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Goldkauf und Goldzinsen – Vorsicht bei Renditeversprechen des Anbieters

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 17. Juni 2020

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Sowohl in Krisenzeiten als auch in Zeiten niedriger Zinsen scheint Gold für manche Verbraucher eine attraktive Anlage zu sein. In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen aus dem Jahr 2019 stimmten 87 % der Befragten der Aussage zu, dass Gold in unsicheren Zeiten eine sichere Anlageform ist. Dabei stimmt diese Aussage nur bedingt: Zu einem gewissen Anteil wird Gold im Anlagenmix zur Risikostreuung empfohlen. Als Geldanlage allein ist es jedoch keine sichere Anlage. In den letzten zwei Jahrzehnten unterlag der Goldpreise starken Schwankungen. Gold ist daher keine sichere Geldanlage, sondern im Gegenteil, eine spekulative Geldanlage. Dabei gilt wie bei allen Anlagen: Hohe Sicherheit und hohe Renditeversprechen oder Goldzinsen passen nicht zusammen.

Achtung Widerspruch – der Begriff Goldzinsen

Gold bringt keine laufenden Erträge, also keine Zinsen oder Dividende, sondern lediglich einen einmaligen Ertrag beim Wiederverkauf. Nach Angaben eines Rohstoffexperten in einem Artikel von wallstreet:online vom 02.06.2020 liegt die Gewinnspanne im Goldhandel bei ungefähr einem Prozent. Ein Anbieter, der eine laufende Rendite oder Zinsen auf den Goldkauf verspricht, muss erklären können, wie er diese dauerhaft erwirtschaften möchte.

Achtung ist daher geboten bei Anbietern, die hohe

  • Goldzinsen
  • Bonus-Gold
  • Gold-Rabatt

in Aussicht stellen. Hohe Renditeversprechen sind unserer Erfahrung nach zumindest fragwürdig. Und: Angaben der Verbraucherzentrale zufolge war die langfristige Wertentwicklung von Gold über Jahrzehnte hinweg nach Abzug der Inflationsrate nur in wenigen Zeiträumen höher als bei anderen Geldanlagen.
Anleger müssen bei Gold-Investments daher auf steigende Goldpreise setzen. Wie stark der Goldpreis schwanken kann, zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000. Bis zum Beginn der 2010er Jahre stieg der Goldpreis stark an mit Werten im Durchschnitt bei rund 1.300,- EUR pro Feinunze Gold. Im Jahr 2014 sank der Goldpreis dann wieder auf etwa 880,- EUR. Bis 2020 gab es dann einen erneuten Anstieg bis auf rund 1.500,- EUR. Zusätzlich zu den Schwankungen beim Goldpreis sollten Anleger auch das Währungsrisiko bedenken. Da Gold in US-Dollar gehandelt wird, sind Anleger im Euro-Raum zusätzlich von der Kursentwicklung des Dollars abhängig.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Anleger auch den Nebenkosten beim Goldkauf schenken. Beim Kauf von Gold müssen Anleger einen Aufschlag zahlen. Dieser ist umso höher, je kleiner die Stückelung des Goldes ist. Hinzu kommen Lagerkosten, gegebenenfalls auch Versicherungskosten. Vorsicht geboten ist bei Anbietern, die Kunden Gold in Kleinststückelungen verkaufen, das Gold aber zu einem späteren Zeitpunkt als größere Barren ausliefern. Denn die hohen Mehrkosten für die Kleinststückelungen sehen Kunden oft nicht wieder und landen in den Taschen der Anbieter.

Goldkauf: Über Schadensersatzansprüche zur Rückabwicklung

Über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können Anleger die Rückabwicklung Ihrer Kapitalanlage erreichen. Im Ergebnis werden Anleger dann so gestellt, als ob sie die Investition nie getätigt hätten. Für Anleger, denen die Anlage über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Denn in vielen Fällen wurden Anleger nicht oder nicht ausreichend über die abgeschlossene Goldanlage bzw. über deren Risiken aufgeklärt. Bei der Vermittlung von Goldanlagen müssen Vermittler unter anderem darauf hingewiesen, dass der Goldkauf weder Zinsen noch Dividenden abwirft. Zwar gilt Gold insbesondere in Krisenzeiten, in denen man vermeintlich in keine anderen Finanzprodukte investieren kann, als „sicher“ weil Aktienmärkte stark einbrechen oder die Zinsen niedrig sind. Ein Vermittler sollte aber gerade in dieser Situation auch darauf hinweisen, dass in solchen Zeiten eine Spekulationsblase entstehen kann. Eine Spekulationsblase kann auf Grund der Knappheit vom Rohstoff Gold zu erheblichen Verlusten führen. Zusätzlich können Ansprüche wegen verschwiegenen Provisionen bestehen.

Hinweis: Jeder Berater oder Vermittler ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der von ihm empfohlenen Anlagen verpflichtet. Da Vermittler seit Anfang 2013 über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen müssen, besteht heute auch nicht mehr die Gefahr, dass ein erstrittenes Urteil mangels Solvenz des Vermittlers nicht durchsetzbar ist.

Schadensersatzansprüche können sich aber auch aus Prospekthaftung ergeben. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle. Der Emittent ist für die Richtigkeit der Angaben im Zuge der Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds in vollem Umfang verantwortlich. Sollte ein Anleger beispielsweise aufgrund einer Falschangabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erleiden, so muss der Emittent des geschlossenen Fonds hier Schadenersatz leisten.

Keine Aufklärung über die speziellen Risiken beim Goldkauf begründet Schadensersatzansprüche.

Wir haben bereits viele Fälle von Anlagen in Gold und Edelmetalle geprüft. Bei diesen Prüfungen hat es sich gezeigt, dass Kunden zuweilen nicht in ausreichendem Maße über die Risiken informiert wurden. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Ihrem Fall.

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