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Solarfonds Krise: Förderkürzungen in Italien führen zu Ausschüttungsstopps

Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. August 2014

Solarfonds Krise: Etliche deutsche Anleger haben in den vergangenen Jahren in vornehmlich in Spanien und Italien beheimatete Solaranlagen investiert. Gelockt von der langen Sonnenscheindauer und damit einhergehenden hohen Renditeversprechen ließen sich etliche Anleger von deren Bank- bzw. Anlageberatern zum Kauf von geschlossenen Solarfonds überreden. Nachdem bereits Spanien im vergangenen Jahr  zwecks Konsolidierung des maroden Staatshaushalts die Subventionierung der Einspeisevergütungen zurückgenommen bzw. stark gedrosselt hatte hat nun auch Italien die Vergütungen für Strom aus Solaranlagen gesenkt. Die Anleger der in italienische Solaranlagen investierenden Solarfonds werden sich somit auf erhebliche finanzielle Einbußen einstellen müssen.

Solarfonds Krise: Italienische Regierung beschließt Kürzung der Einspeisevergütung

Wie das Onlineportal Fonds Professionell in dessen Ausgabe vom 30.07.2014 berichtet hat die italienische Regierung beschlossen die Einspeisevergütungen für alle Solaranlagen mit einer Laufleistung von 0 2 Megawatt und mehr zu reduzieren. Wie Fonds Professionell weiter berichtet können die Betreiber laut dem am 24.06.2014 veröffentlichten „Gestzesdekret zur Wettbewerbsfähigkeit“ zwischen zwei Formen der Vergütungsänderung wählen:
Die erste Variante sieht eine Kürzung der Einspeisetarife um 10 % vor. In diesem Falle verbleibt der Förderzeitraum wie bisher bei 20 Jahren.
Die zweite Variante sieht eine Verlängerung der Solarförderung um vier Jahre auf insgesamt 24 Jahre vor. Im Gegenzug werden die Einspeisetarife – je nach Restlaufzeit – entsprechend gekürzt.
Laut dem Professionell Online Bericht haben die Betreiber der italienischen Solaranlagen bis zum 30.11.2014 Zeit sich für eine der beiden – zum 01.01.2015 in Kraft tretenden – Varianten zu entscheiden.

Kürzung der Einspeisevergütung: Endgültige Gesetzesfassung steht noch aus

Wie Fonds Professionell weiter berichtet bedarf das bereits veröffentlichte Gesetzesdekret noch der abschließenden Zustimmung des italienischen Parlaments. Vor der endgültigen Beschlussfassung könnten daher nach Einschätzung der Fonds Professionell Autoren noch grundlegende Detailfragen – wie beispielsweise Finanzierungshilfen für die vorgenommenen Kürzungen – diskutiert und entsprechende Änderungen in dem Gesetzentwurf verarbeitet werden.

Unabhängig davon in welcher Form das Gesetzesdekret das italienische Parlament passieren wird müssen sich die Betreiber der italienischen Solaranlagen laut Fonds Professionell Informationen schon jetzt auf finanzielle Einschnitte einstellen: Den Regierungsplänen zufolge soll die italienische Strombehörde GSE bereits rückwirkend zum 01.07.2014 dieses Jahres die Vergütung von Solaranlagen auf 90 % der geschätzten Jahresproduktion drosseln. Bislang hatte sich die Vergütung durch die Strombehörde stets anhand der tatsächlich erzeugten Strommenge orientiert.

Inwieweit sich geplanten Kürzungen auf die einzelnen Solarfonds auswirken werden muss laut Einschätzung der Fonds Professionell Autoren mangels detaillierter Regelungen im Einzelnen abgewartet werden. Solarfonds wurden in den vergangenen Jahren von einer Vielzahl namhafter Emissionshäuser – darunter Hannover Leasing KGAL Leonidas Chorus Hamburgische Energiehandlung Luana Capital MFS Strasser Capital sowie Voigt & Collegen aufgelegt.

Erste Solarfonds kappen die Ausschüttungen

Allerdings  müssen sich vor allem die Anleger der vornehmlich in italienische Solaranlagen investierenden Solarfonds auf finanziellen Einbußen einstellen:
Im Fonds Leonidas VI wurden die Anleger bereits  Anfang Juli über den vorläufigen Ausschüttungsstopp in Kenntnis gesetzt. Der in italienische Solaranlagen investierende Solarfonds Leonidas VI war 2011 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 30.025.985 EUR am Markt platziert worden.

Solarfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Solarfonds -Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Solarfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Solarfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Solarfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Solarfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Solarfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Solarfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Solarfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Solarfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Solarfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular  haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann