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Schadensersatz im Mercedes-Dieselskandal: OLG Stuttgart entscheidet über unzulässige Abschalteinrichtung

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 10. Dezember 2024

Mercedes-Kühler

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass der Käufer eines Mercedes-Benz C 220 CDI im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals Schadensersatz in Form des sog. Differenzschadens erhält (Urteil vom 03.12.2024, Az. 22 U 399/22, noch nicht rechtskräftig). Die Klage richtete sich gegen die Mercedes-Benz Group AG und drehte sich um den Vorwurf der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.

Sachverhalt und Entscheidung des OLG Stuttgart

Unser Mandant hatte im September 2014 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI T Blue Efficiency mit einem Motor des Typs OM 651 erworben. Der Motor verfügt über eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung (AGR), d.h. diese wird bei Unterschreiten einer Schwellentemperatur (sog. Thermofenster) reduziert, und eine Kühlmittel-Solltemperaturregelung (KSR). Beide Techniken beeinflussen die Emissionswerte. Der Kläger verlangte daher Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages, hilfsweise Schadensersatz in Höhe des Differenzschadens.

Das OLG Stuttgart verneinte den Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, sprach aber einen Teil des Differenzschadens zu. Die Richter urteilten, dass die beiden im Fahrzeug eingesetzten Technologien als unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 anzusehen seien. Das Thermofenster und der KSR beeinträchtigten die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im normalen Fahrbetrieb. Zwar sei der Einsatz solcher Technologien gängige Praxis und von den Genehmigungsbehörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht beanstandet worden. Dies rechtfertige jedoch nicht die Verstöße gegen europäisches Abgasrecht.
Der Kläger erhält einen Differenzschaden in Höhe von 1.141,18 Euro nebst Zinsen. Dieser Betrag wurde nach Abzug von Gebrauchsvorteilen und unter Berücksichtigung des Restwertes des Fahrzeuges ermittelt. Die Schadensberechnung orientierte sich an den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH), der zuletzt eine Spanne von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises als angemessenen Differenzschaden definiert hatte.

Schadensersatz im Mercedes-Dieselskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Urteil des OLG Stuttgart unterstreicht die Bedeutung von Schadensersatzansprüchen auf Basis von Differenzschäden. Geschädigte sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, um in diesem komplexen rechtlichen Umfeld die besten Chancen auf Entschädigung zu haben. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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