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Schwarze Schafe bei grünen Geldanlagen – Beispiele, Infos und Tipps für Interessierte und Betroffene

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. November 2021

Erde-und-Nachhaltigkeit

Angebote zu grünen Investments wie geschlossene Solar- oder Windkraftfonds werden mit den Eigenschaften ökologisch sinnvoll als auch rentabel beworben. Solche Geldanlagen stehen bei vielen interessierten Anleger*innen hoch im Kurs. Immer mehr Menschen wollen Umwelt-und Klimaschutz mit einer attraktiven Rendite verbinden. Sogenannte Ökofonds, Nachrangdarlehen, Genussrechte und Direktinvestitionen im Bereich der Erneuerbaren-Energien, Baum-oder Waldinvestments erleben einen regelrechten Boom. Jedoch ist ein als ökologisch nachhaltig beworbenes Investment nicht automatisch auch finanziell nachhaltig. Anleger*innen grüner Geldanlageformen erleben immer wieder, wie weit Prognose und Realität voneinander entfernt sein können. Werden statt Renditen Verluste erwirtschaftet, droht im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals. Die gemeinnützige Gesellschaft „Finanzwende Recherche“ errechnete einen Verlust für Anleger*innen bei Öko-Investments in Höhe von zwei Milliarden Euro innerhalb der letzten zehn Jahre. Grundsätzlich gelten bei für grüne Geldanlagen dieselben Regeln wie allgemein bei der Geldanlage.

Wir stellen Ihnen einige Beispiele vor, bei denen sich die Risiken der grünen Geldanlagen bereits realisiert haben und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf, wie Sie aus einem solchen Investment aussteigen können.

