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Urteil gegen INTER Krankenversicherung wegen PKV-Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 03. Mai 2024

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Das Landgericht Mannheim hat in einem von der Kanzlei AKH-H vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen die Rechte von Versicherten gegenüber Krankenversicherungen gestärkt (Urteil vom 08.04.2024, Az. 11 O 122/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen INTER Krankenversicherung: Kernpunkte der Entscheidung

Unser Mandant klagte gegen die INTER Krankenversicherung AG auf Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen in seiner privaten Krankenversicherung und auf Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen. Verschiedene Beitragsanpassungen hatten seit dem Jahr 2016 zu erheblichen Beitragssteigerungen geführt.

Das Landgericht Mannheim bestätigte in seinem Urteil, dass die Beitragsanpassung zum 01.01.2016 im Tarif VW der INTER formell unwirksam war, da die Begründung der Beitragsanpassungen unzureichend war. Es fehlte an einer klaren Mitteilung der Gründe, die zu den Anpassungen geführt haben, insbesondere im Hinblick darauf, ob und welche Schwellenwerte überschritten wurden. Aufgrund der Unwirksamkeit der Beitragserhöhung hat der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2023 für den Tarif VW gezahlten Beiträge in Höhe von 309,54 Euro nebst Zinsen. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit aus der unzulässigen Beitragserhöhung gezogenen Nutzungen herauszugeben.

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Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Diese Schreiben können Sie auch selbst formlos bei Ihrer Versicherung anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre. Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • die Mitteilungen Ihres Versicherers über die Beitragserhöhungen (meist als Nachtrag zum Versicherungsschein bezeichnet).

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann