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Urteil gegen Debeka Krankversicherung: Beitragserhöhung falsch berechnet und falsch begründet
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 27. September 2023
Unsere Kanzlei konnte ein weiteres positives Urteil im Bereich der Rückforderung von Krankenversicherungsbeiträgen erstreiten. Das Landgericht Braunschweig hat einer Versicherungsnehmerin über 2.000,- Euro zugesprochen und des Weiteren für die Zukunft festgestellt, dass ein monatlicher Betrag in Höhe von 64,20 Euro nicht mehr zu zahlen ist (Urteil vom 22.09.2023, 7 O 1155/22). Update 05.12.2023: Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil gegen Debeka Krankversicherung: Beitragserhöhungen formell unwirksam
Unsere Mandantin ist bei der Debeka Krankenversicherung privat krankenversichert. Die Versicherung erhöhte mehrfach die monatlichen Beträge im Tarif unserer Mandantin. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei forderte sie die gezahlten Beitragserhöhungen mit Wirkung vom 01.01.2011 bis zum 01.07.2021 zurück.
Für das Landgericht Braunschweig waren die Beitragserhöhungen bis einschließlich zum 01.01.2016 formell unwirksam. Dies bedeutet, dass die Begründungsschreiben für die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet waren und gegen § 203 VVG verstießen. Nach § 203 VVG muss sich die Begründung entweder auf eine Änderung der Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten beziehen. Außerdem muss der Versicherer darauf hinweisen, dass die Veränderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Beweislast in Verfahren zur PKV-Beitragserstattung
Das Landgericht Braunschweig gab der Klage auch deshalb statt, weil die Beklagte die Beweislast für die korrekte Berechnung der Beitragserhöhungen trage und dieser Beweislast nicht durch rechtzeitige Vorlage der Kalkulationen nachgekommen sei. Dass die Beweislast bei den Krankenversicherern liegt, haben bereits zahlreiche Gerichte festgestellt, z. B. die Oberlandesgerichte Köln (Urteil vom 04.05.2021, Az. 9 U 306/19), Stuttgart (Beschluss vom 06.06.2019, Az. 7 U 237/1), München (Beschluss vom 17.05.2023, Az. 38 W 533/23 e), Nürnberg (Beschluss vom 05.06.2023, Az. 8 U 3284/22) und das Kammergericht Berlin (Urteil vom 08.02.2022, Az. 6 U 20/18).
Beitragserhöhungen der Debeka Krankversicherung: Kostenfreier Online-Check
Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.
Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung
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