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AKH-H Fondsexpertise zum Fonds KGAL 228 – Property Class Österreich 7

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 21. Februar 2019 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Immobilienfonds Property Class Österreich 7 informiert und Anleger über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.
Der Fonds Property Class Österreich 7
Die Anleger haben sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft Property Class Österreich 7 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Fondsgesellschaft ist zu 99,95 % an einer österreichischen Objektgesellschaft beteiligt, die die Fondsimmobilie erworben hat. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug ca. 75 Mio. EUR. Finanziert wurde die Immobilie sowohl durch das Eigenkapital der Anleger als auch durch Fremdkapital in Höhe von 53 %. Der Hauptmieter der Fondsimmobilie ist die Österreichische Bundesbahn. Die Grundmietverträge mit den Österreichischen Bundesbahnen laufen bis 2026 bzw. 2031. Somit ist die Immobilie ist auf den großen Hauptmieter zugeschnitten, was eine Anschlussvermietung erschwert.
Aus der Konzeption des Fonds ergeben sich aktuell die folgenden Problemstellungen:
- Ausschüttungen wurden reduziert und liegen 15% unter Plan
- Mehrere Mietverträge laufen aus
- Änderung des österreichischen Gesellschaftsrechts
- Prognose im Prospekt kann nicht eingehalten werden
Was können betroffene Anleger tun?
Als Anleger können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen und so den Erwerb der Beteiligung rückabwickeln. Ziel ist es, Sie so zu stellen, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekt- oder Beratungsmängeln ergeben. Banken und Finanzvertriebe sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. In Prospekten und Beratungsgesprächen wird oft nicht ausreichend auf die zahlreichen Risiken hingewiesen. Bei dem Fonds Property Class Österreich 7 hätten die Anleger beispielsweise über folgende Risiken aufgeklärt werden müssen:
- Eigenkapitalrückzahlungen
Die Laufzeit ist bis Ende des Jahres 2022 vorgesehen; dann soll die Fondsimmobilie wieder verkauft werden. Die Gesellschafter erhalten bis dahin über jährliche Ausschüttungen nach und nach ihr eingesetztes Geld zurück. Wie sich aus den Seiten 86 und 87 des Fondsprospekts ergibt, wurden sämtliche Ausschüttungen bis einschließlich 2017 aus der Einlage getätigt und erst ab 2018 zum kleinen Teil aus Gewinnen.
- Die Laufzeit des Fonds ist für Anleger nicht planbar
Ein erfolgreicher Verkauf kann nur dann gelingen, wenn die Immobilie langfristig mit hohen Mieteinnahmen vermietet ist. Der Immobilienmarkt in Wien und Umgebung ist nach wie vor schwierig. Falls die Immobilie am Ende der geplanten Laufzeit im Jahre 2022 nicht verkauft werden kann, läuft der Fonds auf unbestimmte Zeit weiter. Die Veräußerung der Immobilie kann nur mit 75 % der Stimmen der Gesellschafter beschlossen werden.
- Hohe Weichkosten
Der Seite 76 des Prospekts kann entnommen werden, dass 21,3 % der Anlegergelder für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben wurden, die nicht in die Immobilien geflossen und somit nicht für die Ertragswirtschaft zur Verfügung standen.
- Besonderheit des Superädifikat-Vertrages
Bei diesem Fonds besteht zusätzlich das Risiko eines Superädifikats, einer Besonderheit des österreichischen Immobilienrechts, die zu einem Wertverlust der Immobilie führen kann. Die Objektgesellschaft ist Eigentümerin der Fondsimmobilie, die sich auf dem Grundstück der ÖBB befindet. Eigentum von Immobilie und Grundstück fallen hier auseinander.
Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung
Am Property Class Österreich 7 sind über 1.500 Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter haben Anspruch auf Information über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir setzen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte durch, um wichtige Informationen zu erhalten. Der Beitritt zu einer Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: Er ermöglicht die Bündelung von Informationen, erhöht den Druck auf die Gegenseite, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten für den einzelnen Gesellschafter.
Property Class Österreich 7: Verjährung beachten
Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Bitte beachten Sie: Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Die meisten Anleger des Property Class Österreich 7 sind zwischen Mai und Juli 2010 dem Fonds beigetreten. Ein Beispiel hierzu: Sind Sie dem Fonds am 6. Mai 2010 die Beitrittserklärung unterzeichnet haben, tritt die Verjährung am 6. Mai 2020 ein.
Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Für eine kostenlose Erstscheinätzung nutzen Sie bitte das Online-Formular.
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