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Goldsparpläne der Multi-Invest Sachwerte GmbH: Rückabwicklung möglich?

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 09. Februar 2023

Die Multi-Invest Sachwerte GmbH und die ebenfalls in der Nähe von Frankfurt ansässige Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH bieten Edelmetallsparpläne zum Erwerb von physischem Gold und anderen Edelmetallen an. Die Multi Invest Sachwerte GmbH war in der Vergangenheit wegen sehr hoher Vermittlungsprovisionen bei der Vermittlung von Sparplänen für die Sutor Bank in die Schlagzeilen geraten. Betroffene können sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Viele Gold- und Edelmetallsparpläne sehen vor, dass bereits zu Beginn eine oft sehr hohe Gebühr für z.B. die Vermittlung fällig wird. Vielen Sparern und Sparerinnen ist nicht klar, dass in solchen Fällen der monatliche Betrag zunächst zu einem erheblichen Teil für die Provisionen und Gebühren verwendet wird, bevor überhaupt ein Betrag angespart werden kann. Meist wird dies den Betroffenen erst bewusst, wenn sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten.

Multi-Invest Sachwerte GmbH: Diese Möglichkeiten haben Betroffene

Ändern sich die Lebensumstände, erkennen Betroffene zu spät die Fallstricke eines Goldsparplanes oder wollen sie etwaige künftige Verluste vermeiden, fragen sie sich, wie Sie aus einem solchen Sparplan ausstiegen können. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Kündigung und Rücktritt: Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie den Vertrag vorzeitig kündigen können, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Dies gilt auch für ein eventuell vereinbartes Rücktrittsrecht. Wenn Ihr Vertrag ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vorsieht, vermeiden Sie nur künftige Zahlungen. Bereits gezahlte Beträge erhalten Sie nicht zurück.
  • Widerruf: Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglichen noch Jahre nach Vertragsabschluss die Rückabwicklung des Vertrages. Auf diesem Weg erhalten Sparer*innen alle eingezahlten Beiträge zurück. Das Recht auf Widerruf verjährt nicht
  • Schadenersatzansprüche: Wer bei der Beratung oder Vermittlung nicht ausreichend über die Risiken und Kosten eines Goldsparvertrags aufgeklärt wurde, kann innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Vertrag kommen und die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurückverlangen.
  • Sittenwidrigkeit: Besteht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, zum Beispiel im Fall von stark überhöhten Vermittlungsgebühren, kann der Vertrag sittenwidrig und somit nichtig sein.

Mehr Informationen zu den Risiken und Ausstiegsmöglichkeiten aus Goldsparplänen finden Sie im Beitrag:

Goldsparplan kündigen? Ratenzahlung stoppen und alle eingezahlten Beträge zurückerhalten

In Fällen von Multi-Invest-Verträgen haben Gerichte bereits bestätigt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Klage einer Vermittlerin auf Zahlung von Abschlusskosten abgewiesen (Landgericht Wuppertal, Urteil vom 01.12.2016, Az. 9 S 138/16).

Wir raten Betroffenen, die ihren Sparplan vorzeitig beenden und alle Raten zurückerhalten möchten, sich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu informieren. Sie können über unseren Online-Fragebogen kostenfrei prüfen lassen, ob in ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann