Artikel teilen:
Landgericht Krefeld: Beitragserhöhung der Generali teilweise unwirksam
Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 01. März 2025

Das Landgericht Krefeld hat in einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Generali Deutschland Krankenversicherung AG unwirksam sind, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ausreichende Begründung genügen (Urteil vom 20.02.2025, noch nicht rechtskräftig).
Hintergrund des Rechtsstreits und Urteil – Teilweise Beitragsrückerstattung
Unsere Mandantin ist seit 2011 bei der Generali privat krankenversichert. Sie wehrte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Tarifen V333S2 und ETB42. Die Versicherung hatte die Beiträge zwischen 2013 und 2023 mehrfach angepasst. Aus den Mitteilungen der Versicherung ging jedoch nicht eindeutig hervor, welche Berechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten) konkret zur Beitragserhöhung geführt hatte. Zudem sei nicht erkennbar, ob die Anpassung auf gesetzlichen oder nur auf tariflichen Schwellenwerten beruhe. Sie verlangte unter anderem die Rückzahlung der überhöhten Prämien sowie die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Das Gericht entschied, dass eine zum 01.01.2018 vorgenommene Beitragsanpassung im Tarif V333S2 formell unwirksam war, da die Begründung der Erhöhung in der Mitteilung der Beklagten unzureichend war. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass eine wesentliche Änderung der Versicherungsleistungen die Beitragserhöhung ausgelöst habe. Das Gericht sprach der Klägerin daher einen Anspruch auf Rückerstattung der aufgrund der unwirksamen Anpassung zu viel gezahlten Beiträge für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.09.2020 zu. Die Versicherungsnehmerin erhält einen Betrag in Höhe von 424,80 Euro nebst Zinsen zurück. Darüber hinaus muss die Generali die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten freistellen. Weitergehende Ansprüche wurden abgewiesen.
Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Beitragsanpassungen
Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen zur Transparenz und Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.