0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Unklare PKV-Beitragsanpassungen: Generali muss Erhöhungen erstatten

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 02. Mai 2024

Waage-Justitia

Das Landgericht Kiel hat die Generali Deutschland Krankenversicherung AG in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückzahlung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen in Höhe von knapp 1.000,- Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 19.04.2024, Az. 5 O 191/22, noch nicht rechtskräftig).

Unklare PKV-Beitragsanpassungen: Fall und Entscheidung

Unsere Mandantin ist seit vielen Jahren bei der Generali privat krankenversichert. Sie wehrte sich gegen mehrere Beitragsanpassungen ihrer Krankenversicherung. Dabei ging es um die Frage, ob die Beitragsanpassungen den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

Das Landgericht Kiel sprach der Klägerin für den Zeitraum von 2019 bis zur nächsten formell wirksamen Beitragsanpassung im Jahr 2021 einen Betrag in Höhe von 952,24 Euro zu. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Beitrag und dem Beitrag, der ohne die unwirksame Anpassung zu zahlen gewesen wäre. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf der Feststellung, dass die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 nicht den formellen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügte.

Das Gericht führte aus, dass eine Beitragsanpassung transparent und nachvollziehbar sein muss. Der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie klar und verständlich darlegen. Diese Gründe müssen sich auf tatsächliche Veränderungen der Rechnungsgrundlagen – wie Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten – beziehen, die eine Neufestsetzung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall genügte die Mitteilung des Versicherers den formellen Anforderungen nicht, da die maßgeblichen Gründe für die Anpassungen nicht spezifiziert wurden.

Kostenfreier Online-Check für Ihren Fall

Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer*innen nicht passiv hinnehmen müssen, wenn ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden. Vielmehr haben sie das Recht und die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit solcher Erhöhungen in Frage zu stellen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann