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Insolvenz dii Wohnimmobilien Deutschland 2 – Info und Tipps für Anleger
Veröffentlicht von Melanie Poch am 18. Oktober 2024

Nach der Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Tochtergesellschaften befindet sich die Gruppe weiterhin in einem angespannten Zustand. Nun wurde auch für den geschlossenen Publikums-AIF Wohnimmobilien Deutschland 2 ein Insolvenzantrag gestellt. Erstmals sind davon auch Kleinanleger direkt betroffen, die sich nun statt mit der prognostizierten Rendite von über 180% mit dem Insolvenzrecht auseinandersetzen müssen. Für die betroffenen Anleger*innen stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, einen möglichst großen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten.
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D.i.i. Insolvenz der Konzernmutter
Das Insolvenzverfahren über die Holdinggesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und einige Tochtergesellschaften wurde im Juni 2024 eröffnet, nachdem die Gruppe durch gestiegene Baukosten und hohe Zinsen in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft d.i.i. Investment GmbH, die mehrere Fonds mit einem Volumen von über 600 Millionen Euro verwaltet, ist insolvent. Den Insolvenzanträgen war eine Sonderprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorausgegangen. Dabei ging es um Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung, darunter mutmaßliche Scheinrechnungen, die zu internen Prüfungen und zur Beurlaubung des Geschäftsführers führten. Einige Monate lang sah es so aus, als müssten sich nur die Anleger des Spezial-AIF 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG um ihr Investment fürchten zu müssen, als die Deutsche Invest Immobilien im April mitteilte, dass für diesen Fonds ein Insolvenzantrag gestellt werden soll. Das Insolvenzverfahren wurde am 09.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 810 IN 598/24 D).
Insolvenzverfahren Wohnimmobilien Deutschland 2
m selben Tag eröffnet das Amtsgericht Wiesbaden das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 453/24). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt.
An dem geschlossenen Immobilienfonds Wohnimmobilien Deutschland 2 konnten sich Anleger*innen ab einer Beteiligungssumme in Höhe von 10.000,- Euro beteiligen und sollten bis zum Ende der geplanten Laufzeit im Jahr 2033 eine Gesamtrendite im sogenannten Basisszenario in Höhe von rund 186,9 % erhalten. Bei der Beteiligung an dem geschlossenen Publikums-AIF – früher als geschlossener Fonds bezeichnet – handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken, die z.B. nicht zur Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger*innen geeignet ist.
Hinweis: Keine Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle möglich: Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft. Im Insolvenzfall können sie als Gesellschafter des insolventen Fonds keine Forderungen anmelden und keine Quote erhalten. Möglichen Forderungsanmeldungen steht der Grundsatz der fehlerhaften Gesellschaft“ entgegen. Dieser Grundsatz soll eine Rückabwicklung der Gesellschaft verhindern.
Insolvenz d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 2: Was können Betroffene jetzt tun?
Gesellschafter*innen geschlossener Fonds haben folgende Möglichkeiten, aus der Beteiligung auszusteigen oder die Rückzahlung der eingezahlten Beträge zu erreichen.
- Verkauf der Beteiligung auf dem Zweitmarkt: Ein Verkauf ist grundsätzlich über spezialisierte Handelsplattformen möglich, allerdings oft unsicher und langwierig, da der Zweitmarkt für geschlossene Fonds nicht reguliert ist und das Handelsvolumen gering sein kann. Der Fonds Wohnimmobilien Deutschland 2 wurde bei www.zweitmarkt.de in den letzten 12 Monaten gar nicht gehandelt. Aus früheren Verkäufen ergibt sich ein Kurs von nur 50%.
- Rückabwicklung wegen Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen können die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreichen, wenn sie erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies ist häufig bei Beratungsmängeln oder falschen Prospektangaben der Fall. Sofern Anleger*innen bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage die Besonderheiten der Gesellschaft und die damit verbundenen Risiken wie z.B. das Totalverlustrisiko oder das Blind-Pool-Risiko und auch die genaue Höhe der Provisionen nicht kannten oder von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, können Schadensersatzansprüche bestehen. Es genügt ein einziger Beratungsfehler, um die Ansprüche geltend zu machen. Die Anleger*innen werden dann so gestellt, als hätten sie den Fonds nicht gezeichnet und bekommt den entstandenen Schaden erstattet.
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Für Fragen zur Insolvenz dii Wohnimmobilien Deutschland 2 und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.