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Online Casino „Wildz“ zahlt alles im Gerichtsprozess

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 11. Oktober 2021

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In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Gerichtsprozess am Amtsgericht Frankenberg, Az. 6 C 47/21 (1), hat das Online Casino Wildz die Forderung des geschädigten Casinokunden nun vollständig erfüllt, um einer Verurteilung zu entgehen. Der geschädigte Kunde hat seine Spielverluste vollständig zurück erhalten.

Casino „Wildz“ verhindert bevorstehende Verurteilung

Das Amtsgericht Frankenberg (Eder) in Hessen hatte zuvor in einer Hinweisverfügung vom 05.08.21 angekündigt, dass das verklagte Online Casino „Wildz“ aufgrund der Rechtslage verpflichtet sein wird, dem geschädigten Kunden die vollständigen Spielverluste aus dem Online Glücksspiel zu ersetzen. Nachdem der rechtliche Druck auf das Casino zu groß geworden war, hat es den Anspruch des Kunden faktisch anerkannt und vollständig gezahlt, um einer entsprechenden Verurteilung zu entgehen.

Illegalität des Glückspiels ist nicht illegal für den Spieler

Das Gericht hat in seinen Ausführungen u. a. betont, dass nicht der Spieler, sondern das Casino illegal handelte. Das Online Glücksspiel war in den vergangenen Jahren bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in ganz Deutschland verboten, außer der Casino-Betreiber hatte eine Konzession für das Bundesland Schleswig-Holstein.

Hintergrund ist der Schutz von Spieler*innen. Das Casino hätte – so wie alle anderen Online Casinos auch – in den vergangenen Jahren seine Glücksspiele, Slotmaschinen, etc. in Deutschland – mit Ausnahme in Schleswig-Holstein – nicht anbieten dürfen. Grundsätzlich war nur wichtig, dass sich Spieler*innen zum Zeitpunkt des Spieles nicht in Schleswig-Holstein aufgehalten haben und von dem Verbot für das Casino, Spiele in Deutschland außer in Schleswig-Holstein anzubieten, ebenfalls zum Zeitpunkt des Spielens keine Kenntnis hatten.

Hinweis: Rückforderungen auch mit neuem Glücksspielstaatsvertrag möglich

Der neue Glücksspielstaatsvertrag gilt nicht rückwirkend, sondern für die Zeit ab Inkrafttreten des Vertrages, dem 01.07.2021. Geschädigte Spieler*innen können weiterhin verlorene Einsätze aus Spielen beim Online Glückspiel aus der Zeit vor dem 01.07.2021 geltend machen. An der Rechtslage hat sich für Betroffene nichts geändert. Es gilt vor diesem Zeitpunkt in Deutschland nach wie vor ein umfassendes Verbot für Online-Casinos und auch ein Mitwirkungsverbot für Banken und Zahlungsdienstleister. Entscheidend ist, ob das Online Casino zum Zeitpunkt der Überweisung über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte.

Was können Betroffene jetzt tun?

Es herrscht ein weit verbreiteter Irrglaube, der von den Casinos gerne aufrechterhalten wird. Nicht die Spieler*innen verstoßen gegen ein Verbot, sondern das Casino, da es sein Angebot (außer in Schleswig-Holstein) aufgrund staatlicher Verbotsgesetzte gar nicht hätte anbieten dürfen. Betroffene machen sich auch nicht strafbar, wenn sie in Unkenntnis trotzdem gespielt haben, da der Hintergrund dieses staatlichen Verbotes der Schutz vor Sucht, etc. ist.

Wir unterstützen Betroffene deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückzahlungsansprüche stellen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurück zu erhalten.

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