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AKH-H Fondsexpertise zum Fonds KGAL 228 – Property Class Österreich 7

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 28. Februar 2019

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 21. Februar 2019 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Immobilienfonds Property Class Österreich 7 informiert und Anleger über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Der Fonds Property Class Österreich 7

Die Anleger haben sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft Property Class Österreich 7 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat sich zu 99,95% an einer österreichischen Objektgesellschaft beteiligt, welche die Fondsimmobilie erworben hat. Die Gesamtinvestition betrug ca. 75 Mio. EUR. Die Immobilie wurde sowohl durch die Gelder der Anleger, als auch mit Fremdkapital in Höhe von 53 % finanziert. Der Hauptmieter der Fondsimmobilie ist die österreichische Bundesbahn. Die Grundmietverträge mit der österreichischen Bundesbahn laufen 2026 und 2031 aus. Die Immobilie ist auf den großen Hauptmieter ausgelegt, was eine Anschlussvermietung erschwert.

Aus der Konzeption des Fonds ergeben sich aktuell die folgenden Problemstellungen:

  • Ausschüttungen wurden reduziert und liegen 15% unter Plan
  • Mehrere Mietverträge laufen aus
  • Änderung des österreichischen Gesellschaftsrechts
  • Prognose im Prospekt kann nicht eingehalten werden

Was können betroffene Anleger tun?

Als Anleger können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen und so den Erwerb der Beteiligung rückabwickeln. Das Ziel ist stets, Sie so zu stellen, als hätten Sie die Anlage nie erworben. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekt- oder Beratungsmängeln ergeben. Banken und Finanzvertriebe sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. In Prospekten und Beratungsgesprächen fehlen oft ausreichende Hinweise auf die zahlreichen Risiken. Beim Fonds Property Class Österreich 7 hätten Anleger beispielsweise auf folgende Risiken hingewiesen werden müssen:

  • Eigenkapitalrückzahlungen
    Die Laufzeit ist bis Ende des Jahres 2022 vorgesehen; dann soll die Fondsimmobilie wieder verkauft werden. Die Gesellschafter erhalten bis dahin über jährliche Ausschüttungen nach und nach ihr eingesetztes Geld zurück. Wie sich aus den Seiten 86 und 87 des Fondsprospekts ergibt, wurden sämtliche Ausschüttungen bis einschließlich 2017 aus der Einlage getätigt und erst ab 2018 zum kleinen Teil aus Gewinnen.
  • Die Laufzeit des Fonds ist für Anleger nicht planbar
    Ein erfolgreicher Verkauf kann nur dann gelingen, wenn die Immobilie langfristig mit hohen Mieteinnahmen vermietet ist. Der Immobilienmarkt in Wien und Umgebung ist nach wie vor schwierig. Falls die Immobilie am Ende der geplanten Laufzeit im Jahre 2022 nicht verkauft werden kann, läuft der Fonds auf unbestimmte Zeit weiter. Die Veräußerung der Immobilie kann nur mit 75 % der Stimmen der Gesellschafter beschlossen werden.
  • Hohe Weichkosten
    Der Seite 76 des Prospekts kann entnommen werden, dass 21,3 % der Anlegergelder für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben wurden, die nicht in die Immobilien geflossen und somit nicht für die Ertragswirtschaft zur Verfügung standen.
  • Besonderheit des Superädifikat-Vertrages
    Bei diesem Fonds besteht zusätzlich das Risiko eines Superädifikats, einer Besonderheit des österreichischen Immobilienrechts, die zu einem Wertverlust der Immobilie führen kann. Die Objektgesellschaft ist Eigentümerin der Fondsimmobilie, die sich auf dem Grundstück der ÖBB befindet. Eigentum von Immobilie und Grundstück fallen hier auseinander.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am Property Class Österreich 7 sind über 1500 Gesellschafter beteiligt. Gesellschafter haben Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Property Class Österreich 7: Verjährung beachten

Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Bitte beachten Sie: Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Die meisten Anleger des Property Class Österreich 7 sind zwischen Mai und Juli 2010 dem Fonds beigetreten. Ein Beispiel hierzu:
Sind Sie dem Fonds am 6. Mai 2010 die Beitrittserklärung unterzeichnet haben, tritt die Verjährung am 6. Mai 2020 ein.

Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

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