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Urteil gegen Mr Green stärkt Verbraucherschutz bei illegalen Online-Glücksspielen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 30. Oktober 2024

Justitia als Statue auf Bücherstapel

Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel entschieden, dass die Anbieterin Mr. Green Limited einer Spielerin 76.609,16 Euro erstatten muss, die diese zwischen 2016 und 2017 bei Online-Glücksspielen verloren hatte (Urteil vom 24.10.2024, Az. 53 O 50/24, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht stellte fest, dass der Anbieter ohne deutsche Lizenz tätig war und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstieß.

Hintergrund zum Urteil

Unsere Mandantin hatte im Zeitraum von Januar 2016 bis Juni 2017 an Online-Glücksspielen des Online-Casinos Mr Green teilgenommen und dabei Verluste in Höhe von 76.609,16 Euro erlitten. Die Plattform richtete sich mit ihrer deutschen Webseite an Verbraucher*innen in Deutschland. Die Mr Green Limited verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine Erlaubnis der deutschen Behörden, öffentliches Glücksspiel im Internet zu veranstalten.

LG Stuttgart: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012

Die in Malta ansässige Mr. Green Limited bot Online-Glücksspiele an, ohne über die in Deutschland erforderliche behördliche Erlaubnis zu verfügen. Das Landgericht Stuttgart bestätigte, dass dieses Verhalten gegen das gesetzliche Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstößt, das Online-Casinospiele und Online-Wetten ohne deutsche Erlaubnis verbietet. Das Gericht erklärte die Glücksspielverträge wegen des Verstoßes nach § 134 BGB für nichtig. Diese Schutzvorschrift stellt sicher, dass Verbraucher*innen keine Verträge erfüllen müssen, die gegen das Gesetz verstoßen. Die Spielerin wurde als Verbraucherin eingestuft, da sie die Spiele ausschließlich privat nutzte und nicht in einem beruflichen oder gewerblichen Zusammenhang handelte. Auch das Argument der Beklagten, dass eine Lizenz aus einem anderen EU-Land ausreichen würde, wurde vom Gericht zurückgewiesen, da es keine gegenseitige Anerkennung von Glücksspiellizenzen innerhalb der EU gibt.

Die Klägerin hat aufgrund der Nichtigkeit des Glücksspielvertrages Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihrer verlorenen Einsätze in Höhe von 76.609,16 Euro nebst Zinsen.

Verbraucherschutz bei illegalen Online-Glücksspielen

Spieler*innen haben gute Chancen, Verluste zurückzufordern, wenn Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz operieren. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen können, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen.

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