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Medico-Fonds Nr. 32 : Beschlussfassung über Entschuldungskonzept der Gebau Fonds GmbH
Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. November 2010
Die Anleger des Medico-Fonds Nr. 32 Havemannstraße KG kommen derzeit nicht zur Ruhe. Als wären die weit unter den versprochenen Renditen liegenden Renditeerwartungen und der drohende Totalverlust der geleisteten Einlage nicht schon schlimm genug, müssen die Anleger des in wirtschaftliche Schieflage geratenen geschlossenen Fonds Medico Nr. 32 nun auch noch um die erhaltenen Ausschüttungen bangen.
Gebau Fonds GmbH propagiert Entschuldungs- und Sanierungskonzept
Mit Schreiben vom 02.11.2010 wurden die Gesellschafter dieses Medico-Fonds von der Gebau Fonds GmbH aufgefordert, dem auch hier als einzige Rettungsmöglichkeit propagierten Entschuldungs- und Sanierungskonzept zuzustimmen. Den Gesellschaftern des Medico-Fonds wird eine Frist von nur 2 Wochen zur Entscheidung über das weitere Vorgehen eingeräumt. Die Zustimmung wäre für den einzelnen Gesellschafter mit einer Kapitalerhöhung von mindestens € 13.239,59 verbunden. In der bereits aus parallelen Medico-Fonds bekannten Tonlage wird den Gesellschaftern für den Fall des fruchtlosen Zuwartens die Insolvenz des Fonds und die Inanspruchnahme durch die Fondsgläubiger (IKB Bank) als unausweichliches Szenario in Aussicht gestellt.
Betroffene Medico-Gesellschafter sollten sich von der Fondsgeschäftsführung nicht unter Druck setzen lassen und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Insbesondere das den Medico-Gesellschaftern von der Gebau Fonds GmbH erneut als einzige Rettungsmöglichkeit angebotene Entschuldungs- und Sanierungskonzept bedarf einer umfassenden rechtlichen Prüfung.
Wie kürzlich bekannt wurde, haben auch die Gesellschafter der Medico-Fonds Nr. 31 Berlin Miraustraße KG und der Medico-Fonds Nr. 33 Objekte Leipzig-Hamburg KG vergleichbare Schreiben mit ähnlich knapp bemessenen Entscheidungsfristen erhalten. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
Gebau Fonds: Beratung für geschädigte Anleger
Auch diesen Anlegern wird dringend empfohlen, sich zur Prüfung etwaiger Abwehransprüche von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Anleger der genannten Medico-Fonds haben die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren zu lassen.