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Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7: Nächstes Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse 1822

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 17. August 2021

Justitia-gezeichnet

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Frankfurter Sparkasse 1822 erneut zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlage am Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 verurteilt. Es ist bereits das dritte Urteil unserer Kanzlei gegen die Frankfurter Sparkasse wegen einer Beteiligung am Fonds 203 von Hannover Leasing. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt zum Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse 1822

Die Klägerin hatte im Vorfeld Verluste mit Aktien erlitten und ihrer Beraterin in der Anlageberatung durch die Frankfurter Sparkasse 1822 daher auch explizit vorgegeben, dass die Anlage sicher sein muss. Diese eindeutigen Vorgaben unserer Mandantin waren dem Grunde nach schon im Vorfeld im Beratungsprotokoll festgelegt:

  1. „Hat der Anleger bereits Erfahrungen mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds? Nein.“
  2. „Wie beschreibt der Anleger seine Anlagementalität? Sicherheitsorientiert.“

Obwohl sich unsere Mandantin in der Anlageberatung gegenüber ihrer Bankberaterin immer als sicherheitsorientiert beschrieben hat, hat die Frankfurter Sparkasse die hochriskante Anlage am Hannover Leasing Fonds 203 als für die Anlageziele geeignet empfohlen. Darin  sieht das Landgericht Frankfurt am Main einen schweren Pflichtenverstoß der Frankfurter Sparkasse gegenüber ihrer Kundin und urteilt wie folgt:

 „Wird wie hier die Anlagementalität erfragt und von der Beklagten auch entsprechend mit sicherheitsorientiert dokumentiert, war der Klägerin eine Anlage zu empfehlen, die dieser am wenigsten risikoaffinen Anlagementalität entsprach. Das war vorliegend nicht der Fall. Auch wenn nicht verkannt wird, dass sich die vorliegende Beteiligung auf eine deutsche Immobilie bezieht, und damit diese geschlossene Beteiligung weniger Risiko behaftet erscheint als z. B. ein geschlossener Medienfonds, dem ein Sachwert nicht zugrunde liegt, oder ein geschlossener Wagniskapitalfonds, so handelt es sich jedoch bei dem hier angebotenen geschlossenen Fonds nicht um eine sicherheitsorientierte Anlage. Wird wie hier im Emissionsprospekt dargestellt, dass es Risiken gibt, die bis zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals reichen (Seite 16 und 19 des Emissionsprospekts, Anlage K 1, a. a. O.), die die Rückflüsse an den Anleger mindern können (Seite 19 des Emissionsprospekts), kann die Anlage nicht für einen sicherheitsorientierten Anleger geeignet sein.“

Hannover Leasing Fonds 203: Schadensersatz und Rückabwicklung

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben und die Frankfurter Sparkasse 1822 verurteilt, der Klägerin vollen Schadensersatz in Höhe von Euro 8.967,68 zu zahlen. Darüber hinaus muss die Frankfurter Sparkasse 1822 die hochriskante Anlage zurücknehmen.

Fazit des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main

Zugunsten von Anlegern wird vermutet, dass sie solch hochriskante Anlagen niemals erworben hätten, wenn sie ordnungsgemäß über deren Gefährlichkeit und Ungeeignetheit für sie beraten worden wären (sog. „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“). Dies hat auch das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil festgestellt.

  • Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Kapitalanleger, die hochriskante Anlagen über eine Bank oder einen sonstigen Anlageberater erworben haben und nicht richtig über deren gefährlichen spekulativen Charakter aufgeklärt wurden.
  • Das in nunmehr wiederholter Folge ergangene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt ein weiteres Mal auf, dass das verdeckte Provisionsinteresse der Banken, das Kund*innen in aller Regel nicht ordnungsgemäß offengelegt wird und zu derartigen Beratungsverstößen führt, auch zum negativen Boomerang werden kann.
  • Banken sollten sich bei einer Anlageberatung an die Vorgaben ihrer Kund*innen halten, auch wenn deren Beachtung und Einhaltung zu einem gegebenenfalls geringeren Verdienst beim Verkauf von Finanzprodukten führt. Diese käme auch einer entsprechenden vertrauensvollen Kundenberatung entgegen und ist im Ergebnis für beide Seiten zielführender, als das Vertrauen wiederholt zu verletzen und von den Gerichten entsprechend dafür verurteilt zu werden. Gerade, wenn man wie die Sparkassen dem öffentlichen Gemeinwohl gegenüber verpflichtet ist.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.

Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine geschlossenen Immobilien-Beteiligung oder andere Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns  mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.

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