0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Signal Iduna verurteilt: Beitragserhöhungen von über 2.500,- Euro zurückerstattet

Veröffentlicht von Christopher Kress am 11. Januar 2024

Waage-Justitia

Das Landgericht Neubrandenburg hat einem Versicherungsnehmer der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. die Rückzahlung von Beitragserhöhungen in Höhe von 2.524,53 Euro nebst Zinsen zugesprochen (Urteil vom 20.12.2023, Az. 3 O 669/21, noch nicht rechtskräftig).

Signal Iduna verurteilt: Prämienerhöhungen unwirksam

Unser Mandant war seit vielen Jahren bei der Signal Iduna privat krankenversichert. Der Versicherer nahm im Tarif Start mehrfach Beitragserhöhungen vor, die unser Mandant regelmäßig in voller Höhe bezahlte. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass die Beitragsanpassungen bzw. -änderungen in der Vergangenheit unwirksam waren. Der Versicherungsnehmer verlangte daher im Jahr 2021 die Beitragserhöhungen gerichtlich zurück.

Das Landgericht Neubrandenburg bestätigt in seinem Urteil, dass die Prämienerhöhungen im Tarif Start zum 01.01.2011 und zum 01.01.2017 formell unwirksam sind, da die Versicherung die gesetzlichen Anforderungen an solche Erhöhungen nicht erfüllt hat. Nach dem Gesetz müssen bei Beitragserhöhungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere müssen die Gründe für die Erhöhung hinreichend dargelegt werden. Im vorliegenden Fall fehlte der Nachweis, dass die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für eine Neukalkulation der Beiträge überschritten wurden. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Rückzahlung der Beitragserhöhungen für den unverjährten Zeitraum ab 2018.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Beitragserhöhungsschreiben

Das Urteil zeigt, dass Verbraucher nicht schutzlos sind, wenn es um unerwartete und möglicherweise rechtswidrige Beitragserhöhungen ihrer Krankenversicherung geht. Sollten Sie Fragen zu dem Urteil haben oder unsicher sein, ob eine Beitragsanpassung in Ihrem Fall rechtmäßig ist, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über die Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben auch selbst formlos bei Ihrer Versicherung anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre.

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen (meist bezeichnet als Nachtrag zum Versicherungsschein).

AKH-H Rechtsanwälte: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Sie haben weitere Fragen zum Thema PKV Beitragserhöhung? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Kontaktformular