Beispiele für Öko-Flops: Diese grünen Geldanlagen enttäuschen Anlegererwartungen

  1. Gleich mehrere geschlossene Fonds der Hamburger Aquila Capital Unternehmensgruppe befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage oder schaffen es nicht, wie prognostiziert auszuschütten und die Erwartungen der Anleger*innen zu erfüllen:
    Aquila HydropowerINVEST II: Auch der geschlossene Fonds  Aquila HydropowerINVEST II befindet sich in Schieflage. Dieser geschlossene Fonds wurde 2011 aufgelegt.  Das Fondsvolumen betrug  ca. 30 Mio. Euro. Es gab bisher Ausschüttungen in Höhe von 2 %. Der letzte Handel auf www.zweitmarkt.de war im Jahre 2018 zu 4 %.
    Aquila HydropowerINVEST IV: Dieser geschlossene Fonds wurde 2012 aufgelegt. Das Fondsvolumen betrug  ca. 23 Mio. Euro. Die Fondsgesellschaft investierte mittelbar in fünf Wasserkraftwerke bzw. in entsprechende Gesellschaften in der Türkei. Die Beteiligung erfolgte über eine deutsche Investitionsgesellschaft, die sich wiederum an einer türkischen Wasserkraftgesellschaft, die fünf Wasserkraftwerke besitzt, beteiligte. Die Prospekte versprachen bis zum Ende der geplanten Laufzeit nach zehn bzw. zwanzig Jahren Gesamtausschüttungen in Höhe von 201 % bzw. 348 % durch Investition in ein sicheres und renditestarkes Produkt mit besten Zukunftsperspektiven. Auf dem Zweitmarkt (zweitmarkt.de) wurden Anteile dieses Fonds zuletzt im Dezember 2020 zu gerade einmal 16,5 % gehandelt. Bisher gab es keine Ausschüttungen.
    Aquila WaldINVEST I: Dieser geschlossene Fonds wurde 2007 aufgelegt. Das Fondsvolumen beträgt ca. 25 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds zuletzt im Mai 2021 zu 19 % gehandelt. Bisher gab es lediglich 15 % Ausschüttungen.
    Aquila WaldINVEST III: Dieser geschlossene Fonds wurde 2009 aufgelegt Die Fondsgesellschaft investierte über eine mittelbare Beteiligung an einer brasilianischen Zielgesellschaft, welcher im Rahmen eines staatlichen Förderprogramms drei Flächen im brasilianischen Regenwald zugeteilt wurden. Rechtlich gesehen investierte die Fondsgesellschaft in eine Beteiligung an der AMATA Luxemburg, wirtschaftlich gesehen in Projekte im Forstsektor in Brasilien. Das Kapital der Anleger betrug 14,56 Mio. EUR zzgl. 730.000,- EUR Agio. Bis zum Ende der geplanten Laufzeit im Jahre 2024 sollten Anleger*innen Gesamtausschüttungen in Höhe von 315 % erhalten. Auf dem Zweitmarkt (zweitmarkt.de) wurden Anteile dieses Fonds zuletzt im Februar  2021 zu 11 % gehandelt. Bisher gab es keine Ausschüttungen.
  2. Der Waldfonds KGAL Timber Class 1 des Initiators KG Allgemeine Leasing GmbH & Co entwickelte sich alles andere als prospektgemäß. Unternehmensgegenstand ist die Bewirtschaftung von Waldflächen in den USA und der Verkauf des Holzes. Der Fonds wurde im Jahr 2008 aufgelegt. Das Fondsvolumen beträgt ca. 94 Mio. US-Dollar. Es handelt sich um einen reinen Eigenkapitalfonds. Es war vorgesehen den Fonds Ende des Jahres 2019 enden zu lassen. Anleger*innen konnten sich treuhänderisch oder direkt beteiligen. Nach dem Verkauf des Waldinvestments werden die Anleger*innen lediglich 26 % des investierten Geldes zurückerhalten. Zusammen mit den bisherigen Ausschüttungen erhalten sie eine Kapitalrückzahlung in Höhe von insgesamt 34 %. Unter Berücksichtigung des von Ihnen gezahlten Agios bedeutet dies konkret einen Verlust von 71 % des investierten Kapitals.
  3. Bei zwei Waldfonds des Hamburger Emissionshauses Nordcapital warten Anleger*innen seit mehreren Jahren auf Ausschüttungen:
    Nordcapital Waldfonds I: Hierbei handelt es sich um die Beteiligung an einem Fonds, der über eine rumänische Objektgesellschaft zwischen 2008 und 2010 in Rumänien neun einer hohen Wertsteigerung der Waldflächen und laufenden hohen Erträgen. So sollte aus 20.000,- EUR Einlage insgesamt 39.000,- EUR Rückzahlungen fließen. Das Fondsvolumen beträgt ca. 30 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds zuletzt im November  2021 zu 58 % gehandelt. Bisher gab es nur Ausschüttungen in Höhe von 11 %.
    Beim Nordcapital Waldfonds II beträgt das Fondsvolumen ca. 34,5 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds wurden zuletzt im Oktober  2021 zu 40 % gehandelt. Bisher gab es kaum Ausschüttungen – lediglich in Höhe von 2 %.
  4. Der Eigenkapitalfonds Wölbern 03 KG/ProKlima des Emissionshauses Wölbern Invest AG ist als Hybridfonds konzipiert. Dieser geschlossene Fonds wurde 2008 aufgelegt. Er beteiligte sich an sogenannten Zielfonds – mehreren Private Equity Fonds – und plante zusätzlich Direktbeteiligungen im Bereich Klimaschutz und Umwelttechnologie. Vorab hatte die Beteiligungsgesellschaft bereits Zeichnungen in Höhe von 20 Mio. EUR bei fünf Zielfonds vorgenommen. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren war eine Zielrendite von über 8 % pro Jahr geplant. Das Fondsvolumen betrug ca. 80 Mio. EUR. Anteile dieses Fonds zuletzt im Juli  2021 zu 4% gehandelt. Bisher gab es lediglich 5 % Ausschüttungen.
  5. Beim geschlossenen Fonds Leonidas Associates VI haben sich Anleger*innen über einen Treuhänder oder als Direktkommanditist*innen an den Fondsgesellschaft Leonidas Associates VI GmbH + Co. KG Der Fonds wurde 2011 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte das Kapital in neu zu gründete deutsche Verwaltungsgesellschaften. Diese verwendeten das Kapital um in Italien Objektgesellschaften zum Betrieb von Solaranlagen zu gründen. Rechtlich gesehen investierte die Fondsgesellschaft in eine Beteiligung an den deutschen Verwaltungsgesellschaften, wirtschaftlich gesehen in Solaranlagen in Italien. Nach der geplanten Laufzeit von 21 Jahren sollen Anleger*innen dann Gesamtmittelrückflüsse von 321 % erhalten. Das Fondsvolumen betrug ca. 87,6 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds werden seit 2015 nicht mehr gehandelt. Bisher gab es Ausschüttungen in Höhe von 30 %.
  6. Bei zwei von Voigt & Collegen GmbH angebotenen Solarfonds bangen Anleger*innen um ihr investiertes Kapital:
    Der Solarfonds SolEs 21 wurde als geschlossene Fonds im Jahr 2007 aufgelegt.  Der Gesamtmittelrückfluss sollte ca. 200 % nach 10 Jahren Laufzeit betragen. Anleger*innen sollten jährliche Ausschüttungen in Höhe von 7,5 % erhalten. Das Fondsvolumen betrug  ca. 69,56 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds zuletzt im Juli  2021 zu 36,5%  gehandelt. Bisher gab bisher 13% Ausschüttungen.
    Der Solarfonds SolEs 22 wurde im Jahr 2009 aufgelegt. Die Initiatoren stellten im Prospekt eine Gesamtauszahlung nach Steuern in Höhe von 198 % bis zum prospektierten Auflösungsjahr 2020 in Aussicht. Das Fondsvolumen betrug  ca. 40 Mio. Euro. Anteile dieses Fonds zuletzt im Oktober  2021 zu 33%  gehandelt. Bisher gab es Ausschüttungen in Höhe von 7 %.
  7. ConTrust Energiefonds GmbH & Co. 2. KG: Dieser geschlossene Fonds wurde 2009 aufgelegt. Die Initiatoren stellten im Prospekt Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von ca. 361% in Aussicht – mit dem Slogan „Grüne Gewinne sind gute Gewinne“. Die Firma B & S Holz und Energie GmbH als Hauptinvestition des Fonds hat am 10. März 2020 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Fondsvolumen betrug 10 Mio. EUR.
  8. Nachrangdarlehen der Grüne Werte Gruppe: Drei Firmen sind insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat Insolvenzverfahren der Firmen Grüne Werte Energie GmbH, der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH und der Grüne Werte Wertzins 3 GmbH eröffnet. Der Berichterstattung des Brancheninformationsdienstes „Investmentcheck“ zufolge stehen rund 50 Mio. EUR Anlegerkapital im Feuer. Dem Vertrieb der Grünen Werte Gruppe gelang es schon kurz nach der Gründung, zweistellige Millionenbeträge bei Privatanlegern einzusammeln.
  9. Namensschuldverschreibungen der Geokraftwerke.de GmbH: Die Prospekte und beteiligten Vermittler versprachen Anleger*innen eine nachhaltige Investition mit einem festen jährlichen Basiszins in Höhe von 7,25 % und die Rückzahlung des Kapitals nach Beendigung. Die Firma Geokraftwerke.de GmbH (vormals Fröschl GeoKraftWerke GmbH) ist Teil der Forever Green Unternehmensgruppe, die sich als Spezialistin der Projektentwicklung im Wachstumsmarkt der Geothermie bezeichnet hat. Anleger*innen haben insgesamt über 30 Mio. EUR investiert. Sie beteiligten sich in Form von Namensschuldverschreibungen an der Firma Geokraftwerke.de GmbH. Es handelte sich in der Regel um qualifiziert nachrangige Darlehen. Mit den Anlegergeldern wurden über Projektgesellschaften geothermische Projekte finanziert. Die Projektgesellschaften waren mit zahlreichen Problemen konfrontiert und konnten so die Darlehen größtenteils nicht mehr an die Geokraftwerke.de GmbH zurückzahlen.  Das Insolvenzgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 16.10.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH eröffnet.
  10. Diverse grüne Kapitalanlagen der UDI GmbH: Die in Nürnberg ansässige UDI GmbH emittierte und vertrieb über die UDI Beratungsgesellschaft mbH Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds und Genussrechte. Die Anlegergelder flossen in nachhaltige, grüne Geldanlagen wie Windkraft-, Solar- und Biogas-Anlagen oder ökologische Gebäude. Etwa eine halbe Milliarde Euro von circa 17.500 Anleger*innen flossen in entsprechende Anlagen. Seit 2018 veröffentlichte die BaFin mehrere Warnungen nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagegesetz zum „Möglichen Ausfall von Forderungen“. In der Zwischenzeit hat das Amtsgericht Leipzig für mehrere Gesellschaften der UDI-Gruppe Insolvenzverfahren eröffnet.
  11. Multi Asset Portfolio Green: Dieser geschlossene Fonds hat in zahlreiche Zielfonds im Bereich Umwelt und Erneuerbare Energien Anlegerkapital in Höhe von ca. 21,6 Mio. EUR investiert. Der Fonds wurde im Jahr 2012 aufgelegt, das Fondsvolumen beträgt ca. 5Mio. EUR. Wie auch bei anderen Fonds des Emissionshauses Steiner + Company gibt es hohe Verluste bei den Zielfonds; die Anleger*innen erhalten zudem kaum Informationen über den Verlauf der Zielinvestments.
  12. Kapitalanlagen der ThomasLloyd Group: Anleger können über verschiedene Kapitalanlageformen in den sogenannten Cleantech – Bereich also saubere Technologien und erneuerbare Energien wie Biomasse und Solarenergie investieren. Wegen hoher Risiken und einer wenig nachvollziehbaren Darstellung der Ergebnisse gegenüber Anleger*innen setzt Stiftung Warentest bereit 2019 die Produkte CTI 5D, CTI 9D, CTI Vario D und ThomasLloyd-Anleihen auf die Warnliste Geldanlage. Sorgen bereiten Betroffenen auch ein automatische Wandel ihrer Genussrechte/-scheine in Aktien, später wieder revidierte Äußerungen zu einem Fondssplitting und das Aussetzen bzw. die nicht fristgerechte Auszahlung von Zinszahlungen bei einigen Anlagen.
  13. Die Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG hat Interessierten Genussrechten und partiarischen Darlehen angeboten und mit hohen Zinsversprechen gelockt. Doch statt satter Gewinne hat diese Kapitalanlage die Inhaber*innen von Genussrechten und partiarischen Darlehen in Kontakt mit dem Insolvenzrecht gebracht. Betroffenen droht der Totalverlust ihrer Anlage, denn im Insolvenzverfahren wird es kaum eine Quote für die nachrangigen Gläubiger*innen geben.
  14. Auch bei einigen Kapitalanlagen der reconcept Gruppe gibt es negative Abweichungen von den Prognoserechnungen. Brancheninformationsportale berichten, dass bei den festverzinslichen reconcept Anleihen und Genussrechten Zins- und Rückzahlungen vollständig an die Anleger geleistet wurden. Anders bei einigen geschlossenen Fonds: So hatte Spanien rückwirkend seine Tarifbedingungen für Solaranlagen geändert. Einem Bericht des Fondstelegramms vom August 2017 zufolge erhielten die Anleger*innen des Solarfonds RE01 Solarpark La Carrasca lediglich 35 % ihres investierten Kapitals zurück. Ebenfalls mit Verlust, wenn auch insgesamt besser, schlossen Anleger*innen des Fonds RE04 Wasserkraft Kanada ihre Beteiligung ab und erhielten 85 % ihrer Einlage zurück. Beim Windkraftfonds RE03 Windenergie Finnland haben Anleger*innen laut efonds.de bislang lediglich Auszahlungen in Höhe von 7,5% erhalten. Die Beteiligung am RE03 mit Beitritt 2013 wurde am Zweitmarkt zuletzt zu einem Kurs von 39,5% gehandelt. Beteiligungen des RE03 mit Beitritt 2014 werden derzeit gar nicht gehandelt. Auch andere reconcept-Beteiligungen werden aktuell auf dem Zweitmarkt nicht gehandelt, wie zum Beispiel RE06 Windpark Jeggeleben oder RE09 Windenergie Deutschland.

