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Widerrufsjoker Autokredit: Urteile gegen Mercedes- Benz Bank AG bringen weitere Erfolge für Verbraucher
Veröffentlicht von Christopher Kress am 30. Januar 2020
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hält die Darlehensverträge der Mercedes Benz Bank auch weiterhin für widerrufbar. In zwei Urteilen vom 13.11.2019 (Az. 4 U 7/19 und 4 U 8/19) hat das OLG Brandenburg die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehensverträgen der Mercedes Benz Bank AG als unzureichend bewertet. Das OLG erachtet den Widerruf der Verbraucher auch Jahre nach Abschluss der Pkw-Finanzierungsverträge als wirksam. Aufgrund dieser beiden Entscheidungen wird sich nun der Bundesgerichtshof mit den Finanzierungsverträgen der Mercedes-Benz Bank AG beschäftigen müssen.
Der Sachverhalt zum Fall: Der klagende Verbraucher hatte im November 2016 einen Darlehensvertrag für den Kauf eines Mercedes-Benz C-Klasse bei der Mercedes Benz Bank AG geschlossen. Fast ein Jahr später erklärte er gegenüber der beklagten Bank den Widerruf seiner auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung und verlangte die Rückabwicklung des Vertrages. Das Landgericht Potsdam wies die Klage zunächst noch ab. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Berufung an das Brandenburgische Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht gab der Berufung statt und damit dem Kläger Recht. Die Mercedes-Benz Bank AG wurde zur Rückabwicklung des Kreditvertrags verurteilt.
Fehler in Darlehensverträgen der Mercedes Bank
Der BGH hat im Urteil vom 05.11.2019 (Az. XI ZR 650/18) festgestellt, dass ein Kreditvertrag konkrete Parameter dazu enthalten muss, wie im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Darlehens die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden soll. Dieser Forderung kommt die Mercedes Benz Bank aber nicht nach.
Der Darlehensvertrag enthält auf Seite 1 die Klausel, dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens pauschal 1 Prozent betrage bzw. 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist.
Das OLG Brandenburg ist der Auffassung, dass die gegenständliche Klausel nicht ausreichend sei, da sie weder die anzugebende zutreffende Berechnungsmethode einer so vertraglich vereinbarten Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung noch die gesetzlich bestimmte Höhe einer solchen beinhalte. Diese müsse die Bank aber angeben, wenn sie einen solchen Anspruch im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung geltend machen möchte.
Die pauschaliert angegebene Vorfälligkeitsentschädigung in den Allgemeinen Darlehensbedingungen widerspricht der Regelung des § 309 Nr. 5 BGB. Demnach müsse dem Verbraucher gestattet werden, einen Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen. Eine solche Regelung findet sich jedoch nicht in den Verträgen der Mercedes- Benz Bank AG.
Folglich sei die 14 –tätige Widerrufsfrist nicht angelaufen, da der Vertrag die im November 2019 vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestanforderungen in Bezug auf den etwaigen Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht erfüllt. Der Darlehensvertrag konnte daher noch Monate nach dessen Abschluss widerrufen werden. Im Ergebnis kommt das OLG Brandenburg dazu, dass der Kläger sämtliche geleistete Zahlungen von der beklagten Bank zurückerhält.
Bedeutung der Entscheidungen für weitere Fälle
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Brandenburg sind richtungsweisend und von großer Bedeutung für Verbraucher, die Ihren Autokreditvertrag rückabwickeln möchten.
Zugleich hat das OLG Brandenburg aber auch die strittige Frage zugunsten der Verbraucher geklärt, ob unzureichende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung in einem Darlehensvertrag nur zu einem Wegfall einer solchen oder zur Widerrufbarkeit des Darlehensvertrags führen. Diese Frage wurde im Urteilen des BGH noch offen gelassen, ist jedoch in der Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte äußerst umstritten. Es bleibt zu erwarten, dass sich andere Gerichte an dieser obergerichtlichen Rechtsprechung orientieren werden.
BGH entscheidet über Finanzierungverträge der Mercedes Benz Bank
Das OLG Brandenburg hat in beiden Entscheidungen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Demnach wird der Bundesgerichtshof nun auch die Verträge der Mercedes Benz Bank einer rechtlichen Überprüfung unterziehen. Die Urteile des OLG Brandenburg stellen eindeutig dar, dass die Mercedes-Benz Bank in Ihren Darlehensverträgen die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt. Damit bestehen für Verbraucher sehr gute Chancen, dass der BGH diese Verträge endgültig als widerrufbar ansieht.
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