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Insolvenz Falk-Gruppe und Treuhänders Falk-Fonds

Veröffentlicht von Andreas Frank am 15. Juli 2009

Nachdem bereits für mehrere Gesellschaften der Falk-Gruppe Insolvenzantrag gestellt wurde, hat nun auch der Treuhänder der Falk-Fonds, die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Insolvenzantrag gestellt.

Mehrere Insolvenzen innerhalb Falk-Gruppe

Für die Falk Capital KG (1506 IN 875/05), die Falk Financial Marketing KG (1506 IN 858/05), die Falk Asset Management KG (1506 IN 932/05) und die Falk Development KG (1506 IN 859/05) wurde bereits im Jahr 2005 Insolvenzantrag gestellt. Die Falk Development KG wurde am 06.07.2009 zudem im Handelsregister gelöscht.

Nun wurde auch für die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH durch den Geschäftsführer Dr. Hans Gottfried Strohm Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München (1542 IN 1677/09) gestellt. Rechtsanwalt Michael C. Frege wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Gesellschafter waren in der Regel nicht direkt, sondern indirekt über die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH an den jeweiligen Fonds beteiligt.

Rund 29.000 Anleger haben sich an den Falk-Fonds beteiligt. Insgesamt wurden 80 geschlossene Fonds mit einem Gesamtemissionsvolumen von 3,2 Mrd. EUR aufgelegt. 54 Fonds wurden als Gesellschaft bürgerlichen Rechts konzipiert. Die übrigen 26 Fonds wurden als Kommanditgesellschaften aufgelegt. Zahlreiche der Fondsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet, so z.B. die Falk-Fonds Nr. 59, 64, 68 und 71.

Gefahr der Ausschüttungsrückforderung

Bei den als Kommanditgesellschaften konzipierten Falk-Fonds wurden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ausschüttungen vom jeweiligen Insolvenzverwalter zurückgefordert. Diesem konnte bislang entgegengehalten werden, dass er sich zunächst an die Treuhandgesellschaft Prometa halten müsse. Welche Auswirkungen hat das nunmehr zunächst vorläufige Insolvenzverfahren der Prometa auf die Rückforderungen von Ausschüttungen haben wird, bleibt einer Prüfung der jeweiligen Gesellschafts- und Treuhandverträge des betreffenden Fonds vorbehalten. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns Verbindung aufnehmen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann