Verkaufsprospekt einen Vermögensschaden, ist der Emittent des geschlossenen Fonds zum Schadensersatz verpflichtet.

Keine Aufklärung über die speziellen Risiken beim Goldkauf begründet Schadensersatzansprüche.

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Wir haben bereits viele Fälle von Anlagen in Gold und Edelmetalle geprüft. Bei diesen Prüfungen hat es sich gezeigt, dass Kunden zuweilen nicht in ausreichendem Maße über die Risiken informiert wurden. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Ihrem Fall.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann