0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteile gegen DKV: Mitteilungsschreiben zu Beitragserhöhungen teilweise unwirksam

Veröffentlicht von Christopher Kress am 09. Februar 2024

Bargeld-Euro-Scheine-und-Münzen

Das Landgericht Bremen hat die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in zwei Urteilen zur teilweisen Rückzahlung von Beitragserhöhungen verurteilt (Urteile vom 26.01.2024, Az. 8 O 1600/22 und 8 O 1925/23, noch nicht rechtskräftig).

Erneut Urteile gegen DKV: Versicherungsnehmer fordern Prämien erfolgreich zurück

Die Urteile des Landgerichts Bremen betreffen einen Rechtsstreit über die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Unsere Mandanten unterhalten seit vielen Jahren eine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Während der Vertragslaufzeit kam es unter anderem zu mehreren Beitragserhöhungen, die das Ehepaar monatlich an die DKV zahlte. Die DKV kündigte die Beitragserhöhungen jeweils schriftlich an. Unsere Mandanten ließen die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei überprüfen und wehrten sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen.

Die Klage hatte teilweise Erfolg: Es wurde festgestellt, dass bestimmte Beitragsanpassungen in den Jahren 2015 bis 2017 unwirksam waren, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Insbesondere wurden die Mitteilungen über die Beitragsanpassungen nicht ausreichend begründet. Die Versicherten waren daher nicht verpflichtet, die erhöhten Beiträge zu zahlen. Die DKV Krankenversicherung wurde zur Zahlung von 59,54 Euro bzw. 245,10 Euro nebst Zinsen verurteilt.

Geld zurück von der privaten Krankenversicherung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Der Fall zeigt, dass es nach wie vor möglich ist, gegen Beitragsbescheide von privaten Krankenversicherungen vorzugehen. Dabei ist es wichtig, diese im Vorfeld genau zu prüfen, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Rückforderungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben weitere Fragen zum Urteil  gegen die DKV? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.