0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Lehman-Zertifikate: Weitere positive Urteile für Anleger

Veröffentlicht am 21. Juli 2009

Nachdem das Landgericht Hamburg in mehreren Fällen Anlegern die nach Beratung durch ihre Bank Gelder in Lehman- Zertifikate investiert hatten Schadensersatz zusprach (wir berichteten) hat nun auch das LG Potsdam mit Urteil vom 24.06.2009  (8 O 61/09) eine beratende Bank zu Schadensersatzzahlungen  verurteilt.

Hintergrund zu den Urteilen

Hintergrund war eine Beratung der Lehman-Anleger durch einen Mitarbeiter der Bank bei den Lehman-Anlegern zu Hause. Hierbei wurde den Kunden nicht erklärt dass die Wertpapiere nicht unter den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken oder einen vergleichbaren Sicherungsmechanismus fallen.

Genau hierin sah das Landgericht Potsdam den Pflichtverstoß des Beraters. Die auf Sicherheit bedachten Anlage unerfahrenen Lehman-Anleger hätten auf diesen Umstand hingewiesen werden müssen. Darüber hinaus hätte ihnen auch die Folge und Konsequenz nämlich die gänzlich Abhängigkeit von der Bonität der Emittentin erläutert werden müssen. Dies gelte umso mehr als im vorliegend entschiedenen Fall eine Umlenkung von Geldern erfolgte die bisher in einer Anlageform investiert waren die dem Einlagensicherungsfonds unterlagen.
Durch diese Entscheidung stärkt das Landgericht Potsdam die Stellung von Lehman- Anlegern wesentlich.

Wurde seitens der Bank bisher vorgetragen die Frage der Einlagensicherung sei nur theoretischer Natur und daher für die Anlageentscheidung des Kunden nicht wesentlich so wird dieses Argument durch die Ausführungen des Landgerichts Potsdam zu Recht zurückgewiesen.

Auch das Landgericht Hamburg hat wiederholt zugunsten der Lehman-Anleger in einem Beraterhaftungsfall wegen einer Vermittlung von Lehman- Zertifikaten entschieden. Auch hier wird im Wesentlichen auf die Frage abgestellt ob der Lehman-Anleger über die nicht vorhandene Absicherung über den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken aufgeklärt wurde.

Fazit: Bessere Verhandlungsposition für geschädigte Anleger

Durch diese Urteile wird die Situation der Lehman- Anleger verbessert und ihre Verhandlungsposition den Banken gegenüber gestärkt.
Es kann davon ausgegangen werden dass die Banken vor dem Hintergrund dieser anlegerfreundlichen Urteile ihre bisher teilweise strikt ablehnende Haltung Lehman-Anlegern gegenüber aufgeben werden.

Diese Chancen sollten Lehman- Zertifikate- Inhaber nutzen denn die im vorliegenden Fall eingreifende dreijährige Verjährungsfrist nach § 37 a WpHG beginnt mit dem Tag des Erwerbes der Lehman- Zertifikate an zu laufen. Betroffene Lehman-Anleger haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten und ihre Ansprüche im Anschluss überprüfen zu lassen.