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PKV-Beitragsanpassung zurück: Urteil gegen Concordia Krankenversicherungs-AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 08. Februar 2023

Waage-Justitia

Ein von unserer Kanzlei vertretener Versicherungsnehmer der Concordia Krankenversicherungs-AG kann sich freuen: Das Landgericht Ingolstadt hat ihm die Rückforderung von PKV-Beitragsanpassungen zugesprochen (Versäumnisurteil vom 27.01.2022, Az. 21 O 1896/22 Ver, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält rund 5.600,- Euro zzgl. Zinsen erstattet und zahlt künftig wieder den vor Erhöhung geltenden Beitrag des Jahres 2013.

Urteil gegen Concordia Krankenversicherungs-AG: Darum ging es

Unser Mandant unterhält bei der Concordia eine private Krankheitskostenversicherung. Die Versicherung erhob mehrerer Prämienerhöhungen, die unser Mandant regelmäßig und vollständig zahlte. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass Beitragsanpassungen bzw. -veränderungen in der Vergangenheit in den Tarifen AV3, SV2 und ZV1 unwirksam sind. Daher forderte der Versicherungsnehmer auf dem Klageweg Beitragserhöhungen zurück.

Das Landgericht bestätigte, dass die eingeklagten Ansprüche schlüssig vorgetragen wurden und sprach dem Versicherungsnehmer die Rückzahlung der geltend gemachten Anpassungen zu. Das Urteil erging als sogenanntes Versäumnisurteil, weil die Concordia Lebensversicherungs-AG sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist verteidigt hat.

Im Ergebnis bestätigte das Landgericht Ingolstadt, dass der Kläger nicht zur Zahlung der Beträge verpflichtet war. Er erhält die unwirksamen Beitragserhöhungen zurück und zahlt künftig wieder den vor der unwirksamen Erhöhung geltenden Beitrag des Jahres 2013. Zudem muss die Concordia Zinsen aus dem eingeklagten Betrag zahlen und die Nutzungen herausgeben, welche sie aus den unwirksam erhobenen Forderungen zog.

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