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Urteil gegen HUK-COBURG: Rückzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 22. August 2023

Justitia-gezeichnet

Ein von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vertretener Versicherungsnehmer erhält knapp 1.000,- Euro von seiner Krankenversicherung HUK-COBURG-Krankenversicherung AG zurück. Das Landgericht Halle geht davon aus, dass dieBegründungsschreiben zur Beitragserhöhung zum 01.03.2015 und zum 01.03.2018 als formell unwirksam anzusehen sind. Das Urteil vom 18.08.2023 (Az. 5 O 317/22) ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil gegen HUK-COBURG: Darum ging es

Das Landgericht Halle hält zutreffend fest, dass die Krankenversicherungen nicht nur die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Absatz 5 VVG mitteilen müssen, also genau benennen müssen, ob nun veränderte Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten maßgeblich sind, sondern auch einen Hinweis auf die Überschreitung eines Schwellenwertes.

Auf dem Schreiben der HUK-Coburg für die Beitragsanpassung zum 01.03.2015 ist lediglich die Rede von gestiegenen Gesundheitskosten. Der bloße Hinweis auf höhere Kosten genügt laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Das Landgericht Halle weist auch auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hin (Urteil vom 20.12.2022, Az. 1 U 198/21).

Das Schreiben zum 01.03.2018 ist laut Landgericht Halle deswegen unwirksam, da die HUK-Coburg die Beitragsanpassungen u.a. mit der Niedrigzinsphase begründet wird. Der Verweis auf eine unzutreffende Berechnungsgrundlage (Niedrigzins) führt nach dem Urteil vielmehr zur formellen Unwirksamkeit.

Beitragserhöhungen der HUK-COBURG: Kostenfreier Online-Check

Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenversicherungen versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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