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Urteil Deezer Datenleck: Landgericht Aachen bestätigt Schadensersatzansprüche

Veröffentlicht von Christopher Kress am 11. April 2024

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Das Landgericht Aachen hat im Zusammenhang mit dem Datenleck bei Deezer einem Nutzer des Musikstreamingdienstes Schadensersatz in Höhe von 1.000,- Euro nebst Zinsen zugesprochen (Urteil vom 30.01.2024, Az. 12 O 247/23). Darüber hinaus bestätigte das Gericht die Ansprüche des Nutzers auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.

Darum ging es im Verfahren

Ende 2022 veröffentlicht der Musikstreamingdienst Deezer einen Datenverstoß, der mehr als 240 Millionen Nutzer*innen betrifft. Das Datenleck geht auf einen sogenannten Scraping-Vorfall im Jahr 2019 zurück, in dessen Folge persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adressen im Darknet zum Verkauf angeboten wurden. Der Kläger ist einer der Geschädigten des Deezer-Datenlecks, da er in der Zeit nach dem Datenleck von Spam in Form von Nachrichten, E-Mails und Anrufen aus dem Ausland betroffen war.

Urteil Deezer Datenleck mit abschreckender Wirkung

Das Landgericht Aachen verurteilte den Musikstreaming-Dienst zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in Höhe von 1.000,- Euro nebst Zinsen an den geschädigten Nutzer wegen der Datenschutzverletzungen und der damit verbundenen unbefugten Erlangung seiner personenbezogenen Daten. Dabei betont das Gericht, dass der Schadensersatzanspruch nicht nur einen Ausgleich für die Datenschutzverletzung darstellen, sondern auch als Abschreckung für Unternehmen dienen soll, die Datenschutzvorschriften nicht einhalten. Die Beklagte muss dem Kläger auch die außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung erstatten.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen und zukünftigen Schäden zu ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das Datenarchiv der Beklagten entstanden sind oder noch entstehen werden. Dies gibt den Verbrauchern die Sicherheit, dass sie auch in Zukunft für Schäden, die aus der aktuellen Datenschutzverletzung resultieren, entschädigt werden können. Der Musik-Streaming-Dienst wurde außerdem verurteilt, es zu unterlassen, die personenbezogenen Daten des Klägers Dritten zugänglich zu machen, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dies unterstreicht die Pflicht von Unternehmen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen, und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Mechanismus, um gegen Unternehmen vorzugehen, die diese Anforderungen nicht erfüllen.

Anwalt Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Das Urteil des Landgerichts Aachen setzt ein klares Zeichen und unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenschutzpraxis strikt an der DSGVO auszurichten. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

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