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OLG Celle erklärt Beitragserhöhungen der DKV für unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 28. Februar 2024

In einem von unserer Kanzlei vertretenem Fall hat das Oberlandesgericht Celle festgestellt, dass die Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG teilweise unwirksam sind und den Versicherer zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen von rund 2850,- Euro plus Zinsen verurteilt (Urteil vom 08.02.2024, Az. 8 U 360/22).

Rückforderung unrechtmäßiger Prämienerhöhungen

Unser Mandant unterhält seit 1995 bei der DKV eine private Krankheitskostenversicherung. Im Laufe der Jahre kam es zu mehreren Beitragserhöhungen, u.a. im Tarif BestMed BM2, die unser Mandant monatlich an die DKV zahlte. Der Versicherer kündigte die Beitragserhöhungen jeweils im Voraus durch Mitteilungs- und Informationsschreiben an. Unser Mandant ließ die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei prüfen und wehrte sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen. Das Landgericht Lüneburg hatte in erster Instanz entschieden, jedoch nicht in vollem Umfang zugunsten unseres Mandanten. Daraufhin legte dieser Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein.

Das Gericht stellte fest, dass die Begründungen teilweise nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 2,5 VVG genügten. Die ohne ausreichende Begründung vorgenommenen Erhöhungen sind daher unwirksam. Der Versicherer wurde zur Rückzahlung von insgesamt 2.845,82 Euro nebst Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die DKV die Nutzungen, die sie aus den zu Unrecht erhobenen Prämienanteilen gezogen hat, herausgeben.

Bedeutung des Urteils zur Rückforderung von Beitragserhöhungen der DKV

Das Urteil des OLG Celle betrifft unrechtmäßige Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung, die viele Versicherungsnehmer*innen finanziell belasten. Das Urteil gibt ihnen eine stärkere Position, um gegen ungerechtfertigte Prämienerhöhungen vorzugehen. Versicherungsnehmer*innen haben das Recht, umfassend über die Gründe von Prämienerhöhungen informiert zu werden und dürfen erwarten, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kostenfreier Online-Check für Privatversicherte

Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen die Versicherer die gezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten ihre Beitragserhöhungen überprüfen lassen. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Außerdem zahlen Betroffene im Erfolgsfall künftig wieder den Tarif, den sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann