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Solarfonds Krise: Förderkürzungen in Italien führen zu Ausschüttungsstopps
Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. August 2014

Solarfondskrise aktuell: Viele deutsche Anleger haben in den vergangenen Jahren in Solaranlagen vor allem in Spanien und Italien investiert. Angelockt von den langen Sonnenscheindauern und den damit verbundenen hohen Renditeversprechen ließen sich viele Anleger von ihren Banken oder Anlageberatern zum Kauf geschlossener Solarfonds überreden. Nachdem bereits im vergangenen Jahr Spanien die Förderung der Einspeisevergütung zur Konsolidierung des maroden Staatshaushaltes gestrichen bzw. stark reduziert hatte, hat nun auch Italien die Vergütung für Strom aus Solaranlagen gesenkt. Anleger von Solarfonds, die in italienische Solaranlagen investieren, müssen sich daher auf erhebliche finanzielle Einbußen einstellen.
Solarfonds Krise: Italienische Regierung beschließt Kürzung der Einspeisevergütung
Wie das Onlineportal Fonds Professionell in seiner Ausgabe vom 30.07.2014 berichtet, hat die italienische Regierung beschlossen, die Einspeisevergütung für alle Solaranlagen mit einer Leistung von 0 2 Megawatt und mehr zu kürzen. Wie Fonds Professionell weiter berichtet, können die Betreiber nach dem am 24.06.2014 veröffentlichten „Gesetzesdekret zur Wettbewerbsfähigkeit“ zwischen zwei Formen der Vergütungsänderung wählen:
- Die erste Variante sieht eine Reduzierung der Einspeisevergütung um 10 Prozent vor. Die Förderdauer beträgt in diesem Fall wie bisher 20 Jahre.
- Die zweite Variante sieht eine Verlängerung der Solarförderung um vier Jahre auf insgesamt 24 Jahre vor. Im Gegenzug werden die Einspeisetarife – je nach Restlaufzeit – entsprechend gekürzt.
Laut Professionell Online haben die Betreiber italienischer Solaranlagen bis zum 30.11.2014 Zeit, sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden, die zum 01.01.2015 in Kraft treten sollen.
Kürzung der Einspeisevergütung: Endgültige Gesetzesfassung steht noch aus
Wie Fonds Professionell weiter berichtet, bedarf das bereits veröffentlichte Gesetzesdekret noch der endgültigen Zustimmung des italienischen Parlaments. Vor der Beschlussfassung könnten daher noch grundlegende Detailfragen – wie beispielsweise die Finanzierung der vorgenommenen Kürzungen – diskutiert und entsprechende Änderungen in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.
Unabhängig davon, in welcher Form das Gesetzesdekret das italienische Parlament passieren wird, müssen sich die Betreiber italienischer Solaranlagen bereits jetzt auf finanzielle Einschnitte einstellen: Nach den Regierungsplänen soll die italienische Strombehörde GSE bereits rückwirkend zum 01.07.2014 dieses Jahres die Vergütung für Solaranlagen auf 90 Prozent der geschätzten Jahresproduktion reduzieren. Bisher hatte sich die Vergütung durch die Strombehörde immer an der tatsächlich produzierten Strommenge orientiert.
Inwieweit sich die geplanten Kürzungen auf die einzelnen Solarfonds auswirken werden, muss nach Einschätzung der Autoren von Fonds Professionell mangels detaillierter Regelungen im Einzelnen abgewartet werden. Solarfonds wurden in den vergangenen Jahren von einer Vielzahl namhafter Emissionshäuser aufgelegt – darunter Hannover Leasing KGAL, Leonidas Chorus Hamburgische Energiehandlung, Luana Capital MFS Strasser Capital sowie Voigt & Collegen.
Erste Solarfonds kappen die Ausschüttungen
Allerdings müssen sich vor allem die Anleger der Solarfonds, die überwiegend in italienische Solaranlagen investieren, auf finanzielle Einbußen einstellen:
Im Fonds Leonidas VI wurden die Anleger bereits Anfang Juli über den vorläufigen Ausschüttungsstopp informiert. Der in italienische Solaranlagen investierende Solarfonds Leonidas VI war 2011 mit einem Investitionsvolumen von 30.025.985 Euro am Markt platziert worden.
Solarfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Solarfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger von Solarfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Unsere Kanzlei vertritt die bereits eine Vielzahl geschädigter Solarfondsanleger. Nach Recherchen haben Banken und Sparkassen viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Solarfonds vertrieben. Dabei haben sie diese Solarfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust haben die Mitarbeiter regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten haben sie in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Solarfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Solarfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Solarfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.