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Unwirksame Beitragserhöhung PKV: Landgericht Halle verurteilt Generali

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 27. April 2023

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil gegen die Generali in einem Fall unzulässiger PKV-Beitragsanpassungen erlangt (Urteil vom 18.04.2023, Az. 5 O 433/21, noch nicht rechtskräftig). Die Generali Krankenversicherung AG wurde vom Landgericht Halle in einem Beitragsrückforderungsverfahren zur Rückzahlung verurteilt.

Landgericht Halle verurteilt Generali: Keine konkreten Gründe in Erhöhungsschreiben

In der Beilage „Informationen zu Ihrem Vertrag“ des streitgegenständlichen Beitragsschreibens zum 01.01.2018 heißt es:

„Jedes Jahr prüfen wir neu, ob die tatsächlichen Ausgaben geben entsprechen, die der Beitragskalkulation zugrunde liegen. Dergleichen dabei auch ab, ob sich die durchschnittlichen Lebenserwartungen geändert haben. Wenn in einem Tarif die Ausgaben für Leistungen von den kalkulierten deutlich abweichen, müssen wir die Beiträge anpassen. Gleiches gilt bei höheren Lebenserwartungen.“

Der für die Anpassung auslösende Faktor wird mit dieser Formulierung in Mitteilungsschreiben nicht benannt. Das Anschreiben enthält lediglich die abstrakte Beschreibung der Überprüfung der Rechtsgrundlage der Versicherungsleistungen, ohne das konkrete Ergebnis zu benennen. In dem beiliegenden Informationsschreiben werden sowohl die Leistungsausgaben als auch die Lebenserwartung genannt. Welche dieser Faktoren im konkreten Fall die Erhöhung ausgelöst hat, wird nicht deutlich.

Damit stellte das Landgericht Halle klar: Es ist nicht ausreichend, wenn durch die Krankenversicherer alle möglichen Faktoren für eine Erhöhung genannt werden. Die Versicherung muss in den Erhöhungsschreiben die konkreten Gründe kenntlich machen.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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