Wie der Ausstieg bei grünen Geldanlagen gelingen kann

Bei der Vermittlung von grünen Geldanlagen haben Banken und freie Vermittler*innen oder Anlageberater*innen nach unserer Erfahrung zwar die ökologischen Vorteile herausgestellt, jedoch in vielen Fällen die hohen Risiken von Kapitalanlagen wie geschlossenen Fonds, Nachrangdarlehen, Direktinvestments, Genussrechten oder stillen Beteiligungen nicht oder nicht vollständig erläutert. Sollten Anleger von ihren Anlageberater*innen oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer der genannten Kapitalanlagen oder die geflossenen Provisionen aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche können sich zum einen Falschberatung, zum anderes aus Prospekthaftung ergeben. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Anleger*innen so gestellt werden, als ob sie das Investment nie getätigt hätten.

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Prospektfehler: Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle. Emittent*innen sind für die Richtigkeit der Angaben im Zuge der Prospekthaftung in vollem Umfang verantwortlich. Sollten Anleger*innen zum Beispiel aufgrund einer Falschangabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erleiden, so muss der Emittent der Kapitalanlage hierfür Schadenersatz leisten.

Kick-Back-Zahlungen: Seit dem 1.1.2013 müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben freie Anlagevermittler ihre Kunden über jedwede Provisionen umfassend und genau informieren. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde ferner festgestellt, dass beratende Banken schon immer ihre Rückvergütungen offenlegen müssen. Deshalb können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Provisionen, den sogenannten Kick-Backs, und mangelnder Information hierüber Anleger*innen verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Investment nicht getätigt.

Beratungsfehler: Rechtsansprüche auf Schadensersatz bestehen zudem dann, wenn Betroffene von Anlageberater*innen bzw. Anlagevermittler*innen fehlerhaft beraten wurden. Bankberater*innen schulden eine Beratung, die auf die persönlichen Verhältnisse der Kund*innen zugeschnitten ist. Die Beratung muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anleger- und anlagegerecht sein. Hierzu gehört insbesondere, dass Berater*innen oder Vermittler*innen die Kapitalanlagen auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft haben. Bei einer Bankberatung ist die Bank im Übrigen verpflichtet, das Investment mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen. Anleger*innen müssen über die allgemeinen und speziellen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Bei einer Kapitalanlage wie einem geschlossenen Fonds, einem Nachrangdarlehen, stillen Beteiligungen oder Direktinvestments sind die Risiken zum Beispiel das Totalverlustrisiko, langen Laufzeiten, die Höhe der Nebenkosten, die sogenannten Weichkosten und die eingeschränkte Handelbarkeit. Für die genannten grünen Geldanlagen gibt es keinen geregelten Markt wie beispielsweise die Börse. In der Regel kann ein solches Investment im Rahmen eines Verkaufes oder einer Schenkung an eine dritte Person übertragen werden. Eine vorzeitige Veräußerung vor Ende der geplanten Laufzeit kann aber aufwendig und problematisch werden.  Bei geschlossenen Fonds können Betroffene versuchen, ihre Beteiligung über Plattformen auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Oft sind diese auf dem Zweitmarkt jedoch nur noch zu einem geringeren Preis – oder gar nicht verkäuflich.

Bei den Risiken spielen aber auch viele Einflussfaktoren eine Rolle, die man selbst gar nicht beeinflussen kann. Ein Bauminvestment zum Beispiel kann durch Unwetter, Brand oder Schädlinge zerstört werden. Weniger dramatisch, aber dennoch eine drastische Verschlechterung wäre die schlechte Entwicklung des Holzpreises: Zahlungen und der Rückkaufpreis wären dann plötzlich gefährdet.

Grüne Geldanlagen: Wir prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten kostenfrei & unverbindlich

Unsere Kanzlei berät und vertritt Betroffene bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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