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Urteile gegen DKV: Mitteilungsschreiben zu Beitragserhöhungen teilweise unwirksam
Veröffentlicht von Christopher Kress am 09. Februar 2024
Das Landgericht Bremen hat die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in zwei Urteilen zur teilweisen Rückzahlung von Beitragserhöhungen verurteilt (Urteile vom 26.01.2024, Az. 8 O 1600/22 und 8 O 1925/23, noch nicht rechtskräftig).
Erneut Urteile gegen DKV: Versicherungsnehmer fordern Prämien erfolgreich zurück
Die Urteile des Landgerichts Bremen betreffen einen Rechtsstreit über die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Unsere Mandanten unterhalten seit vielen Jahren eine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Während der Vertragslaufzeit kam es unter anderem zu mehreren Beitragserhöhungen, die das Ehepaar monatlich an die DKV zahlte. Die DKV kündigte die Beitragserhöhungen jeweils schriftlich an. Unsere Mandanten ließen die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei überprüfen und wehrten sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen.
Die Klage hatte teilweise Erfolg: Es wurde festgestellt, dass bestimmte Beitragsanpassungen in den Jahren 2015 bis 2017 unwirksam waren, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Insbesondere wurden die Mitteilungen über die Beitragsanpassungen nicht ausreichend begründet. Die Versicherten waren daher nicht verpflichtet, die erhöhten Beiträge zu zahlen. Die DKV Krankenversicherung wurde zur Zahlung von 59,54 Euro bzw. 245,10 Euro nebst Zinsen verurteilt.
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