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Urteil gegen AXA 2025: Landgericht Köln erklärt PKV-Beitragserhöhung für unwirksam – Was Versicherte jetzt wissen müssen
Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 28. Februar 2025

Das Landgericht Köln hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen zugunsten eines gegen die AXA Krankenversicherung AG klagenden Versicherungsnehmers entschieden (Urteil vom 26.02.2025, Az. 23 O 147/23, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil zeigt, dass nicht alle Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung rechtmäßig sind – entgegen der Auffassung vieler Rechtsschutzversicherungen. Diese hatten in der Vergangenheit häufig argumentiert, alle Beitragserhöhungen seien formell korrekt erfolgt und eine rechtliche Überprüfung aussichtslos. Das aktuelle Urteil beweist das Gegenteil: Versicherte haben sehr wohl Chancen, sich gegen unrechtmäßige Erhöhungen zu wehren und Beiträge zurückzufordern.
Urteil gegen AXA 2025: Kernaussagen des Urteils
Das Landgericht Köln hat festgestellt, dass die Beitragserhöhung im Tarif 541-N zum 01.01.2015 formell unwirksam war. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Erhöhungsbetrag nicht hätte zahlen müssen. Die AXA Krankenversicherung wurde daher zur Rückzahlung von 521,16 Euro nebst Zinsen verurteilt.
Grund für die Unwirksamkeit war, dass die AXA Krankenversicherung die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hatte. Nach § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss ein Krankenversicherer dem Versicherten mitteilen, auf welcher Grundlage die Prämienanpassung erfolgt. Dies bedeutet, dass eine detaillierte Begründung erforderlich ist, aus der sich eindeutig ergibt, dass eine nicht nur vorübergehende Veränderung der Kalkulationsgrundlagen (z.B. gestiegene Versicherungsleistungen) die Beitragserhöhung ausgelöst hat. Diese Voraussetzung sah das Landgericht Köln als nicht erfüllt an, da die Mitteilungsschreiben des Versicherers nicht hinreichend deutlich erkennen ließen, dass eine maßgebliche Schwellenwertüberschreitung die Beitragserhöhung ausgelöst habe.
Was bedeutet das für Versicherte?
Viele Rechtsschutzversicherer haben in den letzten Jahren behauptet, alle Beitragserhöhungen der AXA seien inzwischen rechtlich abgesichert und nicht mehr anfechtbar. Diese pauschale Einschätzung hat viele Versicherte davon abgehalten, ihre Rechte geltend zu machen.
Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch rechtmäßig sind. Viele Versicherer haben in der Vergangenheit unzureichend begründete Erhöhungen vorgenommen. Versicherte sollten daher ihre Erhöhungen genau prüfen lassen. Rückforderungen können in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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