Artikel teilen:
Urteil des OLG München im Dieselskandal: Schadensersatz für VW Golf Sportsvan
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 14. Februar 2025

In einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren zum VW-Abgasskandal hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass einem Käufer eines VW Golf Sportsvan 1.6 TDI Schadensersatz in Form des Differenzschadens zusteht (Urteil vom 10.02.2025, Az. 17 U 8949/21, noch nicht rechtskräftig).
Schadensersatz für VW Golf Sportsvan: Darum ging es
Unser Mandant hatte den VW Golf Sportsvan 1.6 TDI mit der Abgasnorm EU 6 im Dezember 2014 als Neufahrzeug erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs EA 288 mit NSK-Katalysator ausgestattet. Der Kauf erfolgte im Vertrauen auf die Übereinstimmungsbescheinigung, die die Konformität mit den europäischen Abgasnormen bescheinigen sollte. Später stellte sich heraus, dass der in das Fahrzeug eingebaute Motor EA 288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipuliert worden war. Die Abschalteinrichtung verminderte die Wirksamkeit der Abgasreinigung im realen Fahrbetrieb.
OLG München bestätigt Schadensersatzanspruch
Das OLG München kam zu dem Ergebnis, dass Volkswagen eine unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat, da die AGR-Rate in Abhängigkeit von internen Temperaturparametern korrigiert wurde. Das Gericht sah darin eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Emissionen im normalen Fahrbetrieb beeinflusst. Die Argumentation von VW, die Abschalteinrichtung diene dem Motorschutz, wurde vom Gericht als nicht ausreichend angesehen.
Das OLG München bestätigte den Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 % des Kaufpreises und verurteilte die Volkswagen AG zur Zahlung von 3.039 Euro nebst Zinsen. Bei der Berechnung wurden der Restwert des Fahrzeugs und die bereits erfolgte Nutzung durch den Kläger berücksichtigt.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Auch viele Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals können Geschädigte erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden. Käuferinnen und Käufer von Fahrzeugen mit EA 288-Motoren sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Zur kostenfreien Ersteinschätzung
